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Ankleidung/anreise

Begonnen von MarcoPTH, 21. September 2008, 19:09:36

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MarcoPTH

Habe na doch so eine frage,

wie soll ich mich anziehen wenn ich zu Kaserne fahre am ersten Tag?

darf ich mich anziehen wie ich will? also wie ich immer unterwegs bin?
kann ich meine Haare stylen oder lieber nicht?
und wie ist das überhaupt mit Haaren muss ich die schneiden? habe nur hinten etwas länger bis zum Hals.
will eigentlich die nicht schneiden. wie ist das? und wo soll ich mich melden wenn ich noch 12 mon freiwillig machen will beim Bund? kann ich das da Vorort machen? klappt das immer das man verlängern kann?

Dennis812

Zur Frage bzgl. des Haareschneidens bzw zur Frisur beim BUnd gibts hier genung Threads --> Suchfunktion und FAQ.

Am ersten Tag kannst du fahren wie du willst (auch mit gestylten Haaren) - mach dich halt im Zweifel nicht lächerlich, wenn du Dienst tun willst. Also Schottenrock und Anarcho-T-Shirt oder sowas  ;)
AGA: 6./SanRgt 22 - Stamm: SanZ Kerpen - OGefr d.R.

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Pioneer

Tipp: SuFu nutzen, die Fragen tauchen alle Quartale kurz vorm Einzugstermin immer wieder auf...

Anziehen kannste was Du magst, allerdings ist die alte Faustregel zu beachten: die erste Zeit versuchen, weder positiv noch negativ aufzufallen...

Haare würde ich schneiden, die wachsen ja wieder, das Stylen würde ich lassen... Faustregel oben gilt ebenso...

Guck Dir den Laden erst mal ein, zwei Monate an, dann kannste immer noch über eine freiwillige Verlängerung Deiner Dienstzeit nachdenken... Ansprechpartner hierbei ist der Gruppenführer, der leitet das Ganze dann weiter...

Edith lacht mich wieder mal aus und teilt mir mit, das Dennis schneller war....
Grüße aus Middlfranggn


Hans

Zwei Dinge sind unendlich - Das Universum und die Menschliche Dummheit. Wobei ich mir beim Universum noch nicht sicher bin. (Albert Einstein)

I/93 2./PiBtl 10
II - IV/93 5./PiBtl 10 bzw. 3./PiBrLehrBtl 230

Beordert zu 3./SpezPiBtl 464

Pios grüßen 24x24

wolverine

Bleibt noch die Frage nach der freiwilligen Verlängerung des Wehrdienstes: Nein - das klappt nicht immer. Voraussetzungen sind Antrag, Bedarf, Stelle und Eignung.
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