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Wiedereinstellung

Begonnen von Christian, 17. August 2004, 15:34:06

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Christian

Hallo,
ich hab vom 1.1.03 bis zum 30.9.03 meinen Grundwekrdienst absolviert.
Jetzt möchte ich für ungefähr ein Jahr noch mal zur Bundeswehr, wenn es geht, dahin wo ich eingesetzt war.
Geht das? Wenn ja wie und was für einen Antrag muss man da stellen? Wewr das dann FWDL oder sich als Reservist melden?

Danke

mib

Für FWDL ist es ein klein wenig zu spät. Das ließe sich nur während bzw. direkt im Anschluss an den Wehrdienst machen.

Du hast zwei Möglichkeiten:
1. Wiedereinstellung (korrekte Betreffzeile gewählt;-) i.d.R. als SaZ (u.U. sogar als BS) - dabei gelten eine Reihe von Voraussetzungen (Alter, Verpflichtungsdauer, Laufbahnvorschriften, etc.) die von Deinen Verpflichtungswünschen abhängen und zu denen Du hier im Forum schon eine Menge Hinweise findest.
2. Wehrübung als Reservist - auch hier gelten einige Voraussetzungen (ebenfalls hier zu finden)

In beiden Fällen wird es wohl aber mit Deiner Vorstellung - für ein Jahr wieder zurück zu Bw - wohl nichts werden. Im ersten Fall ist die Zeit deutlich zu kurz und im zweiten deutlich zu lang ...
Wahrhaft siegt, wer nicht kämpft.

Christian

abend,
wielange kann man denn eine Wehrübung machen?
Kann mir jemand vielleicht noch eine Seite geben, wo cih noch ein paar Infos bekomme (z.b. wie das so abläuft und Sold)?

Danke

Simon

Wehrübungen, WÜ, haben weder eine absolut festgelegte mindest, noch eine hoechstdauer, allerdings muss die BW auch irgendeinen Sinn darin sehen (also ausser Ihnen die Zeit die Sie jetzt gerade rumhaengen zu verkuerzen). Als Manschaftssoldat duerfte es Ihnen derzeit schwer fallen eine WÜ zu absolvieren, denn irgendjemand (also irgendein Battaillon) muss Ihnen die Tage dafür stellen.
Was Sie praktisch und mit Aussicht auf Erfolg versuchen koennen, ist eine Einplanung in einen Unteroffizierlehrgang Reserve zu bekommen, der dauert 4 Wochen und ist auch noch relativ gut bezahlt. Dazu (und natuerlich auch grundsaetzlich fuer Fragen bezueglich Reservetaetigkeit) koennen Sie sich genau wie alle anderen zum Wehrdienstberater begeben, sollte der Ihnen irgendwie unwissend vorkommen, koennen Sie sich noch an die oertliche Stelle des Resrevistenverbandes wenden (ein staatlich gefoerderter Verein, www.VdrBw.de)  und dort auch ganz platt erstmal um grundlegende Information bitten. Grundsaetzlich ist die BW an Uebungswilligen Reservisten interessiert, wenns natuerlich nur darum geht jetzt moeglichst leicht Geld zu verdienen und ein jahr zu ueberbruecken, sinkt das Interesse der BW recht schnell gegen null.

mfg,
Simon