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Telefonieren im Biwak?

Begonnen von KRIS18, 13. Mai 2009, 17:33:30

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MediNight

Ich überlege mir gerade, was ich als Taliban machen würde ;) !

Ok, ich würde an einen Baum eine Steckdose montieren und sie mit "Cell Phone Charging Station" beschriften. Und dem ersten, der da das Ladegerät seines Handys reinsteckt, würden die Teile des Baumes und noch ein paar Sachen mehr in Form einer "Boobie Trap" (IED = Improvised Explosive Device) um die Ohren fliegen :D :D :D !

Sollte ich einen meiner Soldaten im Biwak mit dem Handy erwischen, gäbe es eine Sprengung, die noch in Afganistan zu hören wäre ;) !

STINGER Uffz

was ist aus der bundeswehr geworden??? Teln während des Biwaks ähh ich war wohl zur falschen Zeit beim Bund.  ::)

Timid

#17
O tempora, o mores, wie es so schön heißt.

Andererseits sollte so eine Entwicklung auch kaum verwunderlich sein, in einer Zeit, in der es mehr Mobiltelefone als Festnetzanschlüsse gibt, in der man im Prinzip jederzeit und fast überall erreichbar sein könnte und in der quasi jeder mit seinem Handy jederzeit Fotos machen kann. Wer heute Rekrut bei der Bundeswehr (oder noch junger Ausbilder) ist, der dürfte in den meisten Fällen wohl mit Handy aufgewachsen sein, dementsprechend wird es für einen guten Teil auch ganz selbstverständlich sein, dass man das Handy z.B. auf Übung mit dabei hat, um mit der Freundin o.ä. zu telefonieren.

Das Bewusstsein, dass und weshalb das vom Dienstherrn nicht erwünscht, daher nicht erlaubt, bei einer die Wirklichkeit simulierenden Übung nicht zweckmäßig und den Kameraden gegenüber eventuell auch unfair ist (siehe den Beitrag von APDSFS-T), dass man ein paar Tage ohne Telefonieren überleben kann (und dass es äußerst entspannend sein kann, mal nicht für jedermann erreichbar sein zu können ...), muss sich bei Denjenigen wohl erst noch entwickeln. Da sind dann wiederum die Vorgesetzten und Ausbilder gefragt ...
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Admirabilis

Zum Thema es sind Ausbilder und Führer gefragt...
Es kann auch für einen Soldaten eine positive Wirkung haben, sich nach den oder während der Stapazen eines BIWAKs auch einmal zuhause, bei der Freundin oder bei anderen für einen AGAnauten wichtigen Person *auszukotzen*... Auch ist es nicht unsinnvoll dies im Zusammenhang mit Belohnung oder Übungsunterbrechung zu gestatten;
man sollte langsam aber sicher auch im Gedankengut von vielen ach so erfahrenen Ausbildern im 21 Jahrhundert angekommen sein, und realisiert haben, dass man (selbst) sich der Zeit anpassen muss, und nicht unbedingt davon ausgehen sollte, dass sich die Welt um einen selbst dreht...
Veränderung ist nicht immer schlecht.

Ich muss dem Gedanken, einfach mal abzuschalten (abstrakt, symbolisch, direkt gemeint) und dies zu genießen auch Recht geben; kann sehr zur Entspannung beitragen; aber eher nicht bei 18- bis 20-jährigen!

MfG

wolverine

#19
Soweit zugestanden; Menschenführung ist ein sich ständig entwickelnder Prozess und Argumente wie "war schon immer so" oder "das hat´s noch nie gegeben" sind nicht die allerbesten.
Aber unterscheiden sollte man, ob man für vier Monate in MeS oder eben für ca. 24 oder 36 Std auf dem StOÜbPl ist. Zumal diese Übungen ja auch gerade dazu dienen, die Belastungsfähigkeit des Einzelnen zu erkennen und Grenzen aufzuzeigen.

Aber die "Härte"-Definition Einiger hier gefällt mir auch nicht. "Hart" zu anderen zu sein, ist immer leicht; Härte fängt da an, wo man eigene Grenzen überwindet.
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Timid

Zitat von: Admirabilis am 13. Juni 2009, 23:28:29Es kann auch für einen Soldaten eine positive Wirkung haben, sich nach den oder während der Stapazen eines BIWAKs auch einmal zuhause, bei der Freundin oder bei anderen für einen AGAnauten wichtigen Person *auszukotzen*...

