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allg. Frage zum Thema Ehe

Begonnen von Naddl005, 29. Januar 2009, 13:32:47

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Andi

Also, es gibt einmal das "Kindergeld":
1.Kind 164 EUR
2.Kind 164 EUR
3.Kind 170 EUR
weiteres Kind 195 EUR
Steuerfreibetrag 6024 EUR
Es wird auf Antrag (und nur einmal) gezahlt, entweder an den Berechtigten (in dessen Haushalt das Kind lebt) oder (nach Anspruchsabtretung) an das Kind selbst.

Dann gibt es den "Familienzuschlag" für Angehörige des Öffentlichen Dienstes (also auch Soldaten). Es gibt ihn für das Bestehen einer Ehe und das Vorhandensein von Kindern. Wie hoch er ist richtet sich nach der spezifischen Besoldung des Soldaten, siehe [urlhttp://www.bundeswehr.de/fileserving/PortalFiles/C1256EF40036B05B/W27H4F3W149INFODE/Tabellen+2009+Intranet.pdf?yw_repository=youatweb]hier[/url].
Auch der Familienzuschlag für Kinder wird nur einmal gezahlt - wenn die Mutter ihn erhält (weil sie auch im öffentlichen Dienst ist), wird der Vater ihn nicht erhalten.

Gruß Andi
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Naddl005

ahhh... gut zu wissen... vielen dank für die Info und den link!!!!
also bekommt Sie den Zuschlag nicht, weil Sie "angeblich" auf 400,00 EUR arbeitet.
gibt es bei der BW eigentlich auch rechtsabteilungen?
(da eine private rechtschutzvers. nicht besteht)
evtl. fühlen sich ja einige angesprochen, die sich getrennt haben / geschieden haben und der andere partner versucht, alles rauszuholen was nur irgendwie geht! und heutzutage geht ja nichts ohne rechtschutzvers.!

Holger666

99,99 Prozent aller Rechtsschutzversicherungen schliessen Leistungen im Rahmen von Scheidungen und Scheidungsfolgenverfahren AUSDRUECKLICH aus. >:(

Andi

#18
Zitat von: Naddl005 am 30. Januar 2009, 11:27:17
gibt es bei der BW eigentlich auch rechtsabteilungen?

Ja klar, aber nicht, damit ein Soldat auf Kosten der Bundeswehr seinen Privatkram erledigt, sondern zur Rechtsberatung und Rechtsvertretung der Bundeswehr. ;)

Zitatevtl. fühlen sich ja einige angesprochen, die sich getrennt haben / geschieden haben und der andere partner versucht, alles rauszuholen was nur irgendwie geht!

Jaja, immer die bösen anderen...

Gruß Andi
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wolverine

Wenn wir schon alle Leistungen zusammentragen, sollte das steuerliche Ehegattensplitting nicht vergessen werden.
Dann - wie schon erwähnt - die höheren Trennungsgeldsätze bei dienstlicher Abwesenheit (während besonderer Auslandsverwedungen ist dies im AVZ enthalten).

Dass die vorgenannten Mehrleistungen den Unterhaltsanspruch erhöhen, halte ich hingegen für falsch.
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DerTommy86

Servus,

ich grabe mal dieses Thema aus, auch wenn es schon etwas älter ist. Bei mir ist es auch langsam so weit, dass das Thema Hochzeit im Raum steht. Würde mir dafür gerne einen Überblick verschaffen über die finanziellen Folgen (seitens des Dienstherrn und steuerlich) sowie ne Frage zum Thema Trennungsgeld/Wohnungsanerkennung nach der Hochzeit stellen.

1: Auf die Besoldung wirkt sich ne Eheschließung ja in mehrfacher Hinsicht aus. Die Beträge für den Familienzuschlag und das Kindergeld (falls vorhanden) im Jahr 2013 sind mir bekannt. Trennungsgeld wird abhägig von Entfernung zum anerkannten Wohnsitz gezahlt...

2: ... dazu gleich der zweite Punkt. Ich hab es bei meiner letzten Verwendung am Heimatort nicht geschafft, unsere gemeinsame Wohnung anerkennen zu lassen (hing mit dem Mietvertrag zusammen. Blöde Sache). Nun höre ich immer wieder: "Sobald du verheiratet ist, wird dir der Wohnort der Frau ohne wenn und aber anerkannt". Ist das wirklich so einfach? Ist eine Anerkennung auch dann möglich, wenn ich selbst nach der Hochzeit keinen Mietvertrag vorweisen kann, in dem ich als Hauptmieter drinnen stehe? Wenn ja, besteht dann sofort ein Anspruch auf Trennungsgeld, oder erst nach der nächsten Versetzung?

3: Ich bin derzeit in Steuerklasse I. Für Eheleute gibt es ja mehrere Möglichkeiten der Steuerklasseneinteilung, u.a. dass der Mehrverdiener in Klasse III und der Geringverdiener in Klasse V geht. Eine genaue Berechnung der zu erwartenden Folgen wird wohl nur beim Steuerberater möglich sein, aber kann mir vlt jemand einen groben Anhaltspunkt geben? Ich kann nämlich garnicht einschätzen wie sich so eine Konstellation auf das Gehalt eines A10ers auswirkt. Liegt das im Bereich 50€ Netto oder reden wir hier von um die 300€ Netto? Oder gar mehr?  :o

Beste Grüße!

