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WBK über RK oder Reserve ?

Begonnen von Gregor0, 24. August 2004, 00:18:50

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bayern bazi

#15
Nur mal so zur Richtigstellung:

ein Waffenschein berechtigt zum Führen einer Schußwaffe -

dieser Schein wird sehr selten ausgegeben. Nur wenn jemand Nachweisen kann, dass er eine gefährdete Person ist , oder einen gefährlichen Job hat (z.B. Bodyguard oder Sicherheitsdienst - Geldtransport...) besteht unter Umständen die möglichkeit beim zusändigen Landratsamt einen Waffenschein zu beantragen.(das heist er muss ihn aber nicht bekommen)

Sportschützen haben eine WBK (Waffenbesitzkarte), mit dieser darf mann Waffen besitzen, für die man ein Bedürfniss nachweisen kann.

Der Besitzer einer WBK ist nicht berechtigt die Waffe zu führen, er muss sie mit bestimmten Auflagen transportieren..


Das Bedürfniss zum Waffenerwerb stellt ein Schießsporttreibender Verband aus. Das heist, der Vorsitzende  gibt den Antrag an den Kreisgeschäftsführer des Verbandes, der wiederum leitet es an die Sportabteilung im Verband weiter, die dann das Bedürfnis ausstellt.


Um an ein Bedürfnis zu gelangen muß man mindestens über einen gewissen Zeitraum (meistens 1 Jahr) an den Übungsschießen des Vereins regelmäßig teilgenommen haben


Auserdem benötigt man für die WBK eine Waffen-Sachkundeprüfung, die jeder ablegen muss

- sogar Zeitsoldaten und BS, die beim Bund die Soldaten im Umgang mit Waffen ausbilden, müssen diese ziviele Prüfung ablegen, und dann müssen sie ihr Bedürfnis ebenso Nachweisen wie jeder Andere auch -
dies als Antwort auf die Frage von XYZ  .

Im Fall vom Gregor0 würde ich als Vorstand einer RK erstmal die Zuverlässigkeit prüfen, denn wer erst einen KDV Antrag abgibt, den dan zurückziehen will, nur damit er an eine WBK kommt, ob der so zuverlässig ist??

Und das mit den Bundeswehrschießanlagen wird auch immer spärlicher, mit den Standortschließungen und immer wieder neuen Auflagen für die Mitbenutzung kann man das auch bald vergessen.

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

gregor0

Zitat von: bayern bazi am 24. August 2004, 22:37:43
[bIm Fall vom Gregor0 würde ich als Vorstand einer RK erstmal die Zuverlässigkeit prüfen, denn wer erst einen KDV Antrag abgibt, den dan zurückziehen will, nur damit er an eine WBK kommt, ob der so zuverlässig ist??


ich verstehe zwar nicht was das mit Zuverlässigkeit im polizeilichen Sinne zu tun hat, aber die Zuverlässigkeit wird ja eh automatisch bei jedem, der eine WBK beantragt geprüft.
Das ist wirklich kein Problem, und das dieser Sachverhalt in einem ärztlichen Gespräch ausschlaggebend ist glaube ich nicht.
Nebenbei, ich bin Medizinstudent im klinischen Studienabschnitt:
Wäre ich nicht Zuverlässig, würden mir die Patienten, die ich behandle und die ich mitoperiere sehr leid tun...


schlammtreiber

@gregor

Viel Spaß bei der RAG

@xyz

Verweiger mal besser den Wehrdienst. "Sinnvolles" wie Waffenschein oder Sturmgewehr für den Heimgebrauch gibt´s da nicht zu holen.


@versammelte gemeinde

Thread locked, sonst krieg ich hier ein Magengeschwür...
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