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Warum jetzt?

Begonnen von for.pleasure, 18. Februar 2009, 12:47:12

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for.pleasure

Hi Leute,

also ich und mein Freund sind jetzt nach 3 Jahren Beziehung endlich zusammen gezogen ... also ich zu ihm.
Und nun bekommt er nen Einberufungsbescheid ... echt scheiße.

Nun kommen mir ne Menge Fragen hoch.
Wer bezahlt denn all seine laufenden Kosten?
Sein Auto (Versicherung), Handyvertrag, Telefon, laufende Raten, die Miete (wir wohnen hier noch keine 6 Monate), Koste für den Hund den wir uns gerade angeschafft haben ... und weitere laufende Kosten die niemals mit den 280€ Wehrsold beglichen werden können ??

Wir wohnen in Mespelbrunn, in der Nähe von Aschaffenburg. Da hier der Standort geschlossen wurde bekommt er nun seine Briefe aus Würzburg .... muss er dann da auch seinen Wehrdienst ableisten? Das is 50km weg ...

LG for.pleasure

Timid

Zitat von: for.pleasure am 18. Februar 2009, 12:47:12Sein Auto (Versicherung),

Er. Sollte er das Fahrzeug für die Zeit abmelden, werden mögliche Kosten für das Unterstellen eventuell übernommen.

ZitatHandyvertrag,

Er.

ZitatTelefon,

Er.

Zitatlaufende Raten,

Er. Allerdings sollte er sich frühzeitig mit den entsprechenden Vertragspartnern in Verbindung setzen, damit die Ratenzahlung eventuell für die Wehrdienstzeit ausgesetzt werden kann.

Zitatdie Miete (wir wohnen hier noch keine 6 Monate),

Wichtig ist nicht, wie lange ihr jetzt in der Wohnung wohnt, sondern wie lange ihr zum Zeitpunkt der Einberufung in der Wohnung wohnt. Sind es mehr als 6 Monate, werden 100% der Miete übernommen (bis zu einem festgelegten Höchstbetrag pro Monat), sind es weniger als 6 Monate, so wird die Miete trotzdem anteilig (70% oder so müssten es sein, bis zu einem festgelegten Höchstbetrag pro Monat ...) übernommen.

ZitatKoste für den Hund den wir uns gerade angeschafft haben ... und weitere laufende Kosten die niemals mit den 280€ Wehrsold beglichen werden können ??

Beide Male er selbst.

Die Bundeswehr sowie die Unterhaltssicherungsbehörde zahlen dem Wehrpflichtigen genug, um seinen eigenen Unterhalt zu sichern. Das bedeutet allerdings nicht, dass jeder "Luxus" (große Wohnung, Kredite für verschiedene Sachen, Auto etc.) übernommen wird!

ZitatWir wohnen in Mespelbrunn, in der Nähe von Aschaffenburg. Da hier der Standort geschlossen wurde bekommt er nun seine Briefe aus Würzburg .... muss er dann da auch seinen Wehrdienst ableisten? Das is 50km weg ...

Wo er seinen Wehrdienst ableisten wird, steht in seinem Einberufungsbescheid. Das ist in den seltensten Fällen "heimatnah"!
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for.pleasure

Danke schonmal für die Antwort.

ZitatDie Bundeswehr sowie die Unterhaltssicherungsbehörde zahlen dem Wehrpflichtigen genug, um seinen eigenen Unterhalt zu sichern. Das bedeutet allerdings nicht, dass jeder "Luxus" (große Wohnung, Kredite für verschiedene Sachen, Auto etc.) übernommen wird!

Gut nicht jeder Luxus ... aber man hat ja nunmal ein Leben, auch vor der Bundeswehr. Soll man sich die ganze Zeit nix anschaffen (z.B. Hund, Auto, "große" Wohnung), weil man könnte ja eingezogen werden? Ich meine wenn wir uns die Wohnung so leisten können, dann können die ja nicht sagen nur weil sie nun teuer ist sollen wir für die Zeit da raus oder wie stellen die sich das vor?
Ich meine wenn man vorher 1000€ zur Verfügung hat und dann nur noch 280€, dann ist glaube ich fast jede Wohnung zu teuer oder ^^
Angenommen die Wohnung wird zur Hälfte übernommen, dann werden die 280€ wohl genug sein für den Luxus ... das Wichtigste ist die Miete.

