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Private Ausrüstung & Bekleidungsvorschriften

Begonnen von woo, 10. Mai 2009, 03:08:31

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woo

Hallo,
ich weiß nicht genau, ob ich hier mit meiner Frage richtig bin, versuche ich es aber einfach mal: Da ich demnächst auch zur Bw gehen werde und die AGA beginnt, habe ich mich gefragt, ab wann man die Uniform außerhalb der Kaserne also zum Bsp. für den Hin- und Rückweg zur Kaserne tragen darf und ob es da eine Kleidungsvorschrift gibt, die erlaubt oder verbietet, dass man die Uniform mit anderen Gegenständen kombinieren darf (z.B. andere Stiefel, anderen Rucksack). Meine Frage bezieht sich ausdrücklich nur auf das Tragen außerhalb der Kaserne.
Würde mich auf eine Antwort auf meine seltsame Frage ;) freuen.
Bis dahin angenehmen Sonntag...
woo

MediNight

Die "Kleidungsvorschrift" ist die Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) 37/10, die "Anzugordnung für die Soldaten der Bundeswehr" und die regelt alles, was mit der Uniform zu tun hat!

Üblicherweise tragen die Rekruten die Uniform auf dem Nachhause weg (bzw. erhalten sie die Erlaubnis das zu tun!), nachdem sie gelernt haben, sich wie ein Soldat zu benehmen und ggf. andere Soldaten zu grüßen! In vielen AGA-Kompanien findet dazu eine sog. "Grußabnahme" statt, nach der dann offiziell gestattet wird, ab jetzt in Uniform nach Hause zu fahren.

Was privat beschaffte Sachen bzw. Bekleidungs- und Ausrüstungsteile betrifft, so ist deren Verwendung dann gerstattet, wenn Sie den dienstlich gelieferten Dingen in Form und Farbe enstprechen! Somit wären zum Beispiel rosane Kampfstiefel mit gelben Blümchen pauschal ausgeschlossen ;) ! Während der AGA wird allerdings das Tragen privat beschaffter Bekleidungs- und Ausrtüstungsgegenstände sehr oft pauschal untersagt, weil zunächst einmal alle neuen Kameraden lernen sollten, mit den dienstlich gelieferten Dingen zurecht zu kommen!

woo

@ MediNight
Vielen Dank für Deine Ausführungen, so ein Mist, dann muss ich jetzt meine Blümchen-Stiefel zu Hause lassen ;) Mal im Ernst, dann ist demnach auch der Gebrauch eines schwarzen Backpacks auf dem Hin- bzw. Rückweg wegen der Andersfarbigkeit zu dem dienstlichen Rucksack nicht gestattet oder wird das evtl. nicht ganz so eng gesehen?
Mal eine andere Frage, wie sieht das eigentlich mit Versetzungen als GWDL aus? Hat man Möglichkeiten während der AGA woanders hinzukommen, wenn man 700km zur Kaserne überbrücken soll und hat man nach der AGA die Möglichkeit seinen Wunsch über die weitere Verwendung anzugeben? Wahrscheinlich wird man als GWDL eher schon eingeplant und hat kein bzw. kaum Mitspracherecht, oder?
Danke für weitere Antworten, dann höre ich auch auf mit der Fragerei :D

sliderbp

Bei Rucksäcken wird zum Zwecke der Heimfahrt meist der private Rucksack erlaubt. Es gab aber auch schon Kommandeure, die das durch schriftliche Anweisung verboten haben.
Gerade in Anbetracht des doch eher geringvolumigen "Jägerrucksack" ist es sicher zweckmäßig von solchen Verboten abzusehen. Sicher gibt es noch die Kampftragetasche/den Seesack ... aber mal ehrlich, das muss ja nun auch nicht sein.

Was Versetzungswünsche angeht, sind sie eben dies ... Wünsche. Versuch macht kluch ... aber die Chancen sind eher gering.

Fitsch

über das Thema Versetzung / Tauschen wird in der AGA sicher noch das ein oder andere von euren Chefs erzählt werden.
I will mei 1. Gebirgsdivision wiada hong !!!
https://www.kamkreis-gebirgstruppe.de/

woo

Vielen Dank für Eure Antworten und mal ein dickes Lob an das Forum:
Schnelle und freundliche Antworten bin ich gar nicht mehr gewohnt  ;D