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Die Grundausbildung nicht bestehen???

Begonnen von Akay, 17. November 2009, 11:45:50

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schlammtreiber

Nur mit dem entsprechenden Bw-Führerschein.
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snake99

Bw Fahrzeuge dürfen nur dann gefahren werden, wenn sie einen dienstlichen Führerschein haben, und den haben heute meistens nur noch SaZ, BS oder FWDL'er .... als GWDL'er gibts den nicht mehr.
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mailman

Es gibt für Fuhrparkfahrzeuge  den sogenannten Selbstfahrererlass damit darf man z.B. die Fords oder VWs oder was ach immer bewegen.
Also die "zivilen" Fahrzeuge mit Y Kennzeichen. Da reicht der FS B.

Ansonsten dauert der B.-Kurz oder Fortsgeschritten nicht lange. Problem sind hier die Einweisungsfahrten.

snake99

Man benötigt keinen BW Füherschein mehr für die zivilen Fahrzeuge?
Ist für dieses komische Dokument welches du nanntest eine Prüfung notwenig?
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mailman

Soweit ich weiß nicht. Normaler B Schein wird benötigt (natürlich kann man da nur fahrzeuge bis 3,5 tonnen fahren aber das ist ja klar)

Dann fühlt man den Zettel aus und es kann losgehen. Eine Einweisung braucht man ja nicht da die ja nichts besonderes haben.

Es ist aber selten das Soldaten die fahren die keinen Bw Schein haben, aber möglich wäre es.

Timid

Zitat von: Akay am 20. November 2009, 10:03:38Die meinten ich soll mich doch am Montag neukrank melden, auf dem Truppenübungsplatz.... ???

Hast du einfach mal mit deinen direkten Vorgesetzten gesprochen? Ihr werdet ansonsten am Montag ja den Dienst nicht auf dem Truppenübungsplatz beginnen, sondern von eurer Kaserne aus dorthin verlegen - dementsprechend gibt es auch die Möglichkeit, sich direkt am Montag früh (oder Sonntag abend noch!) neukrank zu melden, bevor es überhaupt auf den Übungsplatz geht, und dementsprechend auch gar nicht erst mit raus zu verlegen!

Zum Selbstfahrerlass: Dieser gilt, meine ich, nicht mehr, wurde aber durch ein ähnliches Konstrukt ersetzt. Man braucht dann, wie gesagt, keine militärische Fahrerlaubnis mehr, sondern kann bestimmte Fahrzeuge aus dem Fuhrpark mit dem normalen zivilen B-Führerschein fahren. Die üblichen geländegängigen Fahrzeuge gehören definitiv nicht dazu - ob das auch den Nissan betrifft, keine Ahnung. Jedenfalls gab es diese Möglichkeit schon seit einigen Jahren.
Allerdings wird man mit Sicherheit nicht als Rekrut als Fahrer in Frage kommen, erst recht nicht, wenn man krankgemeldet ist ;)  
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snake99

Zu meiner aktiven Dienstzeit galt (es gab da noch keine Bw Fuhrpark GmbH bzw. sie wurde gerade erst gegründet) das man immer eine militärische Kraftfahrererlaubnis benötigte, wenn man ein Y bzw. X Fahrzeug bewegen wollte. 

Zusätzlich galt:
militärische Fahrzeuge die nicht geländegängig waren -> Einweisungsfahrt

militärische Fahrzeuge die geländegängig waren -> Einweisungs- und Überprüfungsfahrt.

Leider gestaltete sich das mit den Einweisungs- und Überprüfungsfahrten schwierig, da niemand sie "abnehmen" wollte.
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mailman

Darf ja auch nicht jeder abnehmen meines Wissens.

Ist ja auch alles eine Zeit Sache. Man braucht ja auch immer einen Fahrauftrag.

Gehört ja auch der TD auch zur Einweisung.

ulli76

Den "Selbsfahrererlass" gibt es meines Wissens nicht mehr (hat sich aber auch mehrfach geändert). Normalerwiese braucht man mindestens den B-Fo dauert nur 3 Tage und wird in der Regel nicht mehr in den Fahrschulen, sondern in den Einheiten gemacht. Oft ist da die Einweisung für die "normalen, kleinen" Fuhrparkfahrzeuge dabei. Da reicht nämlich die Einweisung und ÜBerprüfung für ein Fahrzeug, dann darf man alle des entsprechenden Typs fahren. Für die größeren braucht man wieder ne Extra- Einweisung. für Wölfe etc. braucht man wieder nen gesondertes Ausbildungsprogramm- da ist genau festgelegt, was in welchem Umfang ausgebildet wird und natürlich Überpfüfungsfahrten.
NissanPatrol dürfte nicht mehr unter normale, kleine, nicht-geländegängige Fuhrparkfahrzeuge fallen.

