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Verschiebung?

Begonnen von Peter_w, 27. April 2009, 14:46:10

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Peter_w

Grüß Gott, Kameraden.

Meine Frage betrifft meinen Einzug zum Grundwehrdienst. Angesetzt ist der Termin auf den 1.7.2009. Das Problem ist, dass dann die Zeit von Ende meiner Wehrpflicht bis zum Studiumsbeginn die gesetzliche Maximaldauer überschreitet und ALLE Zuschüsse verfallen, was bei mir neben Kindergeld noch Waisenrente und Wohnungszulage sind und noch etwas in Bezug auf die Lohnsteuerkarte meiner Mutter. Das ist zu viel. Würde ich am 1.10. eingezogen werden, hielte sich die Zeit BIS zum Grundwherdienst im Rahmen und die Zeit danach auch. Ich telefonierte gerade mit der Stelle, sie meinten ein schriftlicher Antrag plus Begründung würde ausreichen. Meine Frage: Reicht das als Begründung? Wie stehen die Chancen? Falls nicht - auch wenn das nicht meine Art ist - was könnte ich effektiv dazu dichten um dies zu ermöglichen. Danke für jede Hilfe.

StOPfr

Zitat von: Peter_w am 27. April 2009, 14:46:10
Grüß Gott, Kameraden. --- Ich telefonierte gerade mit der Stelle, sie meinten ein schriftlicher Antrag plus Begründung würde ausreichen. Meine Frage: Reicht das als Begründung? Wie stehen die Chancen?
Glaube doch einfach mal der Stelle mit der Du gesprochen hast. Warum sollten sie Dich falsch informieren. Du kannst einige nachvollziehbare Gründe nennen, warum Du um eine Verschiebung der Einberufung bittest und musst nichts zusätzlich erfinden um die Dramatik zu erhöhen. Die Chancen sind demnach nicht schlecht.
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Peter_w

Zitat von: StOPfr am 27. April 2009, 15:12:51
Zitat von: Peter_w am 27. April 2009, 14:46:10
Grüß Gott, Kameraden. --- Ich telefonierte gerade mit der Stelle, sie meinten ein schriftlicher Antrag plus Begründung würde ausreichen. Meine Frage: Reicht das als Begründung? Wie stehen die Chancen?
Glaube doch einfach mal der Stelle mit der Du gesprochen hast. Warum sollten sie Dich falsch informieren. Du kannst einige nachvollziehbare Gründe nennen, warum Du um eine Verschiebung der Einberufung bittest und musst nichts zusätzlich erfinden um die Dramatik zu erhöhen. Die Chancen sind demnach nicht schlecht.

Die Stelle sagte mir lediglich, dass eine Begründung ausreichen könnte. Aber meine Frage ist eher, ob das wohl als Begründung reicht. Ich habe denen meine BEgründung gar nicht geschildert, da sie meinte, das könnte sie überhaupt nicht sagen.

TazD

Wie wäre es denn, wenn du an den Grundwehrdienst noch ein paar Monate als FWDL dranhängst und so die Zeit bis zum Studium überbrückst ?

Peter_w

Zitat von: TazD am 27. April 2009, 23:28:56
Wie wäre es denn, wenn du an den Grundwehrdienst noch ein paar Monate als FWDL dranhängst und so die Zeit bis zum Studium überbrückst ?

Damit wäre ich berufstätig, was automatisch einen sofortigen Verfall zur Folge hätte. Ausgeschlossen.

TazD

Dann musst du es halt mit der Verschiebung versuchen. Aber ob das durchgeht, kann dir hier niemand abschließend sagen.

MediNight

peter_w:

Wer seinen Dienst als Freiwillig länger Wehrdienstleistender (FWDL) auf bis zu 23 Monate verlängert, ist nicht automatisch "berufstätig"! Wer hat Ihnen denn solch einen Schwachsinn erzählt? Auch diese Dienstleistung ist durch das Wehrpflichtgesetz gedeckt und demnach geniessen Sie die gleichen Rechte und haben die selben Pflichten, wie jemand, der "nur" seien Grundwehrdienst macht!

Berufstätig wären Sie dann, wenn Sie sich als Zeitsoldat verpflichten würden, egal wie lange! Alles andere ist vollkommener Schwachsinn! Es kann in unserem Rechssystem gar nicht vorkommen, dass zwei Personen, die nach dem gleichen gesetz einen Dienst leisten, unterschiedlich dafür behandelt werden! Sie sollten diese Optioon noch einmal prüfen lassen!

StOPfr

Zitat von: Peter_w am 27. April 2009, 23:22:09
Aber meine Frage ist eher, ob das wohl als Begründung reicht. Ich habe denen meine BEgründung gar nicht geschildert, da sie meinte, das könnte sie überhaupt nicht sagen.
So hatte ich Dein erstes Staement nicht verstanden  :).
Aber gut. Vom grundsätzlichen Hinweis von MediNight zurück zur Frage: Ordentlich begründete Anträge führen häufig zum Erfolg. Quoten der Zustimmung zu benennen wäre trotzdem fahrlässig. Zielführend ist die Bitte um Verschiebung der Einberufung mit Verweis auf die von Dir hier angeführten tatsächlichen Gründe.
Außerdem kannst Du ja über den zusätzlichen Dienst als FWDL nachdenken.     
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