Bei einer Übung über 3, 4 Wochen, klar - wenn mal eine Übungsunterbrechung ansteht o.ä.. Bei der normalen Übung über 1, 2, 3 Tage, wie man sie in der AGA normalerweise hat, sehe ich das etwas anders. Es sollte keine unnötige Härte für den betroffenen jungen Erwachsenen sein, wenn er mal über einen solch überschaubaren Zeitraum NICHT das Handy am Ohr hat oder dauernd SMS verschicken kann ...

Zitatman sollte langsam aber sicher auch im Gedankengut von vielen ach so erfahrenen Ausbildern im 21 Jahrhundert angekommen sein, und realisiert haben, dass man (selbst) sich der Zeit anpassen muss, und nicht unbedingt davon ausgehen sollte, dass sich die Welt um einen selbst dreht...

Klar. Wie von wolverine schon geschrieben, Menschenführung entwickelt sich ständig weiter.
Allerdings gibt es halt einige Grundsätze, die heute genauso gültig sind, wie sie es vor 10 oder 20 Jahren waren. Geräuschtarnung etwa. Die technische Ortung von Geräten, die Funksignale versenden, gab es auch schon vor Jahrzehnten - bei Mobilfunk mag sie schwieriger sein, aber unmöglich ist sie nicht, genauso wie das Abhören von Gesprächen. Funkdisziplin ist also, auch mit den neuen Techniken, nicht aus der Welt ...

Es liegt aber, wie gesagt, an den Vorgesetzten und Ausbildern, das den jungen Erwachsenen zu vermitteln, die normalerweise als Rekruten in der AGA sind. Auch ohne Argumente wie "das war schon immer so" oder "is nich, weil darum".

ZitatIch muss dem Gedanken, einfach mal abzuschalten (abstrakt, symbolisch, direkt gemeint) und dies zu genießen auch Recht geben; kann sehr zur Entspannung beitragen; aber eher nicht bei 18- bis 20-jährigen!

Aber auch diese wird man davon überzeugen können, dass man den relativ überschaubaren Zeitraum einer normalen AGA-Übung (oder auch den Zeitraum von Dienstbeginn bis Dienstschluss ...) ohne Mobiltelefon überleben kann - und vor allem auch die Angehörigen zuhause ;)
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MediNight

Und daher wird der KpChef einer AGA-Kp vor dem Biwak explizit noch einmal das Handyverbot befehlen! Dieser befehl ist rechtmäßig, verstößt weder gegen das Grundgesetz, noch gegen irgendein anderes Gesetz und schon gar nicht gegen die Menschenwürde! daher ist dieser befehl auch SOFORT zu befolgen!

Und wer sich erdreistet, einen Befehl nicht zu befolgen wird nicht vorläufig festgenommen, weil er sein Handy im Biwak dabei hat, sondern, weil er eine Gehorsamsverweigerung nach § 20 Wehrstrafgesetz begangen hat ;) ! Und ob es das Wert ist, miuß jeder für sich entscheiden! Wenn einer meiner Unteroffiziere hier eine vorläufige Festnahme aussprechen würde, wäre die Strafe bestimmt ein Vielfaches der Monatsgrundgebühr für das Handy!

StOPfr

Ich schließe mich den Ausführungen an. Es ist sicher keine Härte, während zwei, drei Tagen kein Handy mitnehmen bzw. betätigen zu dürfen. Ausbilder, die zusätzlich zur eindeutigen Befehlslage klar machen können, warum solche Vorschriften auch heutzutage Sinn machen, müssen nicht zu harten Maßnahmen greifen.   
Befehl ist Befehl, aber wem deutlich wird, dass im Ernstfall bzw. im Einsatz Handys (aber auch andere Geräte) Feindberührungen zum Erlebnis der besonderen Art werden lassen, wird diesen Befehl besser nachvollziehen können und ihn nicht als Schikane verstehen. Man könnte sonst ja gleich eine beleuchtete Telefonzelle in die Landschaft stellen...   
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Pioneer

