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Flecktarn (-teile) anziehen? Ja/ Nein?

Begonnen von Stephan111, 09. April 2008, 21:06:50

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APDSFS-T

Und wenn Ihre Freundin sagt, dass Ihnen die Uniformteile stehen, dann sollten Sie unbedingt Soldat werden- am besten Scharfschütze.



Stephan111

so cool ists auch nicht, von scharfschützen heimtückisch abgekanllt zu werden oder andere abzuknallen so

Andi

Zitat von: Stephan111 am 13. April 2008, 14:10:33
Jetzt wurder hier viel rumdiskutiert und kritisiert und spekuliert..., aber ich weiss immer noch nicht, ob es defintiv problemlos bzw. erlaubt ist,

Das ist mehr als traurig.


ZitatFeldparka mit Hoheitsanzeichen zu Zivilkleidung anzuziehen
Feldhose und Feldbluse mit Hoheitsabzeichen ohne Stiefel, Kopfbedeckung anzuziehen.
Schliesslich ist es keine komplette Montur und man erweckt nicht den Eindruck nach §132a STGB Soldat zu sein, da unvollsträndig. Oder wie ist das?

Versetz dich in Oma Müller von nebenan, die keine Ahnung davon hat, wie eine komplette Uniform aussieht. Es kommt nicht auf die Vollständigkeit an und es kommt auch nicht auf den Bundeswehrflecktarn an (kannst alternativ z.B. auch woodland-Tarn tragen). In dem moment in dem dich jemand für einen Soldaten halten könnte erfüllst du den Straftatbestand. Und das hat (zum tausendsten mal) nichts mit Dienstgradabzeichen, Hoheitsabzeichen, Kopfbedeckungen oder Stiefeln zu tun!

ZitatLetztendlich sind das ausgemusterte Kleidungsstücke und somit kein Eigentum der BW mehr. Und dass man sie in den Schrank legt, dafür verkauft sie wohl keiner...

Ähm, ich will dich nicht mit Fakten verwirren, aber die Verkäufer wollen mit dem zeug Geld verdienen - nichts anderes. Was der Käufer damit macht ist sein Problem. Und wer so blöd ist sich etwas zu kaufen, was er nicht tragen darf ist selber schuld, darf sich aber dazu gratulieren lassen die Wirtschaft unterstützt zu haben.

Gruß Andi
the rest is silence...

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APDSFS-T

Dann werden Sie doch Kommandosoldat, wenn Ihrer Freundin die Uniform an Ihnen gefällt.

Andi

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schlammtreiber

@ all:

Ich halte es nicht für angemessen, Forumsteilnehmer wegen eventueller sexueller oder sonstiger Vorlieben ihrer Partner niederzumachen.

Wir alle haben ja irgendwann mal geschworen oder gelobt die FDGO zu verteidigen, und dazu gehört im Zweifel auch das Recht des freien Bürgers schwarze Gummimasken, rosa Plüschhasenohren oder eben auch Flecktarn zu tragen und das geil zu finden.
Semper Communis
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peppie

Zitat von: schlammtreiber am 14. April 2008, 08:49:46
@ all:

Ich halte es nicht für angemessen, Forumsteilnehmer wegen eventueller sexueller oder sonstiger Vorlieben ihrer Partner niederzumachen.

Wir alle haben ja irgendwann mal geschworen oder gelobt die FDGO zu verteidigen, und dazu gehört im Zweifel auch das Recht des freien Bürgers schwarze Gummimasken, rosa Plüschhasenohren oder eben auch Flecktarn zu tragen und das geil zu finden.

Amen
Zitat
Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren!

Pioneer

Zitat von: Stephan111 am 13. April 2008, 16:55:45
so cool ists auch nicht, von scharfschützen heimtückisch abgeknallt zu werden oder andere abzuknallen so

Und heimtückisch ist das auch nicht. WENN Scharfschützen im Einsatz sind wird es sich um kriegerische Handlungen drehen. Der Art. 37 des ersten Zusatzprotokolls zum Genfer Abkommen definiert die Heimtücke so:

Zitat
    (1) Es ist verboten, einen Gegner unter Anwendung von Heimtücke zu töten, verwunden oder gefangenzunehmen. Als Heimtücke gelten Handlungen, durch die ein Gegner in der Absicht, sein Vertrauen zu mißbrauchen, verleitet wird, darauf zu vertrauen, daß er nach den Regeln des in bewaffneten Konflikten anwendbaren Völkerrechts Anspruch auf Schutz hat oder verpflichtet ist Schutz zu gewähren. Folgende Handlungen gelten als Beispiele für Heimtücke:

        a) das Vortäuschen der Absicht, unter einer Parlamentärflagge zu verhandeln oder sich zu ergeben;

        b) das Vortäuschen von Kampfunfähigkeit infolge von Verwundung oder Krankheit;

        c) das Vortäuschen eines zivilen oder Nichtkombattantenstatus und

        d) das Vortäuschen eines geschützten Status durch Benutzung von Abzeichen, Emblemen oder Uniformen der Vereinten Nationen oder neutraler bzw. anderer nicht am Konflikt beteiligter Staaten.

Die Verwendung von Emblemen, Abzeichen und Uniformen des Gegners ist ebenfalls nicht erlaubt (Art. 39, (2) ZP I).

Der Einsatz von Scharfschützen zählt wohl m. E. zu den Kriegslisten (Stichpunkt Tarnung), die sind im zweiten Absatz des Art. 37 aufgeführt:
Zitat
    (2) Kriegslisten sind nicht verboten. Kriegslisten sind Handlungen, die einen Gegner irreführen oder ihn zu unvorsichtigem Handeln veranlassen sollen, die aber keine Regel des in bewaffneten Konflikten anwendbaren Völkerrechts verletzen und nicht heimtückisch sind, weil sie den Gegner nicht verleiten sollen, auf den sich aus diesem Recht ergebenen Schutz zu vertrauen. Folgende Handlungen sind Beispiele für Kriegslisten: Tarnung, Scheinstellungen, Scheinoperationen und irreführende Informationen.
Grüße aus Middlfranggn


Hans

Zwei Dinge sind unendlich - Das Universum und die Menschliche Dummheit. Wobei ich mir beim Universum noch nicht sicher bin. (Albert Einstein)

I/93 2./PiBtl 10
II - IV/93 5./PiBtl 10 bzw. 3./PiBrLehrBtl 230

Beordert zu 3./SpezPiBtl 464

Pios grüßen 24x24

Atado

Hi Stephan111,

ging mir ähnlich wie dir. Mein Partner hat mir auch einen kompletten FT-Anzug inklusive Stiefel geschenkt, ich war auch nicht beim Bund und fand das erst komisch. Aber seltsamerweise stehe ich total auf die Klamotten und laufe auch gerne drin rum. Aber mit Hose und Bluse kannst du es im Grunde schon vergessen. Wie schon jemand sagte, wird eindeutig der Eindruck erweckt, man sei Soldat und ob du dann die Stiefel weglässt oder nicht, hilft nicht mehr viel.

Bewahr es dir für zu Hause auf und trage die Klamotte komplett mit Stiefeln für dich selbst und deine Freundin in der Wohnung. Wenn du raus gehst, kannst du mal nur die Hose oder die Bluse anziehen oder mal in Stiefeln gehen. Aber nicht zusammen! Viel Spaß damit

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