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SAZ oder Pflichtdienst?

Begonnen von KayBee09, 31. August 2009, 14:02:53

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Timid

Zitat von: KayBee09 am 03. September 2009, 23:29:18Nun meine Frage, komm ich noch vom Grundwehrdienst "los", wenn ich nun meine Kriegsdienstverweigerung schreibe?

Die Verweigerung hätte erstmal keine aufschiebende Wirkung auf den Einberufungsbescheid. Aber wenn der Antrag anerkannt wäre, würde der Einberufungsbescheid zeitnah aufgehoben, solange du den Dienst noch nicht angetreten hast, bzw. der Dienst würde schnellstmöglich beendet. Anschließend beginnt dann, zum nächstmöglichen Zeitpunkt, der Zivildienst.

Je nachdem, was für private Gründe aufgetreten sind, ist eventuell auch eine Zurückstellung vom Wehrdienst möglich, insbesondere, wenn die Einberufung eine "besondere persönliche Härte" bedeuten würde. Das bezieht sich allerdings auf z.B. solche Dinge wie Eltern oder Verwandte, die vom Wehrpflichtigen gepflegt werden müssen - eine Trennung von Freundin oder Familie ist hingegen "normale" Härte, die eine Zurückstellung nicht ansatzweise rechtfertigen würde ...

Ansonsten an dieser Stelle nochmal der erhobene moralische Zeigefinger: Den Wehrdienst kann man nur aus Gewissensgründen verweigern, nicht aus gewissen Gründen ...

ZitatBedenke, es lief eine Bewerbung zum SAZ, die ich zurückziehen musste, da eine Frist erstrichen ist.

Irgendwie verwirren mich deine Beiträge zunehmend. Am 31. war noch die Rede davon, dass du deine Bewerbung an dem Tag abgegeben hast, gestern wurde sie abgelehn, jetzt musstest du sie zurückziehen? Wegen welcher Frist? Hä? ???
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KayBee09

Morgen..

Kann ich trotz der Bewerbung zum SAZ noch mit so nem schreiben von wegen Gewissensgründen kommen?

Zu der Frist:

Die gute Frau vom KWEA OL meinte am Telefon zu mir, dass meine Bewerbung mindestens 6 Wochen vor dem Einberufungstermin eingegangen hätte sein müssen. Anfang August hab ich hingescrieben, dass ich mich auf SAZ bewerbe, bin zu meinem KWEA gegangen, hab mir meine Unterlagen geholt und einen neuen Termin geben lassen, zur Abgabe.

Den haben die mir gedoch erst am 31.8 gegeben, also zwei Wochen zu spät.

Von der 6 Wochen Frist wusste ich allerdings nicht, sonst hätte ich ja was geagt..

Und die am Telefon meinte, ich soll meine Bewerbung nun erst mal zurückziehen, um Papierkrieg zu vermeiden..

Nun zum Zivildienst: An wen muss ich mich nun als erstes wenden, mit welchem Schreiben? Gruss

mailman

Du kannst einen Wehrdienst nur aus Gewissensgründen verweigern. Die liegen hier ja offensichtlich nicht vor, wie Timid schon geschrieben hat.

"es hat mit der Bewerbung nicht geklappt" ist kein Grund.

Also von daher ist es nicht möglich.

KayBee09

Wieso?

Vielleicht habe ich in der letzten Zeit drüber nachgedacht und kann keine Waffe in der had halten?

Wissen die, was bei mir abgeht? Ich denke nicht..

ausserdem, versuchen kann ichs doch mal..

mailman

Wenn du drüber nach gedacht hast, dann weißt du wohl auch an wen du dich wenden musst. Wie gesagt wegen der Bwerbung ist das kein Grund.

Und zum Thema Verweigerung ist das, das falsche Forum.

Thema dicht.