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Vorzeitige Beendigung des Freiwilligen Grundwehrdienstes

Begonnen von Besorgter Vater, 29. August 2008, 19:37:52

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Besorgter Vater

Ein "besorgter Vater" fragt : Mein Sohn hatte sich bei der Musterung auf den verlängerten GWD "eingelassen".Jetzt kam der Einberufungsbescheid...und er hat keine Lust mehr daruf,  zu verlängern, eben nur die 9 Monate und Schluss. Nun könnte er ja nach Erhalt der Zustellung innerhalb von 14 Tagen widerrufen ( so stehts in den Unterlagen), ABER: Er wird es wahrscheinlich "vergessen"....was passiert dann, wenn er es wirklich vergisst und dann bei der Truppe es angibt, sei es, weil er wirklich "lustlos" ist oder er einen Ausbildungsplatz erhält..? Sprich: Kann er trotz Verpflichtung trotzdem nach 9 Monaten "gehen"...? Danke vorab an Euren Meinungen/Erfahrungen!

sliderbp

Ist ansich auch nach Beginn des Wehrdienstes kein größeres Problem, vor Allem mit der Begründung "Ausbildungsstelle". Da wird die Bundeswehr Keinem Steine in den Weg legen. Die Begründung "Unlust" ist da schon heikler.
Egal wie nun, es ist dringend anzuraten die Sache schnellstmöglich zu klären, denn ich als Chef wäre auch nicht erfreut erst im letzten Moment zu wissen, dass ich einen meiner Soldaten früher verliere als ich eingeplant hatte.

APDSFS-T

#2
Ihr Sohn hat sich auf nichts eingelassen. Er wurde nicht mit Bonbons gelockt, sondern er hat sich freiwillig zum FWDL entschieden. Wenn er jetzt keine Lust mehr darauf hat u n d vergisst zu wiederrufen, wird Ihr Sohn kaum eine Chance haben, aus dem bestehenden Vertrag herauszukommen. Wie im richtigen Leben, wenn man Verträge abschließt.
Gibt Ihr Sohn in der Truppe an, daß er den Widerruf vergessen hat oder lustlos ist, so bringt ihm das, ausser daß er sich lächerlich macht, gar nichts.
Die ganze Sache ist aber sehr merkwürdig- ein Vater erkundigt sich für seinen Sohn, der sich angeblich auf etwas "eingelassen" hat. Der Sohn hat offensichtlich nie gelernt, konsequent zu sein, sich Gedanken zu machen und Verantwortung für sein Handeln zu tragen. Gut, daß er einen Vater hat, der zu Recht über seinen Sohn "besorgt" ist und sein Leben für ihn regelt. Vielleicht können Sie ja für Ihren Sohn für diese Zeit zur Bundeswehr.

Andi

Um das ganze aber wieder ein wenig zu relativieren (obwohl ich APDSFS-T voll zustimme!) ist es für FWDL in aller Regel kein Problem ihre Verpflichtung wieder aufzuheben und auf GWDL zurückgestuft zu werden - ein Antrag ist hierfür trotzdem notwendig!
Die Bundeswehr hat und auch ich als Vorgesetzter habe keinerlei Interesse an demotiviertem Personal.

Gruß Andi
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Besorgter Vater

Erst einmal vielen Dank für Eure Antworten.

Lieber APD..., leider hast Du recht.Ein Phänomen, der bei vielen Jugendlichen leider heute zu beobachten ist.Und auch ich gebe mir die Minuspunkte bzgl. des "bekümmerns".Meine Hoffnung ist, das der Bund etwas zur Charakterstärke beitragen kann ( das war bei mir damals jedenfalls so..).

Über die Gründe der längeren Verpflichtung zu diskutieren wäre jetzt zu lang ( angefangen von einer jungen Dame beim WKK, die Ihm den verlängerten GWD schmackhaft gemacht hat mit Prospekten/Bildern von z.B. 2 BW Soldaten mit Oberkörper frei und Sonnenbrille beim beachball in Afghanistan ....( und mein Sohn ist begeisterter Volleyballer...).Egal wie, ich denke, er muss da jetzt alleine durch.Mich hat nur rechtlich die Sache interessiert.

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