Lidius

Zu 3.

Du kannst zumindest schon mal über einen Gehaltsrechner (z.B. http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/) schauen, wie sich der Wechsel der Steuerklasse bei dir auswirken würde.

BulleMölders

Zitat von: DerTommy86 am 05. Juni 2013, 12:51:37
3: Ich bin derzeit in Steuerklasse I. Für Eheleute gibt es ja mehrere Möglichkeiten der Steuerklasseneinteilung, u.a. dass der Mehrverdiener in Klasse III und der Geringverdiener in Klasse V geht. Eine genaue Berechnung der zu erwartenden Folgen wird wohl nur beim Steuerberater möglich sein, aber kann mir vlt jemand einen groben Anhaltspunkt geben? Ich kann nämlich garnicht einschätzen wie sich so eine Konstellation auf das Gehalt eines A10ers auswirkt. Liegt das im Bereich 50€ Netto oder reden wir hier von um die 300€ Netto? Oder gar mehr?  :o

Beste Grüße!

So etwas voraus zu berechnen ist äußerst schwierig. Als erstes müssen alle und wenn ich sage alle, dann meine ich alle, Steuerlich Relevanten Tatbestände mit einfließen. Wobei man viele der Tatbestände ja noch gar nicht abschätzen kann, da Höhen von Beiträgen zu Versicherungen für die zukünftigen Jahre und/oder den Rest des laufenden Jahres noch gar nicht feststehen.
Und solange das nicht alles zu 90% feststeht ist eine Prognose was besser ist immer schwer.

Ich habe zu Zeiten, als ich die Steuer noch ohne Computer berechnen konnte, schon erlebt das aufgrund der schlecht gewählten Steuerklassenwahl nach eine Prognose es zu erheblichen Nachzahlungen kam, die dann in vielen Fällen mal nicht so einfach auf zu bringen waren.
Ich würde immer VI/VI wählen, da zahlt zwar jeder im Monat ein wenig mehr aber eine unliebsame Überraschung nach Ende des Jahres bleibt aus.

DerTommy86

Zitat von: BulleMölders am 05. Juni 2013, 13:05:17
Ich würde immer VI/VI wählen, da zahlt zwar jeder im Monat ein wenig mehr aber eine unliebsame Überraschung nach Ende des Jahres bleibt aus.

Das kann tatsächlich passieren?  :o Wär ja ziemlich blöd... Der Rechner von Lidius spuckt mir als Pauschalaussage ein Plus von ca. 280€ aus, was schon mal sehr verlockend klingt ;) Aber natürlich sind das Sachen, die man im Schulterschluss mit dem Steuerberater absprechen sollte, wenn es soweit ist.

BulleMölders

Aus meiner Erfahrung heraus passiert es sehr oft, dass Ehepaare die die Steuerklassenkombination III/V oder V/III haben, bei der Einkommensteuerveranlagung nachzahlen müssen.

DerTommy86

Ok, hab ich mal so aufgenommen und werd das berücksichtigen, wenn es soweit ist.

Der Rechner spuckt mir bei Steuerklasse VI als Pauschalnettoeinkommen mein jetziges Gehalt aus. Und das obwohl ich als Berechnungsgrundlage schon ne höhere Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe und den Familienzuschlag angegeben habe. Kann da wirklich so viel flöten gehen? Das wäre ja das, was du so nett als "ein wenig mehr" bezeichnet hast... ;)

BulleMölders

Im Endeffekt muss man das selber wissen, man Zahlt nicht mehr oder weniger Steuern für das Veranlagungsjahr.
Der Zeitpunkt an dem die Zahlung erfolgt verschiebt sich eben nur.
Entweder man hat im Monat etwas mehr in der Tasche und bekommt im Normalfall bei der Jahresveranlagung weniger raus oder man muss im schlimmsten Falle Nachzahlen.
Oder man hat im Monat etwas weniger und bekommt dann bei der Jahresveranlagung mehr wieder oder muss weniger Nachzahlen.

Denn die Lohnsteuer ist ja nur die Vorauszahlung des Arbeitnehmers auf die zu erwartende Einkommensteuerschuld für das Jahr.

Wenn es in einem Jahr zu einer Nachzahlung kommt, dann kann das Finanzamt für die Zukünftigen Jahre auch vierteljährliche Vorauszahlungen zusätzlich festsetzen.

BSG1966

Wär ja mal gespannt ob der Zukünftige der TE angesichts der vorherigen Trennung jetzt mit Ehevertrag um die Ecke kommt :D

christoph1972

Gemeint war als Steuerklassenkombination sicher IV/IV (4/4) und nicht VI/VI (6/6)!?
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

wolverine

Der Bulle in beim Finanzamt und möchte es halt satt haben. :D
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