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Teilarbeitslosengeld

Begonnen von deranon, 20. September 2008, 14:14:20

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deranon

Hallo,
kann mir jemand sagen, ob ich einen Anspruch auf Teilarbeitslosengeld habe?
Ich lebe mit meiner Mutter in einer sog. lebensgemeinschaft da wir Hartz IV erhalten.
Der Berater vom Sozialdienst der Bundeswehr hatte dies so erwähnt; da uns im Vergleich zu der Zeit vor meinem Wehrdienst nun knapp 100 Euro fehlen und geneu dieser Betrag dann als Teilarbeitslosengeld gezahlt wird.
zu meiner Situation:
-20 Jahre
-W9
-vor dem Wehrdienst Schüler und keinen Job ausgeübt.

Falls Es noch jemand weiß: Sollte dieser betrag dann wieder irgendwovon abgezogen werden (wäre natürlich schwachsinnig, aber man weiß ja nie!!!)

Vielen Dank für eure Hilfe, werde aus den ganzen Infos bei Google und anderen Seiten nicht schlau

MkG julius

Huey

Wende dich an die Unterhaltssicherungsbehörde an deinem Wohnort.

Dort wird man dir weiterhelfen können..

wolverine

Das müssten ergänzende Leistungen nach SGB II sein. Zuständig hierfür die Agenturen für Arbeit sowie die kommunalen ARGE´n. Ein Auskunftsanspruch besteht jedoch auch bei der zuständigen Behörde nach USG und auch der Sozialberater der Bw kann sicher helfen.
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