Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Erklärung nach Kriegsdienstverweigerung?

Begonnen von Ronny25, 13. August 2008, 09:34:23

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Ronny25

Hallo,

damls habe ich mich entschieden den Zivildienst zuleisten.Nun hat meine Fau ein Knd bekommen und wir sehen in der Bundeswehr eine gute möglichkeit für mich Beruflich weiter zukommen.Ich habe mich auch schon erkundigt was ich dafür tun muss.Nun wurde mir gesagt ich müsse es dann erklären warum ich mich nun doch verpflchten möchte.Und ich habe ehrlichgesagt ´keine ahnung was die damit meinen.Ich würde momentan sagen das ich in  der Bundeswehr einen sicheren und festen Arbeitsplatz sehe aber wollen die das wirklich hören?

Über ein paar Tipps würde ich mich sehr freuen!

Ronny

mailman

Es ist mir neu das man eine Wahlmöglichkeit zwischen Wehrdienst und Zivildienst hat. Das muss es erst seit kurzem geben..

Man muss seine Verweigerung zurücknehmen. Das kommt auch auf die Gründe an die man damals angab.
Hier hilf die Suchfunktion weiter.

Soldat ist übrigens kein Beruf sondern eine Berufung. Und du musst bereit sein ins Ausland zu gehen und in ganz Deutschland versetzt zu werden.

Also benutz bitte mal die Suchfunktion.

schlammtreiber

Eine Verweigerung des Kriegsdienstes ist nur aus Gewissensgründen möglich, d.h. entweder hast Du aus Gewissengründen verweigert oder dies zumindest fälschlich angegeben.

Jetzt darfst Du drei mal raten welcher Grund wegfallen muss, damit die verweigerung hinfällig wird  ;)
Semper Communis
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, daß es so bleiben kann