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Juristen (Uni) beim Bund?

Begonnen von CH53, 07. September 2009, 12:58:19

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justice005

Können StOffz R tatsächlich nicht BtlKdr werden, wie Klaus schreibt? Ich dachte, das sei tatsaechlich möglich und würde auch gemacht.

Ansonsten ist auch hier nochmal zu betonen, dass im Grunde bei allen (!) Laufbahnen der Stabsoffiziere ebenso wie bei den Beamten des höheren Dienstes A14 die allgemeine Perspektive ist. A15 oder sogar A16 sind Führungsebenen, die nicht von jedem erreicht werden können. Es sollte bereits von der Logik her einleuchten, dass nicht jeder "Chef" werden kann, sondern aus der Masse immer nur ein Teil nach oben aufsteigen kann.

Man muss sich die Hierachie wie einen Tannenbaum vorstellen, der nach oben immer dünner wird. Es kann nicht jeder nach oben rücken, sondern es werden lediglich einige aus der Menge ausgewählt, die aufsteigen.


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Ein Feldwebelbewerber mit verwertbarer Berufsausbildung auf Meisterebene und entsprechender Berufserfahrung kann als Stabsfeldwebel einsteigen. Sollte dieser Berufssoldat werden, steht diesem (mögliche Laufbahnwechsel außen vor gelassen) sogar nur eine Beförderung zum Oberstabsfeldwebel zur Verfügung. Und diese ist meines Wissens alles Andere als obligatorisch. Ist also gar nicht so ungewöhnlich, dass ein dienstgradhoher Einstieg eben zu einer sehr beschränkten Perspektive hinsichtlich Beförderungen führt.

F_K

@ Justice:

Es gibt Anforderungen an Dienstposten, darauf ist auch der Verwendungsaufbau ausgerichtet.

Ein KpChef (Kampftruppe / Kampfünterstützungstruppe) muss zwingend Offizier der Truppengattung und ZgFhrOffz der TrGattung sein, idealerweise ehemaliger ZgFhr.
Gleiches gilt für den BtlKdr - Bewährung als stv. BtlKdr nach Verwendung als KpChef.

Dementsprechend werden "Seiteneinsteiger" ohne Truppengattungsausbildung nicht in solchen Positionen verwendet, sondern in Stabsverwendungen.

justice005

Also, dass StOffz R als KpChef verwendet werden können, weiß ich 100%ig. Nur beim BtlKdr bin ich mir unsicher... irgendwie werden die zu ihrer Qualifikation schon kommen, ich weiß allerdings auch nicht, wie.

wolverine

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blubbbla

In der Tat schreibt die BW das auch selbst in der Stellenausschreibung "Einheitsführer"

https://www.bundeswehrkarriere.de/karriere/stabsoffizier-recht/44288

Zudem weiter interessent, aber wohl leider nicht sehr belastbar:

https://de.wikipedia.org/wiki/Stabsoffizier_mit_Bef%C3%A4higung_zum_Richteramt

Zudem: Der Vergleich mit dem Feldwebel hinkt insofern, als dort die Grenze zum gehobenen Dienst den Aufstieg verhindert. Auch nach A15 ist man jedoch weiterhin im höheren Dienst.

justice005

http://www.einsatz.bundeswehr.de/portal/a/einsatzbw/start/aktuelle_einsaetze/libanon/kdtfhr/!ut/p/z1/hY7NDoIwEISfxQPXbgOCP7cqHjQkmKARejFV1oKplJQKPr41nkw0zm1nv5kMcMiBN6KvpbC1boRyd8Gj42Ka7BJ_5vvxbs_oehXSNFvGQZpGcPgHcPemP8QoZCVC4TomPzvGDgIO_Cp68SCtNlahJeL8WghFJZpS4Vaf2dvYAJdKn97TWXMKphK4wQsaNORunF1Z23Zzj3p0GAYitZYKSYke_ZaodGch_wChveUDDULVJ2z0BBHKBF8!/dz/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/#Z7_B8LTL2922DTUA0IE50OSCD3O40


Grade gefunden.....Ich habe keine Ahnung, ob der link funktioniert, weil ich unterwegs bin und ich nicht so fit im bedienen eines tablets bin... aber falls der link funktioniert, sieht man einen interessanten Lebenslauf...

blubbbla

das war tatsächlich sehr hilfreich, justice, besten Dank!

justice005

Der Link Scheint zu funktionieren.... alter Schwede, der Typ ist direkt in der erstverwendung als einheitsführer eingestiegen....

Juristen können halt alles.... ;D ;D ;D

F_K

Och Jungs,

Bitte nicht selektiv lesen - nicht jeder DV führt Kampftruppe oder Kampfünterstützungstruppe.

Und "Inspektionen" bedeutet Lehrbetrieb.

(Und der Kamerad hat eine Ausbildung als ResOffz absolviert).

blubbbla

Fand das nicht selektiv gelesen. Die Frage war ja, ob StOffz/R als Einheitsführer eingesetzt werden können. Und dem ist so.

justice005

Natürlich sind das immer individuelle Entscheidungen. Aber eine Ausbildung zum reserveoffizier ist zwar nett, kann aber in diesem Zusammenhang keine Voraussetzung für den dienstposten sein. Aber selbst wenn, wird die in der ROA-Ausbildung gewonnenen ATN schnell nachzuholen sein.

KlausP

Deshalb habe ich ja in meinem Beitrag ausdrücklich "StOffz/R als Seiteneinsteiger" geschrieben. Und Komme der eines Kamptruppenbataillons wird man nun mal nicht, wenn man StOffz- ATN der Truppengattung nicht erworben hat. Dazu bedarf es nun mal den entsprechend absolvierten Verwendungsaufbau. Der BtlKdr-Lehrgang der PzGrenTr (um bei dem Beispiel meiner Truppengattung zu bleiben) hat nicht das Ziel, völlig unbeleckten Seiteneinsteigern den "Urschleim" des PzGren-Geschäfts beizubringen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

justice005

Das klingt zwar logisch, aber ich bin mir da alles andere als sicher.... es gibt die erstaunlichsten Sachen.

blubbbla

Wäre das unbedingt ein Widerspruch? Mir wurde bisher mitgeteilt, dass man als StOffz/R zwei Jahre Ausbildung erhalten würde, bevor man eigenständig arbeite. Würde dies nicht ggf. die notwendigen ATN (sofern als Einheitsführer vorgesehen) umfassen?

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