Übrigens: KzH bedeutet Krank zu Hause- also nix mit Übungsplatz (sollte der Chef das abändern wollen, muss er mit dem TrA Rücksprache halten. Ähnlich verhält es sich mit kaS. Dafür gibt´s übrigens ein Extra-Kästchen auf dem Krankenmeldeschein, wo steht "Von allen Diensten befreit".

Innendienst: bedeutet, dass man sich tunlichst in geschlossenen Räumen aufhält (z.B. bei Erkältungskrankheiten sinnvoll, damit derjenige sich nicht verkühlt). Oft schließt das MSG mit ein.

Kein MSG: Derjenige soll kein Masch, Sport und Geländedient betreiben (z.B. wenn sich jemand den Kax´n verknackst hat). Es ist z.B. je nach Krankheitsbild möglich nen MSG- ler zum Schulschießen rauszufahren, ohne dass er groß rummarschiert oder unwegsamem Gelände ausgesetzt wird. Genauso kann man nen ID-ler ein "Innendienstbiwak" (z.B. in einer Sporthalle) machen lassen. Oder der Innendienstler macht in der Zeit GvD/Uvd, kocht für die Truppe draußen Tee, bewacht die Waffenkammer....)
Auf einem Truppenübungsplatz gibt es ja oft auch feste Unterkünfte.

Ist alles ne Sache der Absprache zwischen Chef und Truppenarzt.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Akay

Na dann wird die Woche hoffentlich angenehm, habe keine Lust die darauf folgende Woche wieder Kzh zu sein. Muss dann soviel nachholen in der Stammeinheit.

Apropo Stammeinheit, der Einplaner war diese Woche in unserer Kaserne und ich war ja Kzh, man durfte ja Verwendungswünsche angeben, ich bin eher ein Innendienstler, möchte meinen Kopf und nicht meine Muskeln anstrengen. Meint ihr da gibt es eine Möglichkeit sich mit dem Einplaner in Verbindung zu setzen??? Sonst plant er mich ja just da ein wo Platz ist. Ich möchte nicht wirklich in eine Sicherungsstaffel oder sowas -.-

MFG Akay

ulli76

Auch in einer Sicherungsstaffel gibt´s Bürojobs. Der Einplaner legt in der Regel nur fest, in welcht Einheit du kommst. Was du da genau machst legt dann die Einheit fest je nach dem wo die Bedarf haben. Also innerhalb ein und der selben Einheit kannst du ne "grüne" oder ne Bürotätigkeit bekommen.
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schlammtreiber

Zitat von: Akay am 20. November 2009, 19:07:35
ich bin eher ein Innendienstler, möchte meinen Kopf und nicht meine Muskeln anstrengen.

*brüllvorlachen*
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miguhamburg1

Hier müssen zwei Dinge auseinander gehalten werden:

Einmal die Frage nach der Berechtigung zum Führen der Fahrzeuge aus dem Bestand der Fuhrpark-Mobilitätscenter: Ulli hat hier das entsprechend durch Vorschriften geregelte Verfahren genannt. Wer einen zivilen Führerschein der Klasse B besitzt, wird im Schnellkurs durch einen MKL in die entsprechenden Vorschriften der Bundeswehr eingewiesen und erhält den militärische FS B. Hierin eingeschlossen ist dann die Genehmigung, handelsübliche PKw aus dem Programm des BwFuhrparks zu fahren. Für jeweils andere Fahrzeuggruppen (z.B. Kleintransporter, Nissan etc.) ist eine gesonderte Einweisung notwendig, die mit einer Überprüfung endet. Auch hierfür braucht man einen MKL (in den Einheiten ist dies oft der Schirrmeister), der diese Überprüfungen auch im Fahrten-/Nachweisheft unterschreibt. Dergleichen gilt auch für STAN-Kfz, wie dem Wolf, der NICHT über die Bw-Fuhrpark vermietet wird.

Und dann das "medizinische" Programm, über dessen Vorgehensweise Ulli ebenfalls alle Informationen vermittelt hat. Für nahezu alle Innendienst-/MSG-befreiten Soldaten finden sich sehr viele Verwendungsmöglichkeiten, auch bei TrÜbPl-Aufenthalten: Spieße und KpTrpFhr freuen sich immer über Personal, das beim Bürokram hilft, MSG'ler können prima im Bereich der MatGrp, MunGrp, oder InstZg eines Btl eingesetzt werden usw.

bayern bazi

die küche freut sich auch über innendienstler

irgendeiner muss doch die teller spülen/ unddie küche putzen   ;)

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

mailman

Hör bitte auf :(

Hab noch heute ein Trauma als ich mal als Spülsoldat eingesetzt war, Und das freiwillig :o