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Auszug aus dem Elternhaus

Begonnen von Kevlolein, 23. September 2008, 08:28:16

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Kevlolein

Also, sorry, wenn ich grad bisschen schwer von Begriff bin.
Auch ich als Unverheirateter, habe Anspruch als UA auf Wohnungstrennungsgeld, sofern das ZNwG den eigenen Hausstand akzeptiert ?
Das Problem ist nur, dass der Mitvertrag ab 01.10. - also genau zum Dienstantritt gilt, gibt es da irgendwelche Probleme ?

Grüsse und Danke im Vorraus

Andi

Ja, weil die Wohnung dann nicht vor Dienstantritt bestanden hat und somit kein Anspruch auf Trennungsgeld bestehen kann, da der Hausstand nicht vorher anerkannt sein kann.

Gruß Andi
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Björn

Nachfrage beim ZNwG ergab, dass ich nun meinen Mietvertrag hingemailt habe und kurzfristig nach Prüfung eine neue Aufforderung zum Dienstantritt noch per Post erhalten würde. Bin mal gespannt.
SUUM CUIQUE

Björn

Die korrigierte Aufforderung zum Dienstantritt liegt mir nun vor. Das hat gut und schnell geklappt.

Statt dem oben zitierten Satz, steht da nun:

"Ihnen wird als Verheirateter oder [...] bzw. Unverheirateter mit Wohnung [...] die Umzugskostenvergütung mit Blick auf die kurze Verwendungszeit am Einstellungsort nicht zugesagt."

Das war´s. Von Trennungsgeld steht da nichts. Bedeutet das dann einfach implizit keine Umzugskostenvergütung = Trennungsgeld?! Oder wie?

Kann mir unter dem Begriff immer noch nichts genaues vorstellen. Kann man irgendwo genau und verständlich nachlesen, was Trennungsgeld genau bedeutet, unter welchen Umständen und in welcher Höhe es gezahlt wird? Suchfunktion hat mir nicht vollständig weitergeholfen.

Danke und Gruß
SUUM CUIQUE

Andi

Ein Blick in die Trennungsgeldverordnung reicht evtl. schon aus - ist recht übersichtlich. Ansonsten wird dein zukünftiger Rechnungsführer dein Ansprechpartner sein.

Gruß Andi
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