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Eintrag im Bundeszentralregister Konsequenzen für Antritt Grundwehrdienst

Begonnen von Mädchen, 24. Februar 2008, 19:44:25

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Mädchen

N'Abend,
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Der Sohn meines jetzigen Mannes geht jetzt im april zur Bundeswehr. Er hat zwei Einträge im BZR, weil er wegen Gras vor ca. einem Jahr zu 10 Tagessätzen und vor einer Woche zu 30 Tagessätzen verbrummt wurde. Er ist als Heranwachsender dazu mittels Strafbefehl verurteilt worden und wird die Strafe zahlen. Bei der Musterung hatte er angegeben, dass er nicht vorbestraft ist (ist er meines wissens doch auch nicht, oder?).
Hat das Ganze jetzt Konsequnenzen für ihn? Er hat sich freiwillig für 23 Monate verpflichtet. Weiß jemand was darüber. Wie ist das eigentlich mit den Kiffern beim Bund? Werden die rausgeschmissen ?

danke für Antworten (bitte ernstgemeinte)

Dennis812

Bei Drogenkonsum wird i.d.R. die Eignung zum Soldaten auf Zeit abgesprochen - Aberkennung des FWDL-Satus halte ich für möglich.

Kiffer rausschmeissen? Eher nein, jeder, der keine Grundwehrdienst leisten mag raucht ne Joint - wäre ein bisschen zu einfach. Was wohl aber zutrifft ist die Tatsache, keine scharfe Waffe zu bekommen und daran ausgebildet zu werden. Dafür viele andere "schöne" Aufgaben.
AGA: 6./SanRgt 22 - Stamm: SanZ Kerpen - OGefr d.R.

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peppie

GWDL die positiv auf Drogen getestet werden, bekommen keine Wach/Sicherungs ATN und dürfen nicht am Schießen teilnehmen, sondern machen irgendwelche anderen Aufgaben in der Zeit.

FWDL werden auf W9 zurückgestuft und erleben selbiges wie GWDL.
Zitat
Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren!

Mädchen

Danke schon mal für die Antworten.

Würde es was helfen, wenn er nicht positiv getestet würde (wenn er getestet wird), dass er den STatus behalten kann, 23 Monate an04bzuleisten oder hat die Eintragung im BZR zur Folge, dass er sich das auf jeden Fall "versaut" hat?  Unten welchen Umständen werden denn Teste auf THC durchgeführt? Leider ist das Problem mit dem scheiß kiffen ja weit verbreitet. So ein Mist, dass die Jungs sich das alles verbauen. >:(

peppie

Bei Dienstantritt bekommt er einen Fragebogen in dem er angeben muss, wenn er einen BZR-Eintrag hat. Und, wenn dort steht, dass er wegen BTM einen Eintrag hat, wird er getestet. Wird er negativ getestet, könnte es sein, dass er seinen Status behält. Wird er positiv getestet, wird er zurückgestuft.
Zitat
Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren!

erdpichel

also bei meinem eingangstest wurde generell ein urintest gemacht, bei allen! spätestens wenn er einen sogenannten 90/5er machen sollte, weil er auf irgendeinen lehrgang gehen soll, dann kommt das raus! dann lieber vorher mit offenen karten spielen! aber wenn das letzt mal kiffen erst ne woche her ist, dann ist das auf jeden fall nachweisbar....
Anfangen im Kleinen, Ausharren in Schwierigkeiten, Streben zum Großen.
-Friedrich Alfred Krupp-

Waffen mit heißen Kirscheln =)

Huey

Als Soldat ist er verpflichtet, die Wahrheit zu sagen.
Spätestens bei Dienstantritt und der Eingangsuntersuchung wird er danach gefragt werden-und da er dort wahrheitsgemäss antworten muss, wird man ihn wieder heimschicken...

Mädchen

" spätestens wenn er einen sogenannten 90/5er machen sollte"
was heißt das, 90/5er ? Habe leider keine Erklärung gefunden.

ER will jetzt auch nicht mehr "rauchen" - wir hoffen, dass er dann bei wahrheitsgemäßer Antwort nach Eintrag im BZR  und bei negativem Test seinen  Status FWDL behalten kann. Viele wissen wirklich nicht, dass ein solches Vergehen (Straftat mit weniger als 90 Tagessätzen) irgendwo (BZR) gespeichert ist, denn die "Sünder" sind ja nicht vorbestraft, weil das nicht im Führungszeugnis auftaucht. Wer weiß, wieviele da aus Unwissenheit falsche Angaben gemacht haben.

ER hat jetzt mindestens 5 verschiedenen Versionen von seinen Kumpels erhalten, wie sich das mit dem Drogentest bei Dienstantritt verhalten wird. Wird da denn nicht in jeder Kaerne gleich verfahren?





wolverine

BA (Begutachtungsanordnung) 90/5= Vorgeschriebene vorzunehmende Untersuchungen für alle dienstlichen Maßnahmen, die eine medizinische Eignung voraussetzen (Laufbahnwechsel, Erst-/Weiterverpflichtung, Fahrerlaubnsklasse, Fallschirmsprungtauglichkeit, Bordddienstverwendungsfähigkeit usw.)
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Piet

Im aktuellen Bericht des Wehrbeauftragten ist auf Seite 27 ein ähnlich gelagerter Fall geschildert!

Link: http://www.spiegel.de/media/0,4906,17390,00.pdf

Sollten sich Diskussionen über den Bericht anschließen, diese bitte im aktuellen Thread fortführen:

http://www.bundeswehrforum.de/index.php?option=com_smf&Itemid=3&topic=14968.0

ehemals 4./FmRgt 920 KASTELLAUN
AK03/ III. Insp. HUS I MÜNSTER

"Ich möchte nachher keinen sehen, der noch Munition hat. Sie hauen den Gurt in einem Feuerstoß raus und gut... FLIEGERALARM! Flieger Rot aus 12!" (Hptm. K, HFlaS)

Mädchen

Hallo,

wie sieht es mit Jungs und Mädels aus, die vorbestraft sind. Dürfen die zur Bundeswehr (9 Monate oder auch 23 Monate ).
Oder gibt es da Unterschiede, wegen was man so vorbestraft ist.
Gruß Mädchen

schlammtreiber

Die Wehrpflicht (9 Monate) bleibt trotz Vorstrafe bestehen, aber eine Annahme als FWDL (bis 23 Monate) ist eher fraglich  ;)
Semper Communis
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Mädchen

Kann man mit Ehrlicheit bei   Diestantritt noch was erreichen (wg 23 Monate))

Gruß und Danke

Homie

Zitat von: schlammtreiber am 07. März 2008, 12:24:00
Die Wehrpflicht (9 Monate) bleibt trotz Vorstrafe bestehen, aber eine Annahme als FWDL (bis 23 Monate) ist eher fraglich  ;)

Oha, wenn schon eine Annahme zum FWDL fraglich ist, ist das dann für eine Annahme als SaZ (bspw. FA) ein definitiver Nichteignungsgrund? Ich hoffe mal da wird schon nach dem Grund der Vorstrafe Unterschieden?!?!  ???

Natürlich vorausgesetzt, dass man von Anfang an alles angibt.