Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Vorgesetzter möchte mir die Arbeit beim Bund verbeiten

Begonnen von Teddybaer, 03. November 2009, 06:29:25

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Teddybaer

Hallo,

ich war vom Lkdo S-H vom 30.10 - 1.11.09 beim Ausbildungswochenende ResForII in Putlos gewesen. Nun kam es während der Ausbildung zu einen Schießunfall wo ich mir ein Knalltrauma zugezogen habe. Habe seitdem ein Dauerpfeifton im Ohr. Da ich jetzt ja zum Truppenarzt deswegen muß habe ich dieses meinem Vorgesetzten per telefon mit geteilt. Dieser meinte nun das wenn es so weiter geht mir die Arbeit beim Bund untersagen will. Darf er das überhaupt? Schließlich sind ja die DVAGs entweder ja nur Samstag oder halt von Freitag bis Sonntag wo ich mir ja ein Tag Urlaub dafür nehme.

Ist sowas überhaupt rechtlich was er da vorhat? Schließlich sind die DVAGs ja in meiner Freizeit wo ich eigentlich machen kann was ich möchte oder sehe ich es falsch?

Würde mich über antworten von euch freuen.

snake99

Hm, da sie in ihrer Freizeit an einer DVag teilgenommen haben, sollte ihnen ihr AG die Teilnahme nicht verbieten dürfen.

Um jedoch Ärger zu vermeiden sollten sie ihre Schwerpunktsetzung prüfen. Ihr AG beschäftigt und bezahlt sie .... ich denke sie wissen was ich damit sagen will ;) Es wäre fatal sich ggf. eine Kündigung einzufangen, nur weil der AG mit ihrem "Hobby" ein Problem zu haben scheint. Im Falle möglicher für sie negativ ausfallender Maßnahmen bezüglich des Arbeitsverhältnisses, würde er dieses natürlich anders formulieren. Immerhin unterstehen sie immer noch der gesetzlichen Wehrpflicht, daher wäre eine Kündigung wegen der Teilnahme an einer DVag unrechtmässig.

Sind die beordert? Wenn ja, hat er diesem zugestimmt?
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

Fitsch

I will mei 1. Gebirgsdivision wiada hong !!!
https://www.kamkreis-gebirgstruppe.de/

snake99

,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

wolverine

#4
Die Freizeit geht den AG nichts an. Für "Risikosportarten" ist dies auch bei Verletzungen in der Freizeit bereits entschieden.
DVags über den Verband haben mit Wehrpflicht nichts zu tun.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

miguhamburg1

Auch wenn es den AG schwarz ärgern sollte: Ob einer seiner Mitarbeiter beim Punktspiel des Dorffußballvereins einen komplizierten Knöchelbruch erleidet oder bei einer DVag (unabhängig ab beim VdRBw oder beim MobTrT) beim Sandsckfüllen einen Hexenschuss...

Dieser Mitarbeiter fällt eine mehr oder minder lange Krankheitszeit aus - und der AG bekommt einen Teil der Ausfallkosten von den Krankenkassen wieder zurück (Gelbe Scheine). Hieraus eine Kündigung abzuleiten, dürfte zumindest überall dort, wo das KSchG greift, bei einem erfolglosen Versuch bleiben...

Holgi33

... außer, diese Unfälle häufen sich und der Arbeitgeber bekommt hier durch nachweisliche Probleme in seinem Betrieb/Unternehmen. Vor allem Hobbyfußballer bekommen da öffters Probleme mit ihren Arbeitgebern.

miguhamburg1

Wahrscheinlich wird Wolverine hier etwas sagen dürfen. Aber meines Wissens kann ein AG dennoch nicht kündigen, wenn er eine solche "Sportskanone" in seinem Betrieb hat!

mailman

Man sollte sich dann eben nicht wundern wenn man einen befristeten Vertrag hat, und dann gehen muss, wenn man eine Sportskanone ist.

schlammtreiber

Ist ja auch immer so eine Sache. Rechtliche Situation schön und gut, aber im Normalfall sitzt der AG einfach am psychologisch längeren Hebel und drückt seine Vorstellungen durch. Man hängt ja an seinem Arbeitsplatz.
Semper Communis
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, daß es so bleiben kann

mailman

Ist ähnlich wie beim ehrenamtlichen Dienst.

"Wo verdient man sein  Geld beim AG oder bei der FFW, RD oder Bundeswehr"?

Gut bei WÜs trifft das nicht ganz zu aber vom Prinzip her paßt es.

miguhamburg1

Wobei bei den letztgenannten Beispielen ein wesentlicher Unterschied besteht, der Ihre Vergleiche arg ins Wanken bringt:

Die Wochenend-DVag wo auch immer entspricht dem Fußballpunktspiel oder welche Sportart auch immer, die ausschließlich in der Freizeit eines Arbeitnehmers stattfindet. Dieser Bereich geht keinen Arbeitgeber der Welt etwas an. Und genauso wie beim schlichten Joggen am Wochenende ein Fuß umknicken kann, können komlizierte Verletzungen beim Tanzsport oder eben beim Fußballspielen oder bei eine DVag im Bereich der Bw oder des VdRBw passieren, die ein Arbeitgeber schlicht genauso hinzunehmen hat, wie den Ausfall durch einen grippalen Infekt, den sich derselbe Arbeitnehmer ebenso durch die Klimaanlage des Bürogebäudes oder beim Kundenkontakt eingefangen haben könnte. So etwas gehört zu den normalen Risiken des Lebens, genauso, wie beim Überqueren der Straße durch ein Fahrzeug angefahren zu werden...

Etwas gänzlich Anderes sind die Einsätze bei der Freiwilligen Feuerwehr, dem THW oder Wehrübungen, die die Arbeitszeit eines Mitarbeiters tangieren. Hier muss der Arbeitgeber sein Einverständnis geben - oder er kann es dem MA verweigern, und dies auch mit der Bemerkung: Wo verdienen Sie Ihr Geld...?"

mailman

Bei der DVAG verdient man auch kein Geld. Und ich rücke schon seit über 3 Jahren nicht mehr während oder vor der Arbeitszeit aus.

Allerdings hab es auch am Wochenende viel zu tun und man wollte es mir auch verbieten obwohl ich immer zugesichert habe das ich nie während oder vor der Arbeit gehen werde.

Fakt ist der Arbeitgeber hat da Möglichkeiten seinen AN spüren zu lassen das ihm das Engagement nicht paßt, egal ob das DVAG oder fußball ist.

snake99

Zitat von: mailman am 03. November 2009, 11:26:40
Fakt ist der Arbeitgeber hat da Möglichkeiten seinen AN spüren zu lassen das ihm das Engagement nicht paßt, egal ob das DVAG oder fußball ist.

Richtig ;)
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

Holgi33

Ich erwarte von meinen Arbeitnehmern, dass sie ihre Arbeitskraft bestmöglich zur Verfügung stellen, dazu gehört dann z.B., dass man seine Gesundheit erhält und zumindest mal nicht leichtfertig oder gar vorsätzlich einschränkt.

Ich rede hier von der "Personenbedingten Kündigung". So darf ich zum Beispiel einen Hobbyfußballer kündigen, wenn der häufig am Wochenanfang wegen Sportunfällen krankgeschrieben wird.

Bevor ich aber kündige muss ich, wie bei einer verhaltensbezogenen Kündigung prüfen, ob der Arbeitnehmer mit seiner mangelnden Eignung nicht anderswo eingesetzt werden kann.

Grundsätzlich ist er Einzelfall zu prüfen.

Und die DVags und VVags fallen bei mir unter den Begriff "Hobbysoldat".

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau