Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Schulden als FWDL'er - Kein Auslandseinsatz?

Begonnen von Dani88, 21. September 2008, 17:31:27

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Dani88

Hallo,

ich bin seit Juli 08 GWD'ler und hab jetzt meine AGA so gut wie hinter mir. Ich habe mich bei meiner Musterung als FWDL'er mit 23 Monaten verpflichten und für mich ist vorgesehen, im nächsten Jahr für 4 Monate ins Ausland (Afghanistan) zu gehen.

Allerdings habe ich zur Zeit etwa um die 8000 Euro Schulden (ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren ist durch Anwalt bereits eingeleitet). Ein Bekannter meinte, dass ich die Bundeswehr über meine Schuldensituation informieren müsse und die Möglichkeit besteht, dass aufgrund der Schulden meine Auslandsverwendung gestrichen wird (Sicherheitsrisiko?!). Jetzt wollte ich mal nachfragen, ob und in wie weit das zutrifft.

Ich bedanke mich jetzt schon mal für Eure Antworten.

Dani88
In Ermangelung eines Feindes nimmt der Soldat den nächstbesten Zivilisten als Gegner und behandelt ihn dementsprechend.

Huey

Schulden sind immer dann ein Problem, wenn sie unverhältnismässig hoch sind, oder aber nicht beglichen werden (können).

Das scheint bei dir der Fall zu sein.
Melde diesen Vorgang umgehend deinem KpFw, dieser wird die entsprechenden Schritte einleiten.

Eine Verheimlichung kommt in diesem Falle nicht gut...zumal vor einem Einsatz i.d.R. eine Sicherheitsüberprüfung eingeleitet wird, bei der du deine finanzielle Situation ohnehin melden musst.