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Dienstunfähigkeit und Verwendungsunfähigkeit

Begonnen von Lars, 22. April 2008, 23:08:22

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Lars

Servus Leute,

also ich will mich kurz fassen.....


Ich habe im letzten Jahr am 01.12 meinen Dienst als SaZ 4 bei der Marine in der Verwendungsreihe 42 als "Heizer" angetreten.

Ich meine Grundausbildung mit bravour bestanden, was im nachhinein auch eine sehr geile Zeit war. Ok, nun zum eigentlichen Problem.
Wie das die gängige Praxis bei der Marine ist, wird man natürlich nach der Ausbildung auf ein Bordkommando versetzt. Dort habe ich
mich schon sehr drauf gefreut, ein richtiger Seemann zu werden. Doch zu meinen Entsetzten musste ich feststellen das ich mit dem
Bordleben nicht klar kam. Die Enge, enorm viele Kameraden auf einem Fleck, Null Rückzugsraum und die ganze neue Umgebung war
für mich von besonderer Härte
. Daraufhin beschloss ich meinen Schiffsarzt davon in Kenntnis zu setzen und dieser verwies mich nach
11 Tagen Borddienst vom Schiff. Danach nahm das Unheil seinen Lauf. Ich kam dann auf eine Landdienststelle b.z.w zu den Ausge-
schifften(Borduntauglichen). Unteranderem überwies mich mein Schiffsarzt zum Psychiater! Dieser stellte bei mir Dienstunfähigkeit und Verwendungsunfähigkeit auf Dauer fest! Welches dazu fürte das ich mit meinen zur Zeit betreunden Arzt ein psychologisches Gut-
achten(90/5 Dienst- und Verwendungsunfähigkeit) erstellte und dieses an die SDBw(Stammdienststelle d. Bundeswehr) schickte,diese
wiederrum ein entgültiges Urteil fällen sollte, ob und wann ich genau aus der Bundeswehr auscheide! Meine Sorgen begründen sich darin, das ich wegen der Dienst- und Verwendungsunfähigkeit meinen Status als SaZ 4 mit Ablauf der 6 monatigen Probezeit (01.06.2008) verliere, zurückgestuft werde zum GWDL 9(Grundwehrdienstleistender 9 Monate), wenn bis dahin nicht der Papierkram von der SDBw genehmigt wird. Das hat für mich reichlich negative Auswirkungen. Weil ich ab 01.06.2008 vorraussichtlich meinen alten Arbeitsplatz zurückgewinnen könnte und ich eine eigene Wohnung besitze dessen Miete ich nicht mit dem Wehrsold abdecken könnte!!!
Von daher ist es für mich von elementarer Bedeutung genau zu Wissen wann mein Besagtes Schreiben bearbeitet wird b.z.w genehmigt wird.
Dem Umständen entsprechend informierete ich umgehen meinen für mich zuständigen Spieß und Diziplinarvorgestzten und erhoffte mir
Hilfe oder einen Rat um dieses Verfahren zu beschleunigen, doch leider vergebens!

Meine Frage an euch, hat jemand von sowas Ahnung oder schonmal Erfahrung damit gemacht???  ???

Für jede Antwort wär ich dankbar!!!  :)

Gruß Lars

wolverine

Derartige Verfahren dauern leider sehr lange. Einen Zeitraum kann - insbesondere im Bereich Marine - nicht geben. Ich würde mit den konkreten (!) finanziellen Fagen noch einmal zum Chef/Spieß gehen und den Sozialberater kontaktieren. Eine Rückstufung auf GWDL scheint in der Situation ja sicher; die Mietkosten könnten dann entweder voll oder anteilig von der USG-Behörde erstattet werden. In diese Richtung würde ich fragen!
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Lars



Servus Leute,

ich habe mit meinen Spieß bereits nochmal telefonischen Kontakt aufgenommen und ihm nochmals die Dringlichkeit erklärt,
darauf sagte er nur das er sich mit der SDBw in Verbindung setzen würde um dem genauen Stand der Dinge zuerfahren!
Außerdem dem sagte er, das ein solches Verfahren bis zu einen Jahr dauern würde!  :'(
Das würde für mich sogar heißen, wenn es tatsächlich 365 Tage in Anspruch nimmt "einen" Antrag zu bearbeiten, das das
selbst bei Rückstufung vom SaZ 4 auf GWDL 9 mein eigentliches DZE vom normalen Wehrdienst 31.08.2008 überschneidet!
Also wenn man durch die Bundeswehr eine Krankheit bekommt, hat man im wahrsten Sinne des Wortes die Arschkarte
gezogen, weil nur noch andere Leute irgendwann mal entscheiden ob und wann man Dienstunfähig wird oder ist!



Gruß Lars

Andi

Selbst Schuld, wenn du keine Dienstunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hast. Zu diesem Thema hast du in der AGA einen Unterricht vom Rahmenvertrag bekommen!

Gruß Andi
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wolverine

Zitat von: Lars am 23. April 2008, 11:01:00
Also wenn man durch die Bundeswehr eine Krankheit bekommt,...
Das wird die Bw sicherlich bestreiten. Die psychische Labilität war nach deren Ansicht schon vorher vorhanden.
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schlammtreiber

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Lars

Zitat von: Andi am 23. April 2008, 11:29:56
Selbst Schuld, wenn du keine Dienstunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hast. Zu diesem Thema hast du in der AGA einen Unterricht vom Rahmenvertrag bekommen!

