Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

meldung

Begonnen von zesar, 06. Dezember 2007, 23:26:28

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

zesar

hallo zusammen

Ich habe ja den einberufungsbescheid zum 2.01.08 zugeschickt bekommen.
Da sind 2 Zettel:

1. Meldung über den Beginn der Teilnahme am Grundwehrdienst.
2. Meldung über die Beendigung der Teilnahme am Grundwehrdienst.

wem genau muss ich das melden,habe da einiges ausgefüllt....
soll ich das am 2.01 mit zum Bund nehmen?

Thomas0354

Hab die Zettel gestern auch bekommen allerdings waren es bei mir 3. Die 2 Zettel die du auch bekommen hast und dann noch irgendein anderer Name, Geburtsort.....

Doch was man mit den Zetteln machen muss weiß ich leider auch nicht vielleicht weiß hier ja einer mehr darüber.

Andi

Vermute das sind die Schreiben für die Krankenkasse - allerdings wird das alles auch dabeistehen. ;)

Gruß Andi
the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

peppie

Die beiden Zettel sind für die Krankenkasse, die Arbeitsagentur (wenn man Arbeitslos ist), den Arbeitgeber, für die Unterhaltsicherungsbehörde... Kurz: Für jeden der es erfahren muss.
Zitat
Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren!

zesar

is ja nich wichtig, das es jemand erfährt?!...
also ich hab  grad ein teilzeitjob, bis ich zum bund gehe, und mein scheff weiss es so bescheid und ja ehm ich war 1 mal beim arbeitsamt und hatte ein gespräch mit dem ( arbeitsberater...) und den hab ich alles über meine zukunftspläne erzählt, also könnte sein das ers in sein rechner eingetragen hatte...

peppie

Zitat von: zesar am 07. Dezember 2007, 11:30:38
is ja nich wichtig, das es jemand erfährt?!...
also ich hab  grad ein teilzeitjob, bis ich zum bund gehe, und mein scheff weiss es so bescheid und ja ehm ich war 1 mal beim arbeitsamt und hatte ein gespräch mit dem ( arbeitsberater...) und den hab ich alles über meine zukunftspläne erzählt, also könnte sein das ers in sein rechner eingetragen hatte...

Und wenn nicht? Wenn du arbeitslos/arbeitssuchend gemeldet bist, dann musst du der Agentur für Arbeit eine Kopie des Einberufungsbescheides zukommen lassen. Wenn dein Chef (Nicht scheff), dir ohne die Kopie glaubt, ist ja gut.. Die Krankenkasse bekommt davon aber auf jedenfall eine Kopie. Wenn du eine eigene Wohnung o.ä. hast und Ansprüche von der Unterhaltsicherungsbehörde hast, dann benötigt diese auch eine Kopie davon.
Zitat
Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren!

zesar

#6
Ich hatte noch den zettel "vorbereitung ihrer musterung" vor dem Einberufungsbescheid bekommen
da steht : Ich bitte sie, die beiliegenden Fragebögen sorgfältig auszufüllen und innerhalb von 14 tagen nach erhalt mit den erforderlichen Nachweisen im beigefügten Umschlag zurückzusenden.
aber an wen, an das Kreiswehrersatzamt Köln?

das habe ich nicht getan^^, ich dachte die fragebögen währen für die krankenkasse, arbeitsamt etc..
soll ich dem "arbeitsamt, krankenkasse etc.." dann nur die kopie des Einberufungsbescheid zuschicken?
und die fragebögen jetzt nachträglich noch zu versenden? oder ist es jetzt zu spät^^

StOPfr

Zitat von: zesar am 10. Dezember 2007, 19:37:03
...Ich bitte sie, die beiliegenden Fragebögen sorgfältig auszufüllen und innerhalb von 14 tagen nach erhalt mit den erforderlichen Nachweisen im beigefügten Umschlag zurückzusenden.
aber an wen, an das Kreiswehrersatzamt Köln?
Auf dem beigefügten Umschlag muss eine Adresse stehen!? Zurücksenden heißt im Zweifelsfall natürlich immer an den Absender (daher ja auch >> zurücksenden!!). Und ja, ich würde es auch jetzt noch tun.
Arbeitsamt und Krankenkasse usw. (siehe peppienos Beitrag) sind ebenfalls zu informieren. Hinweise gibt es im Schreiben des KWEA bzw. auf den Zetteln.
Bundeswehrforum.de - Seit 17 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann!

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau