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ROA

Begonnen von Zebra, 27. April 2004, 22:05:20

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römisch

schön wärs, auf grund der um -und neuplanung der lehrgänge bzw. des ablauf des werdegangs habe ich jetzt in die vollen gegriffen.
bin ab 4 sept. am rol1 und dann am rol2 in münchen. normal nur rol2 aber p wollte das so und ich freue mich anderseits wiederholung schadte nicht.
römisch fr

Massa

mal ne andere frage:

gibt es eine altersgrenze für ROA?

danke im voraus!!!

snitch

"The price of freedom is eternal vigilance." - Der Preis der Freiheit ist ewige Wachsamkeit. (Thomas Jefferson)

pzgrenni

Hallo Zusammen,

war 2001/2002 in der aga in stetten a.k.m. bin seit anfang des jahres reservist und habe mich als ROA beworben. nach einigen telefonaten mit dem persamt hat es nun geklappt. 03.01.2007 darf ich zur eignungswehrübung.

hab hier einiges gelesen, nur ist mir immer noch nicht genau klar was auf mich in den 12tagen zukommt?!
ich bin og und werde auch als solcher eingezogen.

meine frage zielt ab auf folgendes:
1.)werde ich als hilfsausbilder eingesetzt? (was sollte ich da schon drauf haben?)
2.)werde ich in den 12tagen das dsa machen müssen? oder andere leistungsabzeichen.
3.)werde ich eine mündliche begründung ablegen müssen warum ich roa werden will(hab das irgendwo gelesen)

wer schon einmal so etwas gemacht hat kann mir gern erzählen wie es ihm so erging. was sollte man auf keine fall machen, was sollte man schon machen etc(damit mein ich nicht das absolut offensichtliche)
kennt jemand die kritereien auf die geachtet werden(bsp: duchsetzungsvermögen etc)

also wenn jemand was dazu sagen könnte wäre ich echt dankbar. bin tierisch motiviert und würde mir die chance ungern entgehen lassen.
wie weit habe ich einfluss darauf was ich später machen kann, die informationen sind etwas verwirrend. grundlegend gibt es meines wissens zwei verwendungen (einsatz, oder reserve)
gibt es da nicht eine übersicht(tabelle oder dergleichen)

vielen dank vorab!

GebJg

Salve Grenadier!

Herzlichen Glückwunsch das PersABw hat dich zur Eignungsübung "zugelassen". Reservist bist Du schon seit dem ersten Tag nach deinem aktiven Wehrdienst. Was dich während deiner WÜb erwartet ist sehr individuel und hängt an Dir und an der Einheit wo Du üben wirst.

Du solltest aktuelles Wissen (Grundkentnisse EAKK) mitbringen und natürlich Eigeninitiative zeigen. Das PersABw müßte Dir eigentlich Unterlagen zugeschickt haben was Du alles für die weitere Bearbeitung deiner Bewerbung vorlegen mußt. Das DSA und ein aktueller 90/5 gehört hier ebenso dazu dein Lebenslauf, Geburtsurkunde...

Dein nächster Disziplinarvorgesetzter, der die Beurteilung über dich anfertigen wird, wird dich sicherlich "befragen". Dann solltest Du schon zeigen warum Du ResOffz werden möchtest!   

pzgrenni

tach!
also erstmal vielen dank für die antwort, leider kann ich mit eakk nix anfangen? (immer diese abkürzungen:)
also hab sonst nichts bekommen zwecks unterlagen?! na das dsa muss ich aber nicht noch bis januar machen??? weil bis dahin ist ja keine abnahme mehr?! wollt das schon im sommer machen, doch hab ich mir die bänder gerissen und war 3monate dazu nicht in der lage.
wenn du mir noch sagst was ein 90/5 ist wäre ich auchschon weiter:)

also ich werde nach meßstetten zu einem jägerbatallion verfrachtet...
lebenslauf, gerburtsurkunde etc haben die schon von mir....
puh das mit dem dsa macht mir bissl sorgen....

danke für die weitere hilfe.....

grüße

GebJg

Das DSA ist für die Vollständigkeit deiner Bewerbungsunterlagen erforderlich - ohne DSA keine weitere Bearbeitung!!!

Dein ÜbTrT (Jägerbataillon 292) gehört zur DF-Brigade und ist ein TrT der Eingreifkräften der Bundeswehr. Da diese Einheiten für alle Einsatzszenarien vorgesehen sind solltest Du dringend wissen was EAKK, NRF, etc. heißt!

EAKK = EinsatzvorbereitendeAusbildung für Konfliktverhütung und Krisenbewältigung
90/5 = ärtzliche Untersuchung

jupp

Also:

> 1.)werde ich als hilfsausbilder eingesetzt? (was sollte ich da schon drauf haben?)
Es kommt drauf an. Du weißt in welche Einheit du kommst, also ruf den Spieß an und frag nach.

>2.)werde ich in den 12tagen das dsa machen müssen? oder andere leistungsabzeichen.
DSA ist Zulassungsvoraussetzung für die Laufbahn. Da der Prüfungszeitraum das Kalenderjahr ist, kannst du natürlich versuchen in den zwei Wochen einige Disziplinen abzulegen, evtl. kriegst du ja alle durch (wenn jemand Zeit und Lust hat). Sollte das nicht klappen, kannst du das DSA auch noch nachreichen.

>3.)werde ich eine mündliche begründung ablegen müssen warum ich roa werden will(hab das >irgendwo gelesen)
Nö, eigentlich nicht. Du unterschreibst den Fragebogen zur Verfassungstreue und einiges mehr, das wars.

Grundsätzlich: ruf vorher bei der Einheit an und kläre alles ab! Du brauchst eine komplette ärztliche Untersuchung (BA 90/5) Statuswechsel in die Offizierslaufbahn. Das sind jede Menge Sachen die da gemacht werden, evtl.  mußt du in ein BWK für Lungenfunktion, BelastungsEKG wenn das am Standort nicht möglich ist.
Sollte der S1 oder die Kompanie nicht genau wissen, welche Unterlagen du für die Akte brauchst -aufklären!!
Du rennst sonst jedem Kram hinterher, ich kann das aus eigener Erfahrung sagen - versuch mal als Nicht-Soldat eine 90/5 zu machen - da glüht das Telefon!

Ich befürchte aber, daß du aufgrund des Termins für die EWü nicht mehr in das Auswahlverfahren im Februar rutschen wirst, so schnell wird deine Akte nicht fertig. Also richte dich schonmal auf 2008 ein...

Tacitus

Zitat von: snitch am 06. November 2006, 10:58:51
Es gelten folgende Regeln:

http://www.reserveoffizier.bundeswehr.de/01DB040100000001/CurrentBaseLink/W269GBUJ133INFODE


Also, wenn da 30 steht, heisst das dann das mann bis 30 auch noch SaZ2 werden kann?

Okay doofe Frage vielleicht aber ich bin bissl ungläubig - ich habe einen WDB gefragt und der meinte, das geht nur bis 25, wie bei SaZ12 auch.

Ich überleg nämlich das zu machen und wenn das so korrekt ist wie auf der page hat der mir ja Mist erzählt.

Hat das schon mal einer von Euch mitbekommen das mann so Ende 20 noch SaZ2 machen darf als ROA?

GebJg

Dein WDB hat vollkommend recht. Wenn Du bereits GWD geleistet hast kannst Du nicht mehr SaZ02 "ROA" werden!
Der Zulassungszeitraum "bis zum 30 Lebensjahr" betrifft somit lediglich die ROA a.d.W. Ausbildung.

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