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Verpflichtung

Begonnen von dudu741, 15. Mai 2009, 14:58:32

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dudu741

Hallo!

Ich habe ma eine Frage zum Tehma Verpflichtung.
Und zwar: Ich hab mich für ca 20jahre verpflichtet
(off ohne studium)(kann noch passieren ist noch nicht so weit :))
dan bin ich meine 40 jahre alt. Kann ich mich dann nochmal für
12,16 jahren verpflichten? Da ich , wenn es soweit ist, beim Bw bleiben
möchte . ;)


mfg

MadMax-112

Nein kannste nicht 20 Jahre ist das höchste was geht du kannst dich dann aber für den BS (Berufssoldaten) bewerben.

Gruß

apollo98

Wie kommst du auf 20 Jahre? OA Sanität mit Vordienstzeit?
Das war ich nicht! Das war schon so....!
 

dudu741

Auf 20jahre komme ich: Es gibt "2" Offizierslaufbahnen
1. Ist die Laufbahn mit dem Studium.
2. Ist die Laufbahn ohne Studium.
Aber bei der 2tn muss ich mich 16-20 jahre verpflichten. :)

apollo98

Bist du denn schon Soldat? Die Verpflichtungszeiten für ungediente sind 13 Jahre (egal ob mit oder ohne Sudium) bzw. 15 Jahre (im fliegerischen Dienst). San OA ist hierbei ausgenommen.
Das war ich nicht! Das war schon so....!
 

dudu741

Noch ist Abi dran ;), aber damit ist es bald auch zu ende.
Ich habe in meiner Broschüre "Offiezier des Heers" gelesen das die beiden Laufbahnenzur verfügung stehen

apollo98

Dann mußt du was falsch verstanden haben. Wenn du nicht fliegen willst, verpflichtest du dich für 13 Jahre.
Das war ich nicht! Das war schon so....!
 

wolverine

Warum sollte ein Offz ohne Studium längere Dienstzeit benötigen? Wenn das denn so wäre (so ist es nicht!!!) wäre es grob gleichheitswidrig.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

dudu741

mmh! Dann ist das zimmlich Blöd Formoliert worden in der Broschüre.
Es steht da so in etwa: Offzanwärter auf Zeit oder BSOffz brauch abi kann beim BW
studieren, ohne Studium 16-20 jahre verpflichtung u.s.w.

dudu741

Wenn ich schonma nen Thema eröffne kann ich auch diese FRage stellen
Folgendes: Ich würde gerne zu den PzGren gehen was für eigenschaften muss ich da
mitbringen? ???

APDSFS-T

#10
Rechtschreibung. Mit Ihrern Fähigkeiten werden Sie spätestens an der OSH beim OL 1 und OL 2 erhebliche Schrierigkeiten haben- wenn Sie überhaupt so weit kommen. Ich glaube auch nicht, dass das an Ihrer Tastatur liegt, wie Sie in einem anderen Thread geschrieben haben.

apollo98

Erst einmal eine gute EUF, einen guten CUT, gute Zeugnisse, medizinische Eignung, Offiziertauglichkeit durch den Psychologen, einen guten Mathetest für die Sudieneignung und man muß besser sein als die tausend anderen Bewerber. Und wenn dann der Einplaner noch mitspielt, ist alles geregelt.
Das war ich nicht! Das war schon so....!
 

dudu741

Ahh gut! Naja gut ich gibs zu meine Rechtschreibung ist Besch....
Aber immerhin habe ich ne 1 in Deutsch :) sowie ne 2 in Mathe.

APDSFS-T

@appollo
Studieneignungsprüfung trifft nicht zu.
@dudu741
Die "1" in Deutsch spielt in Ihrer Verwendung keine Rolle, wenn Sie die weiter so gut verstecken wie bisher. Ihr Ausbilder weiss in der Regel nichts von Ihren Schulnoten und sieht lediglich das, was Sie zu Papier bringen. Und das ist tatsächlich eine "1"- und zwar nach der neuen 20/6.

dudu741

APDSFS-T könnten sie das bitte etwas ausformolieren.