Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

fallschirmspringerlehrgang

Begonnen von Marcomania, 17. Juli 2004, 21:13:57

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Marcomania

hallo,

gibt es für mich als mob-beorderten reservisten irgendeine chance (und sei sie noch so klein) an einem springerlehrgang teilzunehmen?
oder ist das definitiv unmöglich?
hat jemand schon mal von einem resi gehört, der auf einem springerlehrgang war?

danke und gruß, marco.

Kobold

Vergiss es.

Eher wird Dir die Bundeswehr die 5000 Euro Lehrgangskosten bar in die Hand drücken  ::)
"We may not like death but death likes us."

marcomania

schade...

okay, für resis wäre das sicher ein reines privatvergnügen. bleibt ja noch der zivile weg beim nächsten luftsportverein...

gruß, marco.

Piet

Wo Du von "privat" sprichst: Es gibt ja diese ominösen Kurse in Holland, Tschechien etc., wo man ausländische Springerabzeichen machen kann. Wenns Dir nur ums Springen selbst geht und nicht um das Abzeichen bzw. das Tragen desselben, guck mal in die Anzeigen in der "Y", "loyal" etc., da stehen eigentlich immer Angebote drin, fängt bei ca. 250 Euro an (5 Tage, incl automatischen Absprüngen). Kann einen "echten" Lehrgang bei den Fallis nicht ersetzen, soll es auch gar nicht, aber wie gesagt: zum "Nur so springen" sollte es reichen.

ehemals 4./FmRgt 920 KASTELLAUN
AK03/ III. Insp. HUS I MÜNSTER

"Ich möchte nachher keinen sehen, der noch Munition hat. Sie hauen den Gurt in einem Feuerstoß raus und gut... FLIEGERALARM! Flieger Rot aus 12!" (Hptm. K, HFlaS)

Simon

Soweit ich weiß, gibt es geringe Chancen, wenn man in einer LL Einheit Mob Verplant ist....jetzt natuerlich die Frage: Nehmen die einen ueberhaupt wenn man aus nicht LL Einheiten kommt  ::) Prinzipiel kann man alles anfordern.

mfg,
Simon

Wing51

Moin,

solltest du bei einer "interessanten" Einheit Dienst tun, könnte deine übergeordnete Führung von der Notwendigkeit des Springerlehrgangs überzeugt sein und selbigen anfordern. Dies ist nicht der übliche Weg, kann aber zu überraschenden Erfolg führen. Üblicherweise kann sich der interessierte Reservist nur über deinen FwRes / TrpTeil melden, wenn er sich in einer springenden Einheit befindet.

Wobei bei einer springenden Einheit der KpChef garantiert schon von sich aus darum kümmert.

Springerlehrgang in Texel ist sehr gut, wird von ehem. / aktiven Marines der Holländer (Corps Mariniers vom Stützpunkt Den Helder) durchgeführt.

Wenn du den Springerlehrgang willst, gehe am Besten in eine springende Einheit (wozu übrigens auch das leichte Flugabwehregiment in Wuppertal mit seinen Stinger-Teilen zählt, nicht nur LL-Btl's). D.h. du fragst in der Einheit nach, ob du dort eine Wehrübung machen kannst, nach erfolgreicher WÜB noch mehr Übungen mitmachst und irgendwann automatisch auf dem SprgLhrg landest.
Wer den Adler haben will, muß auch was dafür tun.

Semper fidelis.

ehem. ZgFü FschJgTrp

Fitsch

#6
heute sieht es allerdings anderst aus:
Man muß schon froh sein wenn man überhaupt in einem aktiven Truppenteil eine mob-Beorderung bekommt.

Und daß man auf nen Springerlehrgang kommt ohne auf einer Sprungstelle eingeplant zu sein halte ich für ein Gerücht.

Texel oder die Veranstaltungen mit Adi sind ja gut und recht, aber kommt blos nicht auf die Idee und haftet euch die Abzeichen an die Uniform.
(Bestimmungen zum Tragen von Abzeichen siehe ZDv 37/10 / siehe Vorschriften linke Seite)

Aber Kamerad F_K kann sicher auch noch das ein oder andere Wort darüber verlieren  ;D

Horrido
I will mei 1. Gebirgsdivision wiada hong !!!
https://www.kamkreis-gebirgstruppe.de/

F_K

Lieber Marcomania:

Wie schon mal dargestellt:
Ist man als MobReservist (oder nun Personalreserve bzw. Verstärkungsreserve) in einer Zelle eingeplant, die springend geschlüsselt ist, so kann man auch als Reservist auf den Springerlehrgang gehen.

Klar ist, das dies nicht die einzige (bzw. erste) WÜ sein sollte, die man in dem TrT macht.
Außerdem besteht eine gewisse Schwierigkeit darin, eine solche MobStelle zu erhalten, da doch in der Regel auf Fallschirmjäger zurückgegriffen wird, wenn MobStellen zu besetzen sind.

In aller Regel gibt es lange Wartelisten, ohne "Beziehungen" ist da kaum etwas zu machen.

