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Ist das Koppeltragegestell noch aktuell?

Begonnen von snake99, 11. November 2009, 18:43:33

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miguhamburg1

Lieber TazD - Ihr Vergleich mit dem Leoparden ist - verzeihen Sie die Direktheit - ziemlich daneben. Richtig wäre er, der Panzer führe auf Ketten, die anders aussehen, als die die vom Hersteller geliefert und vom BWB abgenommen werden...

Bei der aufgeworfenen Frage hier im Thread ging es darum, festzustellen, was vorschriftskonform ist - und was nicht. Und im Falle dieser Gegenstände handelt es sich um Bekleidung/persAusrüstung, die in der ZDv 37/10 abschließend und eindeutig geregelt sind. Nicht mehr und nicht weniger.

Den Anzug/Ausrüstung der Soldaten legt der hierfür zuständige und berechtigte DV fest. Und zwar im Einsatz genauso wie hier im Heimatland. Hierbei darf er nur das befehlen, was jedem Soldaten dienstlich bereitgestellt wurde. Auch dies ist unstrittig.

Wenn ein Soldat jetzt meint, ein Teil dieser Bekleidungs/Ausrüstungsteile müsse er privat beschaffen, dann muss er darauf achten, dass diese privat beschafften Gegenstände den gem. DL dienstlich bereitgestellten entsprechen, damit er nicht gegen die Vorschrift verstößt. Selbiges gilt für Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenstände, die die Bundeswehr bereitstellt, dies aber nur für bestimmte TrTle, und die sich ein Soldat zusätzlich beschaffen möchte, um sie zu benutzen, z.B. im Einsatz.

Um jetzt mal auf Ihren verunglückten Vergleich zurückzukommen: Es gibt dienstlich bereitgestellte Taschentücher. Viele Soldaten haben diese auch heute (noch). Und dennoch nutzen sie Papiertaschentücher oder private Taschentücher. Dabei handelt es sich nicht um einen Vorschriftenverstoß. Wenn also ein DV befehlen möchte, dass die Soldaten Taschentücher mit sich führen, müsste er befehlen, die dienstlich bereitgestellten zu verwenden - sonst würde er selbst gegen die Vorschriften verstoßen.

Was allerdings ein klarer Vorschriftenverstoß wäre, ist das Tragen von Bekleidungs- und persAusrüstungsteilen fremder Nationen oder von "Phantasieuniformteilen"! Was leider auch geschieht und leider(!) von einigen DV auch nicht unterbunden wird!


wolverine

Naja - stellen wir uns einmal vor, unser snake kleidet sich "individuell" und gerät während WÜ oder DVag an einen Dienstgradhöheren (geben wir ihm das Kürzel FK oder ähnlich), der ihn auffordert, den Anzug der übrigen Truppe herzustellen und seine Modifikationen abzulegen. Sind wir uns einig, dass dieser Befehl rechtmäßig (damit zwangsläufig verbindlich), auszuführen und durchsetzbar wäre? Wenn ja, ist doch der Rest der Diskussion müßig, oder?
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snake99

Sagen wir es so, bisher habe ich noch nie einem militärischen Vorgesetzten Grund gegeben einzuschreiten, im Bezug auf meine persönliche dienstliche Bekleidung ;)

Okay, da gäbe es vielleicht eine privat beschaffte olivfarbene Fleecejacke mit Nationalitäts- und Dienstgradabzeichen, die ich hin und wieder über der Feldbluse trage. Diese Jacke ist jedoch über die LHD bezogen und wird von X Soldaten ganz offiziell getragen, ohne das es zu mir bekannten Schwierigkeiten seitens der Vorgesetzten gekommen wäre.  

Dass ich diese Jacke nicht beim Formaldienst oder bei einem offiziellen Antreten tragen werde, entspricht der Logik ;)  Mittlerweile besitze ich auch den so genannten "Smog". Er entspricht optisch der dienstlich gelieferten Feldjacke, hat jedoch mehr Taschen.  
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miguhamburg1

Lieber Wolverine, da sind wir beide uns einig, dieser Befehl wäre rechtmäßig und verbindlich!

