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Wehrdienst bei Selbstständigkeit???

Begonnen von Seppel, 27. April 2008, 23:45:42

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Seppel

Hallo,
Habe ein kurze Frage und zwar bin ich Selbstständig. War es bei der Musterung aber noch nicht und nun wollte ich fragen ob ich trotzdem zum Wehrdienst muss??? Oder ob ich zumindest obwohl ich T2 bin auch nach der Musterung noch sagen kann das ich Zivildienst mache??? Für Antworten wäre ich sehr dankbar... MFG Seppel

erdpichel

würde ich mich mal mit dem zuständigen KWEA in kontakt setzen, und das möglichst schnell, bevor irgendwelche einberufungen rausgeschickt werden!
was ist denn nach der musterung passiert? wurdest du zurückgestellt, oder wartest du auf ne einplanung oder wie ist deine aktueller status....
ich denke mal, da ein wehrdienst in diesem sinne ja deine existenz gefährden würde, könntest du ohne weg kommen...
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-Friedrich Alfred Krupp-

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Seppel

Hallo,
Danke erstmal für die schnelle Antwort. Also ich würde letztes Jahr gemustert befinde mich bis juli in der Ausbildung und danach werde ich übernommen, aber ich bin nebenbei wie gesagt Selbstständig mit einem online Handel. Wenn ich 9 Monate zum Wehrdienst müsste, würde mein Geschäfft kaputt gehen. Deswegen die Frage ob ich zur Not auch jetzt noch sagen kann das ich Zivi mache. Da wäre ich jeden Abend zu hause und könnte mich um mein Geschäfft kümmern. MFG Seppel

StOPfr

Zitat von: Seppel am 28. April 2008, 07:03:28
Deswegen die Frage ob ich zur Not auch jetzt noch sagen kann das ich Zivi mache. Da wäre ich jeden Abend zu hause und könnte mich um mein Geschäfft kümmern. MFG Seppel
Zur Not geht alles, also auch jetzt noch der KDV-Antrag (aber nicht nur sagen sondern schreiben). Alles weitere dann in den entsprechenden Foren.
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wolverine

Wobei Selbstständigkeit - insbesondere nebenberufliche - weder einen Grund darstellt, keinen Wehrdienst zu leisten, noch ein Gewissensgrund ist, der zur Kriegsdienstverweigerung berechtigt.
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Timid

Andererseits können Selbstständige nach Unterhaltssicherungsgesetz auch Zahlungen erhalten, um etwa eine Ersatzkraft zu bezahlen, die den Betrieb/die Tätigkeit fortführt. Wenn es eine vertrauenswürdige Person gibt, der man sowas anvertrauen könnte, wäre das vielleicht eine Option, die man in Betracht ziehen kann. Und am Wochenende hat man normalerweise ja sowieso frei ;)
Inwiefern das alles auch für nebenberufliche selbstständige Tätigkeiten gilt, was es dann noch an bürokratischen Dingen zu beachten gibt etc. pp., lässt sich am besten mit der Unterhaltssicherungsbehörde und den anderen zuständigen Stellen klären.

Eventuell ergeben sich auf die Weise ja auch berufliche Möglichkeiten für die Zukunft ;)
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erdpichel

ich weiss auch nicht, wie das mit der anerkennung aussieht?!
gibt es unterschiede zwischen ner hauptberuflichen selbstständigkeit und ner nebenberuflichen? weil bei ner nebenberuflichen hast du ja auch so zeit, noch was anderes zu machen!
versuch es dann einfach am besten als zivi.... da bist du definitiv nahezu jeden abend zuhause...
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Fitsch

wobei der "Onlinhandel" auch gewerblich angemeldet sein und nicht nur "schwarz nebenbei"

Daß man von seinem Arbeitgeber / Ausbildungsbetrieb eine Genehmigung für diese Tätigkeit benötigt erwähne ich nur am Rande  ;D

Horrido
I will mei 1. Gebirgsdivision wiada hong !!!
https://www.kamkreis-gebirgstruppe.de/

wolverine

Auch hauptberufliche Selbstständigkeit befreit nicht von der Wehrpflicht! Lediglich die Möglichkeiten des USG stehen offen (Ersatzperson/Ruhen des Betriebes).
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Pioneer

Zitat von: wolverine am 28. April 2008, 18:40:40
Lediglich die Möglichkeiten des USG stehen offen (Ersatzperson/Ruhen des Betriebes).

Wobei das für den Bund wohl eine sehr teure Variante sein kann... Bei den Resis haste als Selbständiger jedenfalls keine Aussicht auf eine Wehrübung über 30 Tage (klar, Ausnahmen bestätigen die Regel, das sind aber dann absolute Mangel-ATN´s), da der Bund hohe Leistungen nach dem USG fürchtet wie der Teufel das Weihwasser... Egal ob auf dem EkSt-Bescheid ein dickes Minus vorne dran steht oder ein dreistelliges Tausender-Plus.

Doch ist bei dem nebenberuflichen Kleingewerbe der Jahresgewinn noch nicht so hoch wie bei einem hauptberuflichen Gewerbetreibenden, sonst wärste ja längst hauptberuflich ;) Ergo: während der GWD-Zeit kannst das nur am WE oder abends dann (sofern ein I-Net-Anschluß vorhanden ist) machen. Wie momentan halt auch... Und zu Hause brauchste jemanden, der das Zeugs in Empfang nimmt, die Zahlungen kontrolliert, verpackt und wieder versendet. Nachdem dies auch nur eine beschränkte Zeitspanne sein wird, kann es durchaus passieren, daß sich die Behörde drauf einläßt...
Grüße aus Middlfranggn


Hans

Zwei Dinge sind unendlich - Das Universum und die Menschliche Dummheit. Wobei ich mir beim Universum noch nicht sicher bin. (Albert Einstein)

I/93 2./PiBtl 10
II - IV/93 5./PiBtl 10 bzw. 3./PiBrLehrBtl 230

Beordert zu 3./SpezPiBtl 464

Pios grüßen 24x24