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BFD Studium im Ausland - von Beratung keine Spur

Begonnen von oblivion, 15. Juni 2009, 20:13:27

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oblivion

Hallo zusammen,

ich habe vor im nächsten Jahr mein Studium in Australien zu beginnen und war deshalb auch schon bei meinem Berater um mich mit ihm darüber zu unterhalten.
Die Unterhaltung war jedoch sehr schnell zu ende, da er mir kurz nachdem ich sagte, dass ich dieses Studium im Ausland avisiert habe mitteilte, dass das nicht so einfach geht
und ich lieber über ein Studium in Deutschland nachdenken soll. Gut abgewürgt würde ich sagen! Penetrant wie ich bin, habe ich natürlich nachgefragt was denn so alles dagegen
sprechen würde. Die Kosten, kam kurz und knapp ohne überhaupt zu wissen um welchen Betrag es sich handelt. Nach diesem sehr fruchtbaren Diskurs weiß ich jetzt auch zusätzlich,
dass ich ein Begründungsschreiben aufsetzen muss aus dem herausgeht, warum ich unbedingt im Ausland studieren möchte. Die Gründe habe ich schnell gefunden nun würde mich zusätzlich noch interessieren, was ich diesem Begründungsschreiben beilegen sollte und was eventuell noch wichtig sein könnte, da ich wirklich ein wenig in der Luft hänge. Die Unterlagen der Universität sind alle in englisch, würde es Sinn ergeben, diese für die WBV zu übersetzen?

vielen Dank für die Hilfe, bereits im Voraus


Gruß Oblivion

wolverine

Sie stellen einen Antrag auf Freistellung und Kostenübernahme an den BFD bzw. Ihre PersDstSt und wenn man hierbei nicht den üblichen und kostengünstigsten Weg wählt, sollte schon das eine oder andere Wort der Begründung nicht fehlen.  Und in einer Welt der globalisierung und nationalen wie internationalen Mobilität ist das ja auch nicht so schwer. Ein paar Broschüren deutscher Bildungsinstitute und Klutusministerien mit Werbung für füt Auslandsstudien geben einiges her. Die Bw selbst geht das Thema "combined" an und fordert mulitnationale Interoperabilität. Thema Übersetzng: Die Amtssprache ist Deutsch!
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oblivion

vielen Dank für die Antwort, aber weshalb muss ich denn einen Antrag auf Freistellung stellen, die Maßnahme beginnt ja zum Anspruch auf BFD?
Gibt es bezüglich der Kostenübernahme, bzw. Gelder, die man beantragen kann Informationsquellen?

Admirabilis

Ich weiß von einem Hauptmann d R (er ist vor 3 Jahren ausgeschieden - also relativ aktuell; nun ist er im Finanzberatungssektor tätig), dass jedem Soldaten auf Zeit 12 ein Betrag von rund 18.000 Euro für Aus und Weiterbildung während der Dienstzeit zusteht, dies gilt natürlich auch für den BfD.
Sofern dieser Betrag noch nicht angekratzt wurde, so stünden also 18.000 Euro für ein Studium im Ausland zur Verfügung.
Ob es Sonderregelungen gibt, die die Möglichkeit zu einem solchen Studium ausschließen weiß ich leider nicht.

MfG

Rollo83

passt nicht ganz hier hin wollte aber kein neues thema auf machen
wie sieht das eigenlich mit nem fernstudium aus?
kann man den bfd auch schon ehr in anspruch nehmen halt für ein fernstudium und schon am anfang seiner dienszeit bzw nach den ganze lehrgängen mit dem fernstudium anfangen und über e bfd die bezahlung abwickeln?
oder geht das bei saz halt erst ab dem 10. jahr?

wolverine

Der Anspruch auf Fachausbildung zum Ende der Dienstzeit bedarf trotzdem der Zustimmung der PersDstSt und die Zusicherung Kostenübernahme/ Genehmigung erfolgt durch den BFD. Hier gilt auch der Grundsatz aus § 7 BHO (sparsamer Umgang mit öffentlichen Mitteln). Wenn also ein identischer oder vergleichbarer Abschluss kostengünstiger im Inland zu erreichen ist, könnte (!) es Probleme geben.

Fernstudium während der Dienstzeit ist grundsätzlich kein Problem. Genehmigung des D-Vorgesetzten einholen und anerkannten Träger suchen.
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Rollo83

ja ohne genemiegung so und so nicht
aber was macht man dann am ende seiner dienstzeit dann hab ich ja schon mein abgeschlossenes studium was höheres kann man dann theoreisch nicht erreichen
keine ahnung was man dann per bfd noch mache soll/kann

wolverine

Aufbaustudium, Sprachausbildung, Auffrischungskurse, EDV, Promotion, Habilitation....

Wer nichts mit sich oder seiner Zukunft anzufangen weiss, soll es halt lassen! Lebenslanges lernen habe ich einmal gehört!
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oblivion

ok die 18.000 Euro stehen mir nicht zur Verfügung, mir stehen ca. 8000 Euro zur Verfügung, da ich nur SAZ 8 bin, jedenfalls hat das der Mensch vom BFD so kommuniziert.
Deshalb auch meine Frage nach Informationsquellen bezüglich der Kostenübernahme, denn seit diesem "tollen" Beratungsgespräch glaube ich nicht mehr alles was von dort kommt und frage lieber nochmal woanders nach, bzw. informiere mich selbst. Kann jemand aus Erfahrung sprechen was man an Geldern beantragen kann, bzw. bekommt wenn man ins Ausland geht?

wolverine

An Geldern bekommt man nahezu alles; zumindest alles was notwendig ist. Wenn die 8.000 Euro erschöpft sind, kann man auch Mehrbedarf beantragen und es ist möglich diesen mit nichtbeantragten Mitteln Anderer zu erfüllen.
Einzig die Auslandsgeschichte ist problematisch: Man bekommt alles Notwendige unter der Prämisse "sparsame Haushaltsführung". Und Bildung ist nun einmal weltweit kaum so "billig" wie in Deutschland.

Ich kenne keine bessere Möglichkeit zur Weiterbildung als die Bw! Man muss nur ein klares Ziel formulieren, ordentlich dokumentieren, Nachweise bringen, rechtzeitig beantragen und bei Nichtgenehmigung ordentlich den Rechtsmittelweg einhalten. Ich habe ungeheuer viel Unmut über den BFD gehört, aber selbst nie ein Problem mit ihm gehabt. Alles wurde zeitnah bewilligt und pünktlich bezahlt. Nur ist es halt eine Behörde mit allen Vor- und Nachteilen.
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