However: Bei entsprechendem Soldatenglück (oder seltene ATN) kann man eine solche MobStelle erhalten und darf dann auch springen gehen ...

@ Kobold:
"Einfach so" von der BW 5000 Euro in die Hand gedrückt zu bekommen, habe ich noch nicht geschafft, im übrigen sind andere Lehrgänge von 3 Wochen kaum "billiger", weil 5 x so ein kleiner Luftransport nicht so viel Geld kostet.

wolverine

Geht doch einfach den korrekten Weg: Formrichtiger Antrag an die zuständige Stelle. Ablehnen ist dann deren Sache. Vielleicht hat man ja Glück.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

F_K

Lieber wolverine,

ich verstehe nicht, wie dein Ratschlag hier weiterhelfen soll.  ???

Lehrgänge werden in der Truppe nicht "beantragt", sondern VON DER ZUSTÄNDIGEN STELLE für einen Soldaten ANGEFORDERT.

Sprich: Der Soldat hat hier kein "Antragsrecht".

Der von mir dargestellte Weg ist die richtige Vorgehensweise.

(Es GAB mal Zeiten, da konnte man als Reservist verwendungsunhabhängig (zumindest theoretisch) am Fallschirmsprunglehrgang teilnehmen.

Ich kennen einen Offizier der Reserve, der hat diese theoretische Möglichkeit für sich  zu einer praktischen Möglichkeit gemacht (im Klagewege), seitdem ist auch die theoretische Möglichkeit DICHT.

Aber wie gesagt, das ist Geschichte .... )

Fitsch

#10
egal wie´s läuft / wo mans beantragt / oder sonst was ...

Die Chancen stehen größer daß ich endlich Jessica Simpson rumkriege als daß ein Resi auf nen Springerlehrgang geschickt wird.
(Kamerad F_K mal ausgenommen)

Horrido
Fitsch

(Träumen darf man ja ....)
I will mei 1. Gebirgsdivision wiada hong !!!
https://www.kamkreis-gebirgstruppe.de/

F_K

Lieber Fitsch,

ich kenne sogar zwei Reservisten (sollen aber nach eigenen Angaben zumindest in der LLBrig 31 tatsächlich die einzige sein), die den FREIFALLERlehrgang als Res gemacht haben und den Schein auch noch aktiv haben.
Desweiteren habe ich auch Kameraden kennengelernt, die den Auffrischerlehrgang als Res gemacht haben ....

(Ich warte ja noch auf die Aussage des DivArztes, soll aber Mitte Januar kommen  ;) )

Wie sehen, unmöglich ist nichts.

Was will ich? Was bin ICH bereit dafür zu tun?
( ... und das muss halt in einem sinnvollem Verhältnis stehen).

In diesem Sinne, Fitsch: Entweder was unternehmen, oder von dem "Wollen" trennen.

wolverine

#12
Wenn der Reservist beordert ist, ist seine S1Abteilung als kalenderführende Dienststelle doch für Lehrgänge zuständig, denke ich. Wenn ich da falsch liege lasse ich mich gerne belehren. Mein S1-Lehrgang ist nämlich erst im nächsten September für mich angefordert worden - von wem auch immer.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

F_K

Genau Wolverine,

die S1 Abteilung ist zuständig (eben NICHT der Reservist).

Die S1 Abteilung fordert Lehrgänge an (ggf. nach Absprache mit dem Reservisten).
(Anders ist es bei Lehrgängen der freiw. ResArbeit und Lehrgängen für Offiziere, die direkt durchs PersABw gesteuert werden usw.).

"Die" S1 Abteilung muss aber auch für einen Lehrgang ANFORDERUNGSBERECHTIGT sein.
Gibt es keine springenden Stellen in dem Verband, dann darf dieser Verband auch keinen Springerlehrgang anfordern.

Also: "Antrag" vom Reservisten gibt es hier nicht ...

wolverine

Da der Mann nicht geschrieben hat, wo er eingesetzt ist und ich folglich nicht weiss, ob es in diesem Verband Stellen gibt, die die Sprungberechtigung voraussetzen, dachte ich, dass sein S1 Offz/ Fw der bessere Ansprechpartner für diese Frage ist. Und da ich ebensowenig weiss, welchen Kontakt der Reservist zu seinem Verband hält, hielt ich mich an die Vermutung der Briefzustellung. Ein Brief an seinen zuständigen S1 mit dem Inhalt der Einberufung für eine Wehrübung zur Durchführung des Lehrganges Militärfallschirmspringer/aut. könnte man gem. des Wortlautes durchaus als "Anforderung" oder "Antrag" bezeichnen. Und auf einen solchen bekommt der Soldat gewöhnlich eine Antwort und in der Regel auch die Gründe für diese Entscheidung, da nach der ZDV 10/1 die "...Sinnzusammenhänge darzustellen sind. Dies ist Aufgabe jedes Führers..." Und das hätte dem Reservisten durchaus helfen können. - So mein Gedanke -
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau