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Schneller Ausstieg als Saz8 in der AGA möglich???

Begonnen von schnuckelchen86, 14. Oktober 2007, 13:14:34

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schnuckelchen86

Hey Leute,

bin grad in der arga(Saz8) möchte aber wieder aussteigen aus persönichen und familiären gründen.hab mir das so gedacht das ich heut abend zur kaserne fahr und morgen wieder abhauen kann weil ich morgen nachmittag wieder zurück sein muss aus persönlichen gründen. Ist das möglich?????das ist mir sehr wichtig.

danke schon mal gruß :-*
;-)

Dave

Du bist weiblich und als SaZ8 eingestellt worden?
Willst du nur morgen frei haben oder ganz abbrechen?  ::)

schnuckelchen86

ja bin weiblich und als saz8 eingestellt aber erst in der agaseid 2 wochen.möchte aber ganz aufhören aus persönlichen gründen.ich meinte nur das ich heut in die kaserne fahr wie es vorgeschrieben ist und morgen meine sachen pack und nach abklärung mit dem obersten gehen kann....ich will ganz aufhören.

geht das so schnell und ohne probleme????
;-)

Timid

Zitat von: schnuckelchen86 am 14. Oktober 2007, 13:14:34hab mir das so gedacht das ich heut abend zur kaserne fahr und morgen wieder abhauen kann weil ich morgen nachmittag wieder zurück sein muss aus persönlichen gründen. Ist das möglich?????das ist mir sehr wichtig.

Die prinzipielle Beendigung des Dienstverhältnisses ist sicherlich möglich. Einfach den Spieß fragen, der kennt sich damit vermutlich aus.
Ein "von jetzt auf gleich" dürfte dabei ziemlich unwahrscheinlich sein. Es hängt schließlich eine ganze Menge Papierkram an einem solchen Vorgang, der nicht innerhalb weniger Stunden erledigt werden kann!

Wenn wichtige persönliche Gründe vorliegen, und sich die Abwesenheit nur auf den morgigen Nachmittag beziehen würde - direkt morgen früh zum Zugführer, ihm die Lage schildern, dann dürfte vielleicht auch kurzfristiger Sonderurlaub möglich sein.

Ach ja: Das Ding wird normalerweise "AGA" abgekürzt, von "Allgemeine Grundausbildung" ;)
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Helft mit, dass es so bleiben kann.

Huey

Nein-das ist so nicht möglich.

Warum? Weil du dich zunächst einmal verpflichtet hast, 8 Jahre Dienst zu leisten.Dieser Verpflichtung musst du nachkommen, bis etwas anderes (schriftlich!) zugesichert wird.

Das heisst für dich-ab zum Dienst, und Gespräch mit dem KpChef vereinbaren. Dort musst du dann schrifltich einen Antrag auf Entlassung aus dem Dienstverhältnis stellen.

Dieser Antrag wird bearbeitet-und jenachdem dauert das zwischen wenigen Tagen und mehreren Wochen.

Anspruch auf Urlaub hast du keinen-allerdings, sollte dein Anliegen wirklich so wichtig sein, und nicht nur ein vorgeschobenes "ich habe keine Lust mehr", wird der KpChef Mittel und Wege finden, um dich bis dahin zu unterstützen.


schnuckelchen86

;-)

Huey

Die Probezeit ändert nichts an der Gültigkeit des Vertrages.

Sie regelt nur, das du eine bestimmte Zeit lang das Recht hast, diesen Vertrag "aufzukündigen".

Da ist es wie bei einem Handyvertrag: Erst wenn du eine schriftliche Bestätigung darüber hast, das der Vertrag aufgehoben ist, bist du nicht mehr verpflichtet, die monatlichen Gebühren zu zahlen.

Bis dahin aber dauert es eine Weile....und du musst so lange deiner Verpflichtung nachkommen.

Mariner

#7
Hallo,

das schnellste was ( zumindest zu meiner Zeit ) möglich war , eine Probezeit ( Eignungsübung ) zu beenden lag bei 2-4 Wochen.

Der ganze erforderliche Papierkram dauert so lange.

Und nochwas, wenn du schon Gelder von der BW erhalten hast ( sonst war es so das die Bezüge im Vorraus gezahlt wurden ?? ) sind diese selbstverständlich zurückzuzahlen.

Die andere Seite: Warum willst du gleich alles hinwerfen ? Die BW und deine Vorgesetzten sind auch Menschen, du wirst immer jemand finden der für jede Situation verständnis hat. Und da schaltet sich mal das Militärische aus. Egal welche Probleme du hast, geh zu deinem direkten Vorgesetzten, Uffz, Stuffz oder gar Kompaniechef. Es wird sich jemand finden der dir helfen wird, so dass du nicht aufhören musst. Du hast ja auch dafür Arbeiten müssen die 8 Jahre SAZ zu bekommen ( Test etc. )

Wir alle sind Menschen und haben die Gabe des miteinanders Redens. Du wirst sehen, manches klärt sich da schon sehr schnell.

Ich wünsche dir viel Glück.

