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Zurücktreten nach erfolgreichem Eignungstest???

Begonnen von Wilthen, 30. Dezember 2007, 17:38:34

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Wilthen

Habe mich als Freiwilliger zur Bundeswehr gemeldet und habe den Eignungstest auch bestanden. Kann ich dann immernoch zurücktreten wenn ich den Termin zum Dienstantritt bekomme??

Für alle Antworten vielen Dank

michael86

Ja ich meine schon. Zumindest wurde mir das so gesagt, dass ich noch ein Tag davor anrufen kann und absagen.

Dennis812

Zitat von: Wilthen am 30. Dezember 2007, 17:38:34
Habe mich als Freiwilliger zur Bundeswehr gemeldet und habe den Eignungstest auch bestanden. Kann ich dann immernoch zurücktreten wenn ich den Termin zum Dienstantritt bekomme??

Für alle Antworten vielen Dank

SaZ?
Rücktritt problemlos möglich, wenn(!!!) Verpflichtung mit Widerruf; sonst Klärung mit ZnWG

FWDL?
Klärung mit KWEA

Tendenziell ist es aber möglich.
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mailman

Ist ohne Widerruf auch jederzeit möglich.  Man kann sogar bis zum Dienstantritt warten und diesen nicht antreten.

Mariner

Hallo,

leider ist dies möglich bis zum Dienstantritt zu warten und dann nicht hinzugehen. Man sollte aber dabei bedenken das man eine Stelle besetzt die jemand anders der willens ist haben könnte. Es wäre schlicht unhöflich und unfair. Vorher abklären, damit jemand anderes nachrutschen kann.

Gruß Mariner ;)

peppie

Als Wehrpflichtiger muss man dann dennoch seine 9 Monate Grundwehrdienst leisten.
Zitat
Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren!

mailman

Ja das kommt darauf an ob er vorher shcon gemustert wurde. ES kann auch sein das der Wehrdienst erst später geleistet wird.

Andi

Vorsicht Falle. ;)
Wer den Einstellungstest bestanden hat und eingeplant wurde kann seine Verpflichtung bis zum Dienstantritt jederzeit ohne Nennung von Gründen widerrufen.
Männer, die sich auf Widerruf verpflichten werden bis zum Ende der Sechsmonatsfrist als Grundwehrdienstleistende und bekommen einen Einberufungsbescheid. Dieser wird auch dann nicht widerrufen, denn der Bewerber seine Verpflichtungserklärung widerruft, der Bewerber muss also grundsätzlich in jedem Fall dem Einberufungsbescheid Folge leisten. Wenn er seinen Dienst nicht antritt begeht er ein Dienstvergehen und nach Ablauf von drei vollen Kalendertagen auch eine Straftat.

Männer die sich ohne Widerruf verpflichten und Frauen (egal ob mit oder ohne Widerruf) können ihre Verpflichtungserklärung auch einfach widerrufen, indem sie den Dienst nicht antreten - das ist aber sicherlich nicht die feine Englische Art. ;)

Gruß Andi
the rest is silence...

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Dennis812

Zitat von: Andi am 30. Dezember 2007, 19:05:15
[...]Männer die sich ohne Widerruf verpflichten und Frauen (egal ob mit oder ohne Widerruf) können ihre Verpflichtungserklärung auch einfach widerrufen, indem sie den Dienst nicht antreten - das ist aber sicherlich nicht die feine Englische Art. ;)[...]

(leicht) OT:
Das finde ich ja schon den absoluten Hammer...... >:( Und die "armen" GWDl werden abgeholt *frotzel*  ;)
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mailman

Naja zumindest die Männer ohne Widerruf kommen dann shcon irgendwann "dran"

michael86

Andi, du hast die Eignungsübenden vergessen, die haben nur 4 Monate Zeit sich zu entscheiden.

Andi

Nein, ich habe niemanden vergessen, denn es gibt nur die Möglichkeiten einen Einberufungsbescheid oder eine Aufforderung zum Dienstantritt zu bekommen und auf diesen Unterschied kommt es an.

Gruß Andi
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