Tjapp,

wie haben wir nur damals ohne Handy überlebt? Mittlerweile sehe ich es als Luxus, das Handy mal über´s Wochenende oder im Urlaub ausschalten zu können. Und wenn ich mich auf eine WÜ begebe ist das Teil zwar dabei, aber ausgeschaltet und wird erst eingeschaltet wenn es die Lage erlaubt. Also abends nach Dienstschluss auf Stube oder nach dem Biwak auf Stube, und dann auch nur um mit meiner Frau und den Kids zu telefonieren, danach wird´s wieder ausgeschaltet...
Grüße aus Middlfranggn


Hans

Zwei Dinge sind unendlich - Das Universum und die Menschliche Dummheit. Wobei ich mir beim Universum noch nicht sicher bin. (Albert Einstein)

I/93 2./PiBtl 10
II - IV/93 5./PiBtl 10 bzw. 3./PiBrLehrBtl 230

Beordert zu 3./SpezPiBtl 464

Pios grüßen 24x24

Soldat Ellerbrock

also wir hatten unser handy auch mit hatten aber nochnichteinmal zeit es überhaupt einzuschallten

also war es eig. nur unnötiger balast !!! :o

aber man brach es eig auch nicht find ich zu mindest

ich habe mitlerweile das handy "dienstlich geliefert"
und seitdem ist es nurnoch nervig

na ja
soviel dazu^^
bis dan

snake99

#25
Wie MediNight schon vollkommen richtig erwähnt hat ... wenn der Befehl des "Handyverbots" ergeht, dann ist das ein Befehl mit dem Anrecht auf Gehorsam. Diskussionen sind hier absolut überflüssig, da es sich um einen rechtsmässigen Befehl handelt!

Und wer auf sein Handy nicht verzichten kann, der sollte sich vielleicht nochmal über seine Berufswahl ernsthafte Gedanken machen!!!

Würde ich einen Soldaten beispielsweise im Alarmposten mit seinem Handy erwischen, würde er von mir ein Dizi bekommen wegen Wachverfehlung!

Aber es gilt auch ... es sind viele Dinge machbar, solang man sich nicht erwischen lässt ;)
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

PvtM

Zitat von: snake99 am 14. Juni 2009, 14:44:20

Und wer auf sein Handy nicht verzichten kann, der sollte sich vielleicht nochmal über seine Berufswahl ernsthafte Gedanken machen!!!


Der ist in jedem Beruf falsch, außer vllt in einem Call-Agent o.ä.  ;D

Handy im Biwak, wenn die Frau Schwanger ist, die Oma im sterben liegt, kann mans mitnehmen!
Die nicht so wichtigen infos kriegt man ja auch zugestellt.

Kann aber auch zur verwirrung genutzt werden(annen Baum binden - klingeln lassen und Alarmposten hochnehmen  ;D [als Ausbilder])

wolverine

Naja - ein Befehl muss rechtmäßig ... aber auch zweckmäßig sein. Und hier wird die Begründung in vielen Fällen sicher schon emg werden! Und "vorläufige Festnahme" wird allein hierfür niemals rechtmäßig sein. Also lassen wir die Kirche im Dorf undvergehen uns nicht in Sinnlosigkeiten.
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snake99

Noch ein Nachbrenner ... ob unsere Kameraden in AFG bei der Patrouille auch mit dem Handy am Ohr laufen dürfen?
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

Admirabilis

Abend,
für mich ist nach wie vor unverständlich wie man hier immerwieder einen AGAnauten, der Wehrdienst aufgrund seiner PFLICHT dazu leistet, mit einem FWDL oder SAZ vergleichen kann.
Ich wusste nicht, dass man während eines BIWAKs im Alarmposten vergattert wird...
Eine Disziplinarmaßnahme auszusprechen und rechtmäßig begründen zu können, weil ein Aganaut sein Handy beispielsweise auf lautlos mitgeführt hat, und deswegen aufgeklärt werden könnte, ist für mich äußerst unwahrscheinlich!
Zum Thema Gedanken über Berufswahl machen... Ich verweise nochmal auf zuvor gesagtes ...-> Wehrdienstleistender =|= Wehrpflichtiger...



Transformation hat wenig mit sich verwandelnden Fahrzeugen zu tun!

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