Aber da ich ja auch da wohne können die dann sagen das ich die Miete alleine zahlen muss? Oder übernehmen die trotzdem die Hälfte, so wie mein Freund sonst? Weil alleine kann ich die Wohnung nicht bezahlen. Sind

Auf dem Einberufungsbescheid stand noch nix ... vielleicht mal anrufen ...

schlammtreiber

Das Stichwort ist "Unterhaltsicherung"
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for.pleasure

Ist ja richtig ... trotzdem wird man aus seinem Leben gerissen ... und der Bund muss doch dann irgendwie dafür sorgen, das es in der Zeit soweit weiter geht, und vor allem danach auch. Ist ja nicht so das man es sich aussuchen kann ob man nun zum Bund will ... man muss ja ...

schlammtreiber

Genau das tut der Bund ja - Unterhaltsicherungsbehörde.

P.S.: die Wehrpflicht steht in Deutschland seit 1956, so gaaaaanz unerwartet kommt es nun ja nicht.
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Timid

Zitat von: for.pleasure am 18. Februar 2009, 13:07:47Gut nicht jeder Luxus ... aber man hat ja nunmal ein Leben, auch vor der Bundeswehr. Soll man sich die ganze Zeit nix anschaffen (z.B. Hund, Auto, "große" Wohnung), weil man könnte ja eingezogen werden?

Nun, jedem jungen deutschen Mann sollte bekannt sein, dass er eine Dienstpflicht dem Staate gegenüber zu erfüllen hat. Spätestens nach der erfolgreichen Musterung wird er auch wissen, dass er einberufen werden kann. Es liegt dann in seiner Verantwortung, die notwendigen Schlüsse aus dieser Erkenntnis zu ziehen und entweder von vornherein kürzer zu treten (eben genau mit dem Hintergedanken, dass man ja noch einberufen werden könnte und dann nicht viel Geld haben wird), oder aber entsprechende Rücklagen zu bilden, um diese 9 Monate "überstehen" zu können.

Es liegt also am Betroffenen, sich entsprechend auf diese Zeit vorzubereiten. Denn soooo überraschend kann der Wehrdienst nun wirklich nicht kommen ...

ZitatIch meine wenn wir uns die Wohnung so leisten können, dann können die ja nicht sagen nur weil sie nun teuer ist sollen wir für die Zeit da raus oder wie stellen die sich das vor?

"Die" stellen sich das so vor, dass ihr einen maximalen Betrag von um die 270 Euro oder so im Monat (bei 100%iger Beihilfe) für die Miete bekommt. Was mit dem Rest passiert, ist nicht das Problem des Staates, sondern des Staatsbürgers.

ZitatIch meine wenn man vorher 1000€ zur Verfügung hat und dann nur noch 280€, dann ist glaube ich fast jede Wohnung zu teuer oder ^^

Ja, ist sie. Wobei man sich in dem Fall auch die Frage stellen sollte, ob man sich eine solche Wohnung in dem Alter leisten kann, oder ob man nicht lieber eine kleinere Wohnung nimmt und sich dafür ein entsprechendes finanzielles Polster zulegt. Denn der durchschnittliche Verdienst mit ca. 20 dürfte beides (und noch sonstige Aufwendungen, wie etwa Auto, Kredite, etc.) wohl in den seltensten Fällen hergeben - allerdings können immer mal solche Dinge wie z.B. Reparaturen o.ä. anfallen, die man auch von irgendwas bezahlen können muss. Und dafür hätte man dann im Idealfall besagtes finanzielles Polster ...

ZitatAngenommen die Wohnung wird zur Hälfte übernommen, dann werden die 280€ wohl genug sein für den Luxus ... das Wichtigste ist die Miete.

Die genauen Beträge finden sich im Unterhaltssicherungsgesetz (zu finden unter www.gesetze-im-internet.de). Die Mietbeihilfe liegt bei maximal irgendwas um die 270 Euro.

ZitatAber da ich ja auch da wohne können die dann sagen das ich die Miete alleine zahlen muss? Oder übernehmen die trotzdem die Hälfte, so wie mein Freund sonst?