Aber, unserem Snake bliebe u.U. die Möglichkeit, im Nachhinein erfolgreich Beschwerde einzulegen, wenn denn die beanstandeten Bekleidungs-/PersAusrüstungsteile den dienstlich bereitgestellten entsprochen haben. Und damit sind wir wieder bei meinen Bemerkungen aus den früheren Postings... :)

snake99

Lieber migu,

und dass ich im genannten Beispiel "Papier schwarz machen würde", kann ich sogar garantieren. "Farbe und Form" müssen der dienstlich gelieferten Ausrüstung entsprechen ... da ist reichlich Spielraum vorhanden, solang das Tragen von privat beschaffter Ausrüstung nicht gänzlich via Befehl bzw. Vorschrift  untersagt wird :D
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TazD

#35
Lieber Migu,

mein Bsp. sollte nur verdeutlichen, dass ich nicht dann recht habe, wenn endlich jemand zu mir kommt und die gleiche Meinung vertritt, während zig andere Personen eine gegenteilige Meinung vertreten. Sei es nun das Fahrwerk des Leo oder ein anderer Aspekt.

@snake
Im Übrigen geht die Argumentation, dass ein Uniformteil getragen werden darf, wenn es von der LHD angeboten wird, ins Leere. Soviel also zum Thema der oliv-grünen Fleecejacke.

Zitat von: snake99 am 27. November 2009, 12:16:12
Mittlerweile besitze ich auch den so genannten "Smog". Er entspricht optisch der dienstlich gelieferten Feldjacke, hat jedoch mehr Taschen.
Da der genannte Smock mehr Taschen hat, als die dienstlich gelieferte Feldjacke entfällt eine optische Entsprechung schon wieder. Der Unterschied wurde ja genannt ---> mehr Taschen.

OffTopic:
Es heisst "Smock". Ich glaube nämlich kaum, dass sich jemand in eine durch Emissionen verursachte Luftverschmutzung (Smog) kleidet.  ;D
Wobei der Tarneffekt in gewissen Gegenden dieser Welt bestimmt hervorragend gegeben wäre.

miguhamburg1

Lieber TazD,

wieder falsch,

-  die Fleescejacke stammt nicht von mir, über die hatte ich kein Wort verloren, gebe Ihnen aber ausdrücklich Recht, das wäre so ein "Phantasie-
   Uniformstück", das auf jeden Fall vorschriftswidrig ist,
-  der Smock ist sehr wohl dienstlich geliefert, und er wird an die Angehörigen des KSK ausgegeben. Sollte also ein Soldat eines anderen Großverbandes
   meinen, er müsse so etwas auch haben, kann er dies tun und ihn tragen, wenn er dem Dienstlich Bereitgestellten gem. TL entspricht, ohne ein DV
   zu begehen. Hier kommt es auf die Duldung durch die Vorg an...

wolverine

#37
Die Beschwerde wäre - so sie denn zulässig eingelegt wird - höchstwahrscheinlich unbegründet, da es dem Vorgesetzten obliegt einen einheitlichen Anzug herstellen zu lassen.
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miguhamburg1

Lieber Wolverine, bedenken Sie dabei, dass es Ausbildungen gibt. in denen gerade der einheitliche Anzug weder sachdienlich, noch zweckmäßig ist und somit gerade nicht dienstlich notwendig...

TazD

@Migu
Das Thema "Fleecejacke" ist nicht von ihnen. Das wollte ich ihnen auch nicht zuordnen, allerdings konnte dieser Eindruck entstehen. Das stimmt wohl. Daher habe ich meinen Beitrag zwecks besserer Zuordnung editiert.

snake99

Lieber TazD,

im zivilen gibt es eine schwammige Formulierung namens "Gewohnheitsrecht" .... die Tatsache, dass die olivgrüne Fleecejacke gerade von tausenden von Soldaten vom Offz bis Mannschaftssoldaten nachweislich ohne Probleme getragen wird, legitimiert meines Erachtens nach das Tragen schon wieder, auch wenn es immer noch als "streitig" angesehen werden kann ;) Meines Kenntnisstandes nach ist sie nicht offiziell verboten, obwohl sie weder Farbe noch Form der dienstlich gelieferten Ausrüstung entspricht. Sie ist jedoch sehr praktisch und füllt wie ich finde eine Lücke, gerade während der Übergangszeit zwischen Sommer und Winter ;) Die Feldbluse alleine ist zu kalt, die Feldjacke zu warm ... Also, wo ist das große schlimme Problem wenn die Jacke im Alltagsdienstbetrieb getragen wird? Ich kann keins erkennen, solange Name, DstGrd sowie Nationalitätsabzeichen dran sind ;)  

Zitat von: wolverineDie Beschwerde wäre - so sie denn zulässig eingelegthöchstwahrscheinlich unbegründet, da es dem Vorgesetzten obliegt einen einheitlichen Anzug herstellen zu lassen.

