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Diebstahl bei der BW??

Begonnen von kongo_otto, 24. März 2008, 21:13:58

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Andi

Zitat von: KpTrpFhr am 27. März 2008, 12:56:04
So einfach geht das aber auch nicht! Bei einer Anzeige werden auch die Personalien des Anzeigenstellers erfasst! Nix anonym!

Doch, so einfach geht das - eine Anzeige kann man bei Feldjägern sowieso nicht aufgeben. Und Feldjäger sind verpflichtet eine Feldjägermeldung beim Verdacht auf eine Straftat zu schreiben, was dann auch immer Ermittlungen des Disziplinarvorgesetzten nach sich zieht.

ZitatUnd nochmal die Frage: Hast du stichhaltige Beweise, dass es sich um einen Diebstahl handelt?

Die braucht er überhaupt nicht. Um Straftäter zu überführen leisten wir uns in Deutschland Staatsanwaltschaften, bzw. die Polizei und Gerichte. ;)

ZitatDu solltest besser erst mehr nachdenken, bevor du dieses Forum dazu benutzt, um unbescholtene Kameraden hier an den Pranger zu stellen. Denn das ist auf jeden Fall üble Nachrede, Verleumdung und falsche Verdächtigung. Auch ein Straftatbestand!

Ich habe eigentlich nur darauf gewartet, dass irgendjemand diesen Unsinn erzählt - dass das von dir kommt passt aber nur ins Gesamtbild deiner Person. ;)
Natürlich ist das, was du schreibst Unsinn und offensichtlich ist ja gerade die frage, ob der Kamerad so "unbescholten" ist, wie du gern hättest.  ::)

Gruß Andi
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KpTrpFhr

#16
Servus Andi!

Zitat von: Andi am 27. März 2008, 13:10:01

Doch, so einfach geht das - eine Anzeige kann man bei Feldjägern sowieso nicht aufgeben. Und Feldjäger sind verpflichtet eine Feldjägermeldung beim Verdacht auf eine Straftat zu schreiben, was dann auch immer Ermittlungen des Disziplinarvorgesetzten nach sich zieht.


[...] Um Straftäter zu überführen leisten wir uns in Deutschland Staatsanwaltschaften, bzw. die Polizei und Gerichte. ;)


Und genau diese werden ggf auch feststellen, ob überhaupt eine Straftat vorliegt. Ansonsten in dubio pro reo! Da könnte ja sonst jeder kommen! Ein Täter ist erst dann einer Straftat überführt, wenn man sie ihm ohne Zweifel nachweisen kann.

Zitat
Ich habe eigentlich nur darauf gewartet, dass irgendjemand diesen Unsinn erzählt - dass das von dir kommt passt aber nur ins Gesamtbild deiner Person. ;)
Natürlich ist das, was du schreibst Unsinn und offensichtlich ist ja gerade die frage, ob der Kamerad so "unbescholten" ist, wie du gern hättest.  ::)

Ob er unbescholten ist, das wissen wir alle nicht. Und wenn es keiner weiss, gilt in dubio pro reo!
Der "Unsinn" um den es hier geht, ist allerdings deiner Person zuzuschreiben. Da du mich nicht persönlich kennst, liegt es nicht in deinem Ermessen das "Gesamtbild meiner Person" zu beurteilen und hier meine Beiträge als Unsinn einzustufen. Also keep Hundeplatz! Schau mal lieber in die vorhandenen Gesetzestexte!

MfG
KpTrpFhr

Als ehemaliger "Funker" bei der 2. FhUstRgt 40 in Gerolstein und beim 4. StFmBtl 5 Koblenz-Lahnstein u.a. beim Heeresmusikkorps 300 Koblenz schreibe ich gerne hier.

Webseite: http://www.juniggs.de.vu
Gästebuch: http://139829.m

Timid

Zitat von: KpTrpFhr am 27. März 2008, 13:38:30Schau mal lieber in die vorhandenen Gesetzestexte!

Das gleiche gilt auch für dich! Dann wirst du nämlich schnell feststellen, dass deine obige Aussage so nicht haltbar ist, da üble Nachrede und Verleumdung sich eigentlich gegenseitig ausschließen, falsche Verdächtigung das Handeln "wider besseres Wissen" voraussetzt ... Und auch eine üble Nachrede kann man wohl kaum nachweisen, da Ross und Reiter nicht bekannt sind ;)

Wie auch immer: Wenn man jemanden dazu auffordert, schon bei einem Verdacht (ob bewiesen oder nicht, ist erstmal irrelevant, Beweise beschleunigen den Vorgang höchstens) auf Vorliegen einer Straftat nicht die möglichen Schritte einzuleiten, zeugt das nicht gerade von einem vorbildlichen Verhalten für einen Staatsbürger und speziell einen solchen in Uniform!
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StOPfr

Zitat von: KpTrpFhr am 27. März 2008, 13:38:30
Und genau diese werden ggf auch feststellen, ob überhaupt eine Straftat vorliegt.
Wie sollen sie das ohne eine vorherige Anzeige feststellen können?

Zitat von: KpTrpFhr am 27. März 2008, 13:38:30
Ansonsten in dubio pro reo! Da könnte ja sonst jeder kommen! Ein Täter ist erst dann einer Straftat überführt, wenn man sie ihm ohne Zweifel nachweisen kann.

Die anderen Aussagen sind leider Gemeinplätze. Um einem Täter eine Straftat nachweisen zu können, muss die vermutete Straftat zunächst einmal zur Anzeige gebracht werden. Als Anzeigender bzw. Zeuge der Vorkommnisse bist Du dann allerdings für Ermittlungen und erst Recht für Verurteilungen nicht mehr zuständig.
In der Tat könnte jeder kommen! Denn jeder, der Hinweise auf eine Straftat hat muss dies zur Anzeige bringen bzw. bei einem hinreichenden Verdacht die zuständigen Stellen informieren. Das sollte eigentlich selbstverständlich sein, denn unser demokratisches Rechtssystem lebt davon, dass sich die Bürger beteiligen. 
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