Gruß Andi

Servus,

eine Dienstunfähigkeitsversicherung bringt mir in meiner jetzigen Situation ebenso wenig wie der Unterricht in AGA über den Rahmen-
vertrag, weil es sich einzig und alleine darum dreht wann der Antrag von der SDBw genehmigt wird, wie du sicher schon in meinen
ersten Beitrag mitbekommen hast!


Gruß Lars

Andi

Doch, die bringt dir sehr viel, weil du ja die Angst vor Geldsorgen angesprochen hast. ;)

Gruß Andi
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Fiestaman

Wobei sich die Frage stellt, ob diese in diesem Fall tatsächlich greifen würde.

Andi

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Fiestaman

#10
Weil bisher noch nicht klar ist ob die "Krankheit" nicht event. schon vor Dienstantritt vorhanden war. Was bei Vertragsabschluss nicht bekannt gewesen sein wird und somit die Versicherung nicht greifen würde.


Andi

Nein, greifen würde sie da grundsätzlich schon. Nur wenn sie bei Vertragsabschluss bekannt gewesen wäre, würde sie wohl nicht greifen.

Gruß Andi
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Fiestaman

Im Moment ist doch überhaupt nicht klar ob die Krankheit tatsächlich durch den Dienst entstanden ist. Oder ob vorher schon einen psychische Labilität bestand. Sollte dies bei Vertragsabschluss verschwiegen worden sein, dann greift die Versicherung nicht.

Zum jetzigen Zeitpunkt stünde der Versicherungsnehmer in der Beweispflicht, dass diese Krankheit durch den Dienst hervorgerufen worden ist. Was dann wohl auch WDB zur Folge hätte.

Ansonsten müsste ja jedesmal die Versicherung zahlen, wenn einem SaZ plötzlich in den Sinn kommt er möchte die Verpflichtungserklärung lösen. Was in  vielen Fällen ja über ein DU Verfahren läuft.

Andi

Zitat von: Fiestaman am 24. April 2008, 13:03:38
Im Moment ist doch überhaupt nicht klar ob die Krankheit tatsächlich durch den Dienst entstanden ist. Oder ob vorher schon einen psychische Labilität bestand. Sollte dies bei Vertragsabschluss verschwiegen worden sein, dann greift die Versicherung nicht.

Nein, wichtig ist nur, ob die Tatsachen, die zur Dienstunfähigkeit geführt haben vor Vertragsabschluss bereits bekannt waren, ich ob sie schon vorhanden waren, ansonsten kann man ja auch nichts verschweigen. ;)

ZitatZum jetzigen Zeitpunkt stünde der Versicherungsnehmer in der Beweispflicht, dass diese Krankheit durch den Dienst hervorgerufen worden ist. Was dann wohl auch WDB zur Folge hätte.

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung versichert den Versicherungsnehmer nicht gegen Folgen von Krankheiten, Verletzungen oder Wehrdienstbeschädigungen, sondern gegen finanzielle Folgen der Dienstunfähigkeit. Dementsprechend hat die Versicherung in dem Moment zu zahlen, in dem die Dienstunfähigkeit nach Soldatengesetz festgestellt wurde, der Grund für die DU ist grundsätzlich egal! Nur wenn eine relevante Tatsache bei Vertragsabschluss verschwiegen wurde könnte die Versicherung wohl um eine Zahlung herumkommen.
Beim Rahmenvertrag bedeutet das, dass bei Dienstunfähigkeit umgehend die Versicherungsansprüche von zwei Jahren ausgezahlt werden und erst nach diesen zwei Jahren geprüft wird, inwieweit der Versicherungsnehmer evtl. in der Lage ist seinen lebensunterhalt selbst wieder bestreiten zu können. Dienstunfähigkeit =/= Berufsunfähigkeit!

ZitatAnsonsten müsste ja jedesmal die Versicherung zahlen, wenn einem SaZ plötzlich in den Sinn kommt er möchte die Verpflichtungserklärung lösen. Was in  vielen Fällen ja über ein DU Verfahren läuft.

Richtig, das sind auch die Fälle in denen der Rahmenvertrag am häufigsten zahlen muss - DU ist DU. ;)
Hatte einen OA-Kameraden in der AGA, der nach zwei Monaten für du befunden und entlassen wurde, weil er psychisch mit den Bedingungen des Wehrdienstes nicht klarkam und nur noch rauswollte (hatte natürlich aufs Widerrufsrecht im Vorhinein verzichtet). Der hat sich über den warmen Segen vom Rahmenvertrag echt gefreut. ;)

Gruß Andi
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Fiestaman

Zitat von: Andi am 24. April 2008, 13:34:47
Nein, wichtig ist nur, ob die Tatsachen, die zur Dienstunfähigkeit geführt haben vor Vertragsabschluss bereits bekannt waren
Nur wenn eine relevante Tatsache bei Vertragsabschluss verschwiegen wurde könnte die Versicherung wohl um eine Zahlung herumkommen.

Darauf wollte ich hinaus  ;)

Zitat von: Andi am 24. April 2008, 13:34:47
ich ob sie schon vorhanden waren, ansonsten kann man ja auch nichts verschweigen. ;)

Wo du recht hast, hast du recht. Das ließe sich natürlich schwer nachweisen bei einer psychischen Erkrankung.  :)

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