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Beförderung zum Leutnant d.R.

Begonnen von Großer Leviathan, 18. November 2009, 11:47:35

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miguhamburg1

Lieber Leviathan,

wir alle können hier überzeugt "Ja" sagen - aber wir alle machen ggf. auch die Rechnung ohne den Wirt, sprich: Das PersABw!

Also, um hier Klarheit zu bekommen, rufen Sie doch einfach Ihren PersFhr im PersA, Abteilung V an!

Großer Leviathan

Danke für Ihre Antwort Miguhamburg1  :). Ich werde Ihren Ratschlag beherzigen.
AufklBtl 8 - Leutnant d.R.

Horrido!

Chef_6/451

Es ist völlig unnötig P zu befragen.
Die Vorschriftenlage ist klar, SaZ2 ROA werden 36 Monate nach Eintritt in die Bundeswehr zum Leutnant der Reserve befördert (ausser sie hätten goldene Löffel geklaut).
Ich kenne keinen bei dem das nicht so gewesen wäre (wobei auch hier Ausnahmen die Regel bestätigen).
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Tobi

Zitat von: Großer Leviathan am 15. Januar 2010, 14:22:20
aber mir hilft es nichts, wenn Leute Vermutungen anstellen oder berichten wie es früher war)

So, nun gab es ja schon drei klare Antworten, und immerhin hat die "Vermutung" dazu geführt, dass eