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Entlassungsgeld versteuern?

Begonnen von peppie, 01. November 2007, 15:46:12

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peppie

Bei mir in der Einheit geht das Gerücht herum, dass sowohl das Entlassungsgeld von SaZ als auch Wehrpflichtige (GWDL/FWDL) ab dem 01.01.08 versteuert wird... Mich als FWDL, der wahrscheinlich Ende Februar ausscheidet interessiert das natürlich, da es hier ja um viel Geld geht...

Hat jemand ähnliches gehört und kann das sogar durch Quellen belegen? Ich hab nämlich schon überall gesucht aber nichts gefunden... Aber nur weil man nichts findet, heisst es ja nicht, dass es nichts gibt..

Danke im voraus
Zitat
Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren!

Dave

Hab auch nichts gefunden, aber gehört hab ich das auch... wird mir der Bund wohl keine 2500€ netto mehr überweisen  >:(

Timid

Eigentlich solltet ihr, die ihr schon länger dabei seid, doch wissen, wer zu fragen ist - im Zweifelsfall der Mann mit der goldenen Schnur ;)  Wenn sich irgendwas geändert hätte, sollte er davon wissen, außerdem dürfte das dann im Intranet bekanntgegeben worden sein ...
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Helft mit, dass es so bleiben kann.

peppie

Ich die Woche Urlaub gehabt und hab gedacht jemand wüsste was darüber und hätte 'ne Quelle.

Bin ab Montag wieder im Dienst und muss am Montag sowieso zum Spieß, werd ihn bei der Gelegenheit mal darauf ansprechen.
Zitat
Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren!

Merovaeus

... und uns dann hoffentlich mitteilen.
Habe ebenfalls nur davon gehört, aber nie eine Quelle dazu gefungen.  ???
,,Glücklich, wer, was er liebt, tapfer zu verteidigen wagt."
Mit ganzem Herzen auf das Soldatentum ausgerichtet! ;-)

madu

Das Entlassungsgeld bleibt nach § 3 Nr. 5 EStG steuerfrei. Aber bitte nicht verwechseln mit den Übergangsgeldern. Der Freibetrag nach § 3 Nr. 10 EStG ist entfallen.
wer heute den kopf in den sand steckt, knirscht morgen mit den zähnen

peppie

Naja, nach Auskunft meines ReFü wird das Entlassungsgeld ab 2009 versteuert.
Zitat
Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren!

Ole

Also wie folgt sieht es aus:

Der §3 Nr. 10 EStG (Übergangsgelder) ist mit dem 01.01.2007 weggefallen, dass heißt eine Steuerbefreiung gibt es nicht mehr.

Jedoch aufgepaßt: Übergangsregel in § 52 Abs. 4a S. 2 EStG:
"§3 Nr. 10 EStG ist weiter anzuwenden für Entlassungen vor dem 01.01.2006, soweit die Übergangsgelder und Übergangsbeihilfen dem Arbeitnehmer vor dem 01.01.2008 zufließen, und für an Soldaten auf Zeit vor dem 01.01.2009 gezahlte Übergangsbeihilfen, wenn das Dienstverhältnis vor dem 01.01.2006 begründet wurde"

Lg

madu

#8
Zitat von: Ole am 09. November 2007, 07:10:24
Der §3 Nr. 10 EStG (Übergangsgelder) ist mit dem 01.01.2007 weggefallen, dass heißt eine Steuerbefreiung gibt es nicht mehr.

Jedoch aufgepaßt: Übergangsregel in § 52 Abs. 4a S. 2 EStG:
"§3 Nr. 10 EStG ist weiter anzuwenden für Entlassungen vor dem 01.01.2006, soweit die Übergangsgelder und Übergangsbeihilfen dem Arbeitnehmer vor dem 01.01.2008 zufließen, und für an Soldaten auf Zeit vor dem 01.01.2009 gezahlte Übergangsbeihilfen, wenn das Dienstverhältnis vor dem 01.01.2006 begründet wurde"

So weit richtig. So ist das bei den Übergangsgeldern, aber die Entlassungsgelder sind weiterhin steuerfrei...
wer heute den kopf in den sand steckt, knirscht morgen mit den zähnen

Fallschirmjäger

Jetzt sollte man natürlich wissen, ob das Entlassungsgeld, das GWDL und FWDL am Ende ihres Wehrdienstes erhalten Übergangsgeld im Sinne des EStG ist, oder?

Um die Antwort vorweg zu nehmen: Nein, das ist nicht so! Dagegen erklärt der § 3 Nr. 5 des EStG, dass diese Zuwendungen an Wehr- und Zivildienstleistende steuerfrei sind, allerdings bei der nächsten Einkommensteuererklärung angegeben werden müssen und dem sog. Progressionsvorbehalt unterliegen!

Demnach müssen SaZ nach der Massgabe des bereits geschriebenen ihr Übergangsgeld versteuern, das Entlassungsgeld von GWDL und FWDL bleibt zunächst einmal steuerfrei!

Rasmus

Frage von meiner Seite wäre mal ob es einen Unterschied macht wenn man vor dem 01.01.2006 als SaZ oder Fwdl in der Truppe gewesen ist.
Ich bin zum 01.03.2005 als Fwdl eingetreten und Mitte 2006 SaZ geworden. Bekomm ich jetzt die Übergangsbeihilfe steuerfrei oder versteuert ????
Such mir schon seit Tagen nen Ast, niemand weiß da was genaues und ich finde dass es auch aus den Schriftstücken von BW Verband etc nicht deutlich herausgeht ........

Danke für eure Hilfe

Lidius

Zitat von: Rasmus am 30. November 2012, 22:04:33
Frage von meiner Seite wäre mal ob es einen Unterschied macht wenn man vor dem 01.01.2006 als SaZ oder Fwdl in der Truppe gewesen ist.
Ich bin zum 01.03.2005 als Fwdl eingetreten und Mitte 2006 SaZ geworden. Bekomm ich jetzt die Übergangsbeihilfe steuerfrei oder versteuert ????
Such mir schon seit Tagen nen Ast, niemand weiß da was genaues und ich finde dass es auch aus den Schriftstücken von BW Verband etc nicht deutlich herausgeht ........

Danke für eure Hilfe

Wird versteuert, da du nach dem 01.01.2006 SaZ geworden bist. Siehe auch hier: https://www.dbwv.de/C12574E8003E04C8/Print/W27NGJEG579DBWNDE

Die Quellen widersprechen sich zwar teilweise ob Ernnenung zum SaZ oder Vereidigung der Stichtag sind, aber beides liegt bei dir nach dem 01.01.06

Du bist aber nicht allein, mir gehts ähnlich wie dir ;)

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