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Musterung Ja oder Nein?

Begonnen von Kattrix, 08. April 2008, 18:14:54

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Kattrix

Hallo zusammen.
Folgenes Problem gibt es bei mir.
Ich lerne Ende Juli aus, habe aber noch keine Zusage auf Weiterbeschäftigung.
Da ich einen seltenen Beruf lerne bin ich sehr Standortgebunden.
Jetzt stellt sich die Frage, da ich keine lust habe auf Arbeitslosigkeit habe ich mir überlegt meine Musterung vorzuziehen, um dann ab 1.10 vielleicht zum Bund.
Die Frage ist da sich der Bund noch nicht gemeldet hat außer zur Datenerfassung, soll ich mich freiwillig melden?
Und falls ich ggf. t1 bekomme, aber nen Arbeitsvertrag nach der Ausbildung bekomme, und der Bund mich dann haben will, kann ich mich dann zurückstellen lassen?

Vielen Dank im voraus für das Beantworten dieser vielen fragen.

abie.gail

moin moin....

du kannst die freiwillig melden in einem kwea in deiner nähe...
zurückstellen kannst du die ebenfalls lassen....
einfach im kwea anrufen und abklären...

lg abie
Lieber FotoGRAF
als gar kein Adelstitel!

BulleMölders

Mit welcher Begründung sollte er sich nach der Ausbildung und bei Tauglichkeit zurückstellen lassen?

abie.gail

@bullemöllers: vielleicht weil die firma ihn dringend braucht???  ::) ::) ::)
wegen personalmangels oä....

lg abie

Lieber FotoGRAF
als gar kein Adelstitel!

Kattrix

Die frage stelle ich mir auch, aus welchem grund?

Ist echt eine blöde situation!

erdpichel

also freiwillig melden kannst du dich, aber wenn du einmal da bist, dann kannste dich dann nicht wieder zurückstellen! geht meines wissens nach nur bei ausbildung und wenn aus familiären gründen, aber für solche fälle ist das arbeitssichderungsgesetz da, was dir die arbeitsstgelle dann sichern würde....
Anfangen im Kleinen, Ausharren in Schwierigkeiten, Streben zum Großen.
-Friedrich Alfred Krupp-

Waffen mit heißen Kirscheln =)

StOPfr

Wenn Du Dich freiwillig meldest und Deinen Vertrag nicht erfüllst (was eine völlig unmögliche Aktion wäre, weil Du den Platz eines anderen Bewerbers blockiert), musst Du auf jeden Fall Deinen Grundwehrdienst leisten.
Eine Zurückstellung ist unter den geschilderten Umständen m.E. nicht möglich, weil sich die Bedingungen nicht ändern werden. Der Beruf ist nach einem Jahr wahrscheinlich immer noch selten.

Wenn Du mit einem Vertrag in der Tasche die Einberufung zum GWD abwartest und ihn ableistest, muss Dein Chef Dich wieder einstellen. Das kann - ebenfalls mit Blick auf den seltenen Beruf - doch eigentlich kein Problem sein.

Wenn Du arbeitslos wirst, kannst Du ab Ende Juli versuchen, die Dauer der Arbeitslosigkeit durch den Wunsch nach bevorzugter Einberufung zum GWD abzukürzen*. Während des GWD ist dann eine Bewerbung zum SaZ möglich. Vielleicht ist Dein Beruf auch bei der Bundeswehr gefragt.

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Homie

Was ist denn der ominöse, seltene Beruf?    ;)

Gruß, Homie

Fiestaman

Zitat von: Homie am 09. April 2008, 08:30:24
Was ist denn der ominöse, seltene Beruf?    ;)

Es gibt einige Berufe die Standortgebunden sind. Deshalb wohl auch selten. ;)