Gruß Mariner

coop

hallo
also ich hatte in meiner aga auch einen saz8 der keine lust mehr hatte. ihm wurde sogar eine zaw zugesagt und er hat es dennoch geschafft, aus peröhnlich gründen die bundeswehr zu verlassen.
da du weiblich bist ersparrst du dir auch die restliche zeit abzuleisten.
ich würde an deiner stelle einfach zum zugführer gehen. wie die andern schon gesagt haben. allerdings würde ich nicht zum inchef/kpchef gehen da dein zugführer sich sonst übergangen fühlen könnte...
rede mit ihm er wird dir da weiter helfen können!
mfg

Fiestaman

Zitat von: coop am 18. Oktober 2007, 08:10:23
also ich hatte in meiner aga auch einen saz8 der keine lust mehr hatte. ihm wurde sogar eine zaw zugesagt und er hat es dennoch geschafft, aus peröhnlich gründen die bundeswehr zu verlassen.

Völlig ohne Worte.


Hier wäre mal zu klären ob die junge Frau Eignungsübende ist oder SaZ.

Ein einfaches aussteigen, so wie du es dir vorstellst, ist natürlich nicht möglich. Das wurde dir hier ausführlich dargestellt. Wenn du deine Verpflichtungserklärung auf Widerruf unterzeichnet hast kannst auch du von deiner Seite "kündigen". Ansonsten bleibt nur der Weg das die Bundeswehr dich entlässt. Wie alle anderen schon geschrieben erster Weg zum Gruppenführer und der schickt dich weiter. Ansonsten gibt es noch den Weg zum Standortpfarrer.
Und wenn es wirklich wichtige persönliche Gründe sind ( und damit ist nicht gemeint das dein Freund Schluss machen will) dann wird dir auch geholfen.


doody

Was hätte es denn für Konsequenzen, wenn man einfach von heute auf morgen alles hinschmeißt???
Ich meine, es ist doch wirklich unsinnig, sich weiter durch die AGA zu quälen, wenn man eh aufhören will. Da hätte der Ausbilder doch sicher auch keine Lust zu, jemanden noch 2-4 Wochen mitzuschleifen!
Da ganze heißt ja nicht umsonst "Probezeit": man probiert es aus und wenn es nicht passt, dann geht man. Es bringt niemandem etwas, wenn man nicht von heute auf morgen aufhören kann.
Der Papierkram kann doch auch erledigt werden ohne dass man noch anwesend ist! Das ist ja nun wirklich kein Argument!

wolverine

Das "Argument" nennt sich "Eigenmächtige Abwesenheit vom Dienst" und wenn Vorsatz erkennbar und beweisbar ist, ändert es den Namen in "Fahnenflucht" und ist ein Straftatbestand.

Es handelt sich beim Soldatenstatus um ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis, dass einseitig durch den Staat durch Verwaltungsakt begründet und wieder aufgehoben wird und nicht um eine Aushilfstätigkeit in einer Frittenbude! Und solche grundsätzlichen Dinge hätte man durchaus vor seiner Unterschrift bedenken sollen. Wenn man widerruflich verpflichtet ist und eine "Probezeit" hat, besteht wenigstens die Möglichkeit, nach dem "Papierkram" überhaupt aus der Sache wieder ´raus zu kommen. Hat man sich unwiderruflich verpflichtet, dient man seine Jahre ab - ob man das möchte oder nicht!
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F_K

@ Doody:

Nochmal langsam zum Mitdenken:

Man hat Ausrüstung und Bekleidung übernommen, diese muss PERSÖNLICH wieder abgegeben werden.
Dazu kommt jede Menge "Papierkram", der vor ORT zu unterzeichnen ist. Zusätzlich sind EntlassungsUNTERSUCHUNGEN durchzuführen, auch das dauert seine Zeit.

Im übrigen UNTERSCHREIBT man nunmal einen ZEITvertrag für z. B. 8 Jahre, wenn kein Vertrag auf Widerruf abgeschlossen wurde, ist die ZEit FEST (keine Probezeit, sondern nur in den ersten 6 Monaten durch die Bundeswehr kündbar.).
Sicherlich nimmt man an dieser Zeit nicht mehr im Schwerpunkt an den Ausbildungen teil, sondern erledigt die oben genannten Aufgaben, die bis zur Entlassung BEFOHLEN werden (... da gibt es sowas wie Befehl und Gehorsam bei der Bundeswehr ...)

Auch im "Zivilen" ist es so, das man sich an KÜNDIGUNGSFRISTEN zu halten hat.

Was es für Konsequenzen hat? Ja nach "Ansage" vorher sind wir im Bereich von STRAFTATEN, nämlich Fahnenflucht oder Eigenmächtige Abwesenheit, je nach Fallausgestaltung kann man dafür ins Gefängnis kommen.

Oh man, Du scheinst richtig Ahnung zu haben ...

doody

ich habe doch die fakten nie abgestritten, ich finde es nur nicht sehr überzeugend.
ich gehe natürlich von einem vertrag mit probezeit aus!

mailman

Die Probezeit gibt es bei jeder Verpflichtung. Du meinst sicher das Widerrrufsrecht.