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Begonnen von cxxxr, 14. August 2009, 17:36:29

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snake99

Mit US-Pass meine ich den amerikanischen Personalausweis.

ABER, da es sich bei ihrem Vorhaben um eine private Reise handelt, kann die Bw trotzdem auf Dienstantritt bestehen, da ihnen dadurch keine Nachteile entstehen würden. Ihr "privates Englischtraining" könnten sie ja auch noch theoretisch nach ihrem Grundwehrdienst absolvieren ;)
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miguhamburg1

Wenn ein Nachweis gefordert ist, dann reichen Flugtickets etc. nicht aus. Dann brauchen Sie die Bestätigung der Schule/Ausbildungseinrichtung, dass Sie im Zeitraum von ... bis ... an einem Englischlehrgang etc. teilnehmen werden und dass dieser Platz für Sie reserviert ist.

Die Flugscheine/Visa/Quartierbestätigung etc. sagen lediglich etwas darüber aus, dass Sie eine Reise antreten und wo Sie wohnen werden. Nichts aber über den Zweck dieser Reise...

snake99

Lieber migu,

das ist es ja, der TE kann keinen dieser Nachweise erbringen, da es eine reine private Reise ist ....
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wolverine

Dann hat er auch keinen Nachweis und nichts  was ihn an einer Einberufung und Nachsorge für seine postalische Erreichbarkeit hindert. Rechtlich ist der Einwand "Ich war verreist" für Zustellungen irrelevant.
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