Es kommt drauf an, was im Mietvertrag steht. Wenn die Wohnung auf seinen Namen läuft, wird wohl die Miete komplett (bis zum Maximalbetrag) übernommen, andernfalls wird sein Beitrag zur Miete übernommen.
Genaueres findet sich, wie gesagt, im Unterhaltssicherungsgesetz, Auskünfte kann zudem die Unterhaltssicherungsbehörde (zu finden in der Kreis- oder Stadtverwaltung) erteilen.

ZitatAuf dem Einberufungsbescheid stand noch nix ... vielleicht mal anrufen ...

Aus dem Einberufungsbescheid geht klar hervor, wann derjenige sich wo bei welcher Einheit einzufinden hat und wie er diese telefonisch kontaktieren kann. Alles andere würde ja auch keinen Sinn machen ;)  Und zusätzlich ist normalerweise der "Raum" (z.B. Mainz, Berlin, o.ä.) angegeben, in dem die weitere Verwendung vermutlich sein wird.
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for.pleasure

Nochmal ... im Einberufungsbescheid stand nix ... wirklich ! Nur das er zum 1.4. eingezogen wird... nicht wohin. Im Ernst!

ZitatJa, ist sie. Wobei man sich in dem Fall auch die Frage stellen sollte, ob man sich eine solche Wohnung in dem Alter leisten kann, oder ob man nicht lieber eine kleinere Wohnung nimmt und sich dafür ein entsprechendes finanzielles Polster zulegt. Denn der durchschnittliche Verdienst mit ca. 20 dürfte beides (und noch sonstige Aufwendungen, wie etwa Auto, Kredite, etc.) wohl in den seltensten Fällen hergeben - allerdings können immer mal solche Dinge wie z.B. Reparaturen o.ä. anfallen, die man auch von irgendwas bezahlen können muss. Und dafür hätte man dann im Idealfall besagtes finanzielles Polster ...

Keine Angst wir können es uns leisten ... sogar mit 21 ...! Und die Wohnung ist noch relativ billig ... es ist nunmal regional sehr unterschiedlich ... und im Raum Rhein-Main-Frankfurt kriegt man nunmal keine Zweiraumwohnung für 350€ :D

schlammtreiber

Zitat von: for.pleasure am 18. Februar 2009, 13:47:36
Nochmal ... im Einberufungsbescheid stand nix ... wirklich ! Nur das er zum 1.4. eingezogen wird... nicht wohin. Im Ernst!

Und was passiert dann am 01.04.? Wohin fährt er, um seinen Dienst anzutreten? Oder glaubt er abgeholt zu werden? Feldjäger kommen erst einige Zeit später, nur als Hinweis.

Mal im Ernst. In JEDEM Einberufungsbescheid steht, wo er sich zu melden hat. Entweder steht es drin und Ihr habt es übersehen, ODER es ist kein Einberufungsbescheid (sondern Ihr haltet es nur dafür), ODER der Einberufungsbescheid ist nicht ganz da, sprich die wichtigste Seite fehlt  ;)
Semper Communis
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for.pleasure

Naja also ich bin nicht blöd. Es steht nicht drauf ... da müssen die einen Fehler gemacht haben und etwas vergessen haben. Es ist ein Einberufungsbescheid, sonst würde es nit drauf stehen.
Also egal, wir rufen da nochma an.

grundwehrdienst2009

Habe mir gerade mal die Diskussion durchgelesen und mich würde brennend interessieren, ob und vorallem was für ein Einberufungsbescheid das war?! Ich habe jetzt insgesamt (von Kumpels und meinen Eigenen) bestimmt schon 20 Stück gesehen und die sind immer so aufgebaut, dass draufsteht, wer, wann, wo, zuwem, gehen muss bzw. darf. Deshalb wundert es mich, dass es auch eine "Einberufung", die ja eigentlich zur Kaserne einberufen soll, gibt und nicht einmal draufsteht wo er hinsoll. Wo fährt er am 01.04.2009 hin? Weil das Bahnticket, das mit dabei ist, gilt nur mit dem Einberufungbescheid und dem Ziel darauf :-)

Ich glaube dir ja, würde mich nur mal interessieren, warum es da nicht draufsteht. Eine kurze Antwort wäre echt super.
EINIGKEIT - RECHT - FREIHEIT
Verteidigung der deutschen Tugenden!

