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Ausgemustert - und nun?!?

Begonnen von Muntiman, 30. Oktober 2008, 21:23:11

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Muntiman

Hallo,

Ich wurde vor etwas über einem Jahr gemustert.
Zu diesem Zeitpunkt hatte ich gute Chancen auf einen sehr guten Ausbildungsplatz mit anschließender Übernahme.
Deshalb habe ich wärend meiner Musterung gesagt, dass ich bei Stress unter Durchfall leide.
Mein Musterungsartz schickte mich daraufhin zum Psychologen.
Der Termin wurde von der BW mehrmals verschoben. Kurz nach meinem Termin bei dem Psychologen stellte sich herraus,
dass es mit dem Ausbildungsplatz doch nichts werden würde.
Als mich dann also vor knapp 1 1/2 Monaten mein Musterungsergebnis erreichte (T5) ärgerte ich mich grün und schwarz, weil ich mich nun doch gerne verpflichten würde (für 12 Jahre, Offizierslaufbahn).
Also habe ich direkt Wiederspruch gegen das Musterungsergebnis eingelegt.
Ich wusste leider nicht, dass ich diesen Wiederspruch ausreichend begründen muss.

Nun habe ich gestern Post bekommen, dass der Antrag leider abgelehnt wurde.

Habe ich noch irgendeine Möglichkeit Tauglich gemustert zu werden, sodass ich mich doch noch verpflichten lassen kann?

Hoffe mir kann wer helfen.

LG

Muntiman

BulleMölders

Als erstes, man verpflichtet sich und wird nicht verpflichtet.
Als zweites, das nennt man wohl ein klassischen Eigentor.

Als drittes, versuchen eine Nachmusterung zu beantragen oder Reumütig zum KWEA schleichen und zugeben, das man betrogen hat, obs hilft, keine Ahnung.

Ich gebe aber bei dem allen zu Bedenken, dass man bei der Bundeswehr in erster Linie Soldat wird und nicht dort hingeht um einen Ausbildung/Studium zu erhalten, weil man sonstwo nichts bekommt. Das sind die denkbar schlechtesten Beweggründe.

Muntiman

Hallo,

also zu den ersten beiden Punkten stimme ich komplett zu.
Allerdings glaube ich nicht, dass ich wenn ich "beichte", dass das auch nicht gerade die besten Vorrausetzungen sind für eine Laufbahn bei der Bundeswehr.
Allerdings will ich nicht als Ersatzlösung zur Bundeswehr, denn ich habe noch "andere Türen offen stehen".
Ich würde wirklich gerne hin.

Ich habe noch irgenwas im Hinterkopf von wegen, dass ich 6 Monate nach dem Musterungsbescheid das Recht habe nochmal gemustert zu werden.
Stimmt das?

lg

BulleMölders


Muntiman

Daraus schließe ich, dass ich wenn ich wiederspruch gegen das Musterungsergebnis einlege und darin schreibe, erneut gemustert zu werden, was anderes ist als der antrag auf eine Nachmusterung?

schlammtreiber

Ja. Widerspruch heisst "das Ergebnis war falsch, das fechte ich an", während eine Nachmusterung heisst "probieren wir´s in ein paar Monaten nochmal, dann bin ich voll fit"  ;)
Semper Communis
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wolverine

Und: Es gibt keinen Anspruch auf eine erneute Musterung! Wenn diese durchgeführt wird, ist das reine Kulanz der Wehrersatzbehörde!
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