Stimmt, der DV darf einen einheitlichen Anzug befehlen und dagegen ist nichts einzuwenden, da er vollkommen im Recht ist. Das gilt jedoch dann für JEDEN der Soldaten, einschließlich ihm selber ;) Und genau da fängt es an ...

Im weiteren ist ein solches Theater doch vollkommender Quatsch ... außer das viel Wind gemacht wird, kommt nichts Produktives dabei raus. Ich bleibe bei meiner Aussage und kann kein richtiges Problem erkennen, solang privat beschaffte Ausrüstung "Farbe und Form" entsprechen.

Bezüglich der Fleecejacke mache ich mir auch keinen großen Kopf ... wenn einer ein Problem damit hat, ziehe ich sie aus und der Drops ist erstmal gelutscht.
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mailman

Die Jacke mag vllt. nicht verboten sein aber es gibt wohl auch keineen Erlass oder ähnliches der das Tragen erlaubt.

Und nur weil "tausende" Von Soldaten sie auch tragen ist es trotzdem nicht erlaubt

snake99

#42
Damit hast du nüchtern betrachtet vollkommen Recht, jedoch MUSS aufgrund der Masse der Soldaten, die diese Jacke mittlerweile tragen meines Erachtens nach eine einheitliche Anweisung seitens der Bw Führung kommen, da offenischtlich die Masse der Vorgesetzten es alle anders zu handhaben scheinen ;) Ich würde es daher als "Grauzone" einstufen. Es ist nicht wirklich erlaubt, aber auch nicht verboten, es wird jedoch geduldet ;)  

Meines Kenntnisstandes nach ist es auch vorschriftsmässig untersagt, die dienstlich gelieferte Feldmütze "GI-Mässig" nach innen einzuknicken, so dass eine "Regenrinne" (einige Vorgesetze haben bezeichnen es auch als "Pissrinne") entsteht. Dennoch stört es meines Kenntnisstandes nach niemanden, wenn er mit "Regenrinne" durch die Gegend läuft ;)   
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mailman

Mit dem gleichem Argumenten könnte man auch erklären das man jeden neuen Film aus dem Netz zieht.

Timid

Zitat von: snake99 am 27. November 2009, 13:20:58Meines Kenntnisstandes nach ist sie nicht offiziell verboten, obwohl sie weder Farbe noch Form der dienstlich gelieferten Ausrüstung entspricht.

Das ist ein Widerspruch in sich ... Erlaubt ist nur, was in Form und Farbe der dienstlich gelieferten Ausrüstung entspricht. Tut diese Jacke nicht. Ergo: Selbst wenn nirgendwo explizit steht "darf man nicht tragen", darf man sie nicht tragen ...

Zitat von: miguhamburg1 am 27. November 2009, 12:51:12-  der Smock ist sehr wohl dienstlich geliefert, und er wird an die Angehörigen des KSK ausgegeben. Sollte also ein Soldat eines anderen Großverbandes
  meinen, er müsse so etwas auch haben, kann er dies tun und ihn tragen, wenn er dem Dienstlich Bereitgestellten gem. TL entspricht, ohne ein DV
  zu begehen. Hier kommt es auf die Duldung durch die Vorg an...

Mit der gleichen Argumentation dürfte ich dann also auch nach belieben z.B. die Standard-Schutzweste gegen die IdZ-Weste austauschen, oder den Gefechtshelm gegen den Gefechtshelm der springenden Truppenteile oder des KSK?

Zitat von: snake99 am 27. November 2009, 13:27:55jedoch MUSS aufgrund der Masse der Soldaten, die diese Jacke mittlerweile tragen meines Erachtens nach eine einheitliche Anweisung seitens der Bw Führung kommen

Unfug! Die Anweisungen sind absolut eindeutig (man gucke in die allmächtige ZDv und staune ...), egal, wie viele Leute meinen, sich nicht daran halten zu müssen! Und die einzige einheitliche Anweisung, die es, abweichend davon, geben würde, wäre die ERLAUBNIS, das Ding zu tragen - nicht das (schon existierende) VERBOT!
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