Puschenmaus

Ich sehe das so:

Wenn dein Freund nicht zum Bund gehen wollte, dann hätte er sich mit ein paar Überlegungen davor entziehen können bei der Musterung.
Da er dieses aber scheinbar nicht getan hat, hätte er davon ausgehen müssen, früher oder später, eingezogen zu werden.
Wenn ich weiß, dass ich eingezogen werden kann, dann würde ich mir auch erst einmal ein finanzielles Polster aufbauen, um die 9 Monate zu überstehen.
Und ich würde schon mal gar keine Kredite aufnehmen oder mir größere Anschaffungen machen, wie ein Auto oder ein Hund.
Das ist einfach nur blauäugig.
Die BW reißt einen auch nicht aus dem Leben raus. Wie schon gesagt, dein Freund hätte sich vorher Gedanken über alles machen sollen:
- ob er zur Bw will, oder nicht
-Wohnung
-Kredit/e
-Hund
-Auto
-Handy/Telefon

Ihr könnt nicht verlangen, dass der Staat jetzt für alles aufkommt. Andere Menschen müssen sich auch überlegen, wie sie mit ihrem Geld klar kommen und dafür sorgen, dass sie ihre Rechnungen bezahlen. Aber wenn man jung ist, dann will man ja unbedingt alles sofort haben.

Sorry, wenn das jetzt so hart klingt, aber es ist nunmal so!

grundwehrdienst2009

ZitatIhr könnt nicht verlangen, dass der Staat jetzt für alles aufkommt. Andere Menschen müssen sich auch überlegen, wie sie mit ihrem Geld klar kommen und dafür sorgen, dass sie ihre Rechnungen bezahlen. Aber wenn man jung ist, dann will man ja unbedingt alles sofort haben.

@ Puschenmaus: Ja, ich stimme dir generell zu... Ich habe auch viele Verpflichtungen denen ich nachkommen muss, trotz Bund. Daher weiß ich, dass es schwer ist, aber es geht! Der Staat unterstütz einen ja, aber man muss sich eben darum kümmern und sich auf viel Bürokratie einlassen... Kredite stilllegen und Ersatzzinsen beantragen, Zusatzversicherungen anmelden bzw. stilllegen, Wohnungsbeihilfe beantragen, einfach mal während der Zeit nicht so viel mit dem Handy telefonieren... und, und, und!

Eine Idee:
Die Freundin könnte ja in dieser Zeit einen Nebenjob annehmen, wenn sie ihn unterstützen bzw. selbst klar kommen will.

Nur ein Tipp nebenbei:
Vor Dienstantritt heiraten, dann gibts zum Wehrsold (soweit ich weiß, momentan:) 60% vom Ursprungsgehalt an die Ehefrau! Würde ich aber generell nicht machen... Hochzeit ist für mich etwas, das mit Moral und Gefühlen zu tun hat!

Obwohl es bei mir auch so ähnlich ist, mit den ganzen Kosten und so weiter, würde ich nirgendwo darüber klagen und beschweren...

DIENST FÜR EINIGKEIT UND RECHT UND FREIHEIT IST NUNMAL EINE PFLICHT!
EINIGKEIT - RECHT - FREIHEIT
Verteidigung der deutschen Tugenden!

Puschenmaus

Mein Freund ist ca. 500 km von mir in der Woche weg. Er kann also nur am Wochenende nach Hause kommen. Wir haben zurzeit ca. 500 € Ausgaben nur für Sprit. Er fährt schon mit meinem kleinen Auto. So sparen wir ca. 320 € im Monat. Ich fahre dafür mit seinem Auto in der Woche.
Ich gehe zurzeit halbtags arbeiten und bekomme daher auch nicht viel Geld. Aber wir haben einen Weg gefunden, trotz der vielen Ausgaben ( Rechnungen ) noch Rücklagen zu schaffen.
Wenn man will, dann schafft man das!!!
Wir wollen auch heiraten, aber nicht wegen dem zusätzlichen Geld. Denn nur deswegen zu heiraten, hat nichts mit dem eigentlichen Grund des heiratens zu tun.
Aber das muss jeder für sich entscheiden.

Fitsch

wieso habt ihr zusätzlich Geld wenn ihr heiratet?
Bist Du Beamter und hast Anspruch auf Familienzuschlag?

Ach ja. Dein Freund muß nicht mit dem Auto zum Dienst fahren, er hat ne kostenlose Zugfahrkarte  ;)
I will mei 1. Gebirgsdivision wiada hong !!!
https://www.kamkreis-gebirgstruppe.de/