Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

fahren ohne einweisung -> dienstvergehen?

Begonnen von spaehfuchs, 12. Dezember 2008, 14:17:39

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

MMG

@buuhjaah:
Zumindest eine Unfallmeldung sollten Sie geschrieben.  ;)

Das Sie für den Schaden nicht haften, liegt daran, dass weder Vorsatz noch grobe
Fahrlässigkeit vorlag (nach Beurteilung Ihrer Schilderung zum Unfallhergang zumindest).
Deshalb ist auch nichts mehr von der WBV (u.a. für die Regulierung des Schaden
zuständig) gekommen.

Das es darüber hinaus auch nichts mehr vom DV gab, liegt in seinem Ermessen.





Bierstöpsel

Zitat von: buuhjaah am 11. Januar 2013, 20:57:38
hallo,

auch wenn der Disziplinarvorgesetzte einen mündlichen Fahrauftrag erteilen kann, hätte ich mich dabei ganz schön in die Scheiße reiten können,
da ich ja keinen Beweiß dafür hatte...!

Mündlicher Fahrauftrag ist auch gut und schön. Aber lasst euch das lieber immer schriftlich geben. Dann seid ihr auch auf der sicheren Seite.

Andi muss ich zustimmen:
Erst Einweisung in das Fahrzeug, dann Einweisungsfahrt, dann Überprüfungsfahrt.
So ist der genaue Ablauf und nicht anders.
Es gibt eine Ausnahme. Für nicht Gelände gängige Fahrzeuge des BW-Fuhrpark der Führerscheinklasse B ist nur die Grundeinweisung vorgeschrieben. (Spießpritsche, T5 usw)

Zu Inst-zwecken darf das Inst-personal jedes Fahrzeug bewegen. Egal ob sie auf dem Fahrauftrag stehen oder nicht.
Jeder andere darf ein Fahrzeug nur bewegen, wenn er auf dem Fahrauftrag/Fahrerliste steht. Ansonsten haben wir die besagte Schwarzfahrt.
Und das kann richtig hässlich, da ihr somit nicht versichert seid und obendrein eine Straftat begeht.

justice005

ZitatUnd das kann richtig hässlich, da ihr somit nicht versichert seid und obendrein eine Straftat begeht.

Oh bitte..... das ist doch völliger Dummfug. Zur angeblichen Straftat habe ich weiter vorne schon was gesagt... Und Versicherung ??? Wer keine Ahnung von Haftungsrecht etc. hat, sollte einfach mal die Finger ruhig halten, bevor er sie planlos auf der Tastatur rumtoben lässt...


Bierstöpsel

Naja, kannst es gern mal ausprobieren. Scheinst wohl ein sehr tolleranten KP-Chef zu haben.
Wenn es deiner Meinung nach nicht zum schlimm ist, könnte es ja jeder machen. Also ohne ein Diszi würde bei uns keiner davon kommen

ulli76

Es sagt ja auch keiner,dass es nicht schlimm ist und auch nicht, dass es kein Diszi gibt.
Nur die Aussagen zur Strafbarkeit und Versicherungsschutz stimmen in der Form nicht.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Bierstöpsel

Die Zugehörigkeit zwischen Schwarzfahrt und Fahrlässigkeit/vorsatz ist mir nicht mehr genau bekannt. Grad für den Fall, "wenn" was passieren sollte, wird sich die WBV das ganz genau angucken. Da macht sich eine Scharzfahrt nicht sonderlich gut. Also ich persönlich will für sowas nicht in Regress gezogen werden

bayern bazi

Zitat von: Bierstöpsel am 12. Januar 2013, 11:23:28

Es gibt eine Ausnahme. Für nicht Gelände gängige Fahrzeuge des BW-Fuhrpark der Führerscheinklasse B ist nur die Grundeinweisung vorgeschrieben. (Spießpritsche, T5 usw)

hat sich das schon wieder geändert ???
mein letzter stand 2010 war

auf HaÜ fahrzeugen des Fuhrparkservice kann sich ein kraftfahrer selber einweisen und muss dies sowohl in seinem fahrtenbuch - wie auch auf dem Fahrauftrag vermerken


übrigens zur einweisung von gl Fahrezugen gehört auch eine Geländefahrt !!!!

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

MMG

Zitat von: bayern bazi am 12. Januar 2013, 12:48:12
[...]auf HaÜ fahrzeugen des Fuhrparkservice kann sich ein kraftfahrer selber einweisen und
muss dies sowohl in seinem fahrtenbuch - wie auch auf dem Fahrauftrag vermerken[...]
Und das gilt für Handelsübl., nicht geländegängige Pkw mit < 6 Sitzplätze (FamilienPkw ).
Weitere Voraussetzungen sind, Grundeinweisung gem. AnTrA 3, Bedienereinweisung,
,,Erfahrener Kraftfahrer 2 Jahre FP" gem. BesAnMilKfW I A, sowie Eintrag Einweisung
Fahrtennachweisheft Teil II und Einweisung / Überprüfung.

Bei Handelsübl., nicht geländegängige Pkw mit Aufbau/Karosseriemerkmalen eines
Kleinbusses/LKw ist die Gerätebezogene Einweisung durchzuführen.





InstUffzSEAKlima

Zitat von: Lidius am 11. Januar 2013, 19:04:12
Instler dürfen Fahrzeuge zu Instandsetzungszwecken auch ohne bewegen. Solche Fahrten wie vom Parkplatz in die Insthalle bspw.

Nein, auch dafür wird eine Einweisung benötigt. Umgeachtet der 43/3, erfordert gerade das Rangieren und Ein-/Ausfahren aus Insthallen ein Gefühl für die Größe des Fahrtezeugs und Kenntnis über die Bedienung.

Zitat von: MMG am 11. Januar 2013, 22:20:09
(...)
Ausnahmen bei zwingenden Fällen mündlich z.B. Notständen, Alarm, oder 
innerhalb der Kasernenanlage im Rahmen des TD, Instandhaltung,
Instandsetzung bei einer Fahrstrecke nicht mehr als 2 km.

Dadurch kommen bei vielen Fahrzeugen aber trotzdem viele km zusammen, die sich dann als nicht unerhebliche Differenz zwischen zwei Fahraufträgen bemerkbar machen, ebenso bei der Prüfung Betriebsstoffverbrauch im GBH.

MMG

@InstUffzSEAKlima:
ZitatDadurch kommen bei vielen Fahrzeugen aber trotzdem viele km zusammen, die sich dann als nicht unerhebliche Differenz zwischen zwei Fahraufträgen
bemerkbar machen, ebenso bei der Prüfung Betriebsstoffverbrauch im GBH.
Das liegt aber daran, dass die Bediener/Benutzer nicht sorgfältig die entsprechenden Daten pflegen.



Lidius

Zitat von: InstUffzSEAKlima am 12. Januar 2013, 19:43:22
Zitat von: Lidius am 11. Januar 2013, 19:04:12
Instler dürfen Fahrzeuge zu Instandsetzungszwecken auch ohne bewegen. Solche Fahrten wie vom Parkplatz in die Insthalle bspw.

Nein, auch dafür wird eine Einweisung benötigt. Umgeachtet der 43/3, erfordert gerade das Rangieren und Ein-/Ausfahren aus Insthallen ein Gefühl für die Größe des Fahrtezeugs und Kenntnis über die Bedienung.


Ich bezog ich darauf, dass man dafür keinen Fahrauftrag braucht, nicht auf Einweisung und Überprüfung

InstUffzSEAKlima

Zitat von: MMG am 12. Januar 2013, 21:07:05
@InstUffzSEAKlima:
ZitatDadurch kommen bei vielen Fahrzeugen aber trotzdem viele km zusammen, die sich dann als nicht unerhebliche Differenz zwischen zwei Fahraufträgen
bemerkbar machen, ebenso bei der Prüfung Betriebsstoffverbrauch im GBH.
Das liegt aber daran, dass die Bediener/Benutzer nicht sorgfältig die entsprechenden Daten pflegen.

So schlecht wie die Daten, sind dann auch meist die Fahrzeuge gepflegt und gewartet. Bei der TMP dann wieder das böse Erwachen...

MMG

@InstUffzSEAKlima:
Ja, immer wieder ein leidiges Thema fehlende Materialverantwortlichkeit und darüber hinaus
fehlende Dienstaufsicht.


InstUffzSEAKlima

Für die Uneinsichtigen ist die Hemmschwelle zum roten Stempel dann recht gering, denn wenn man will, findet man immer Mängel, die durch ihre Anzahl dann dafür reichen.

ulli76

Ist doch bei fast allen Prüfungen so: Wenn man sieht, dass sich jemand drum gekümmert hat und zumindest versucht hat, möglichst wenig Mängel zu haben, dann heisst es bei kleineren Mängeln schon mal: Nachbessern und gut.
Wenn der Prüfer aber sieht, dass sich die Verantwortlichen nicht gekümmert haben und das Ganze nicht ernst nehmen, dann kommt jede Kleinigkeit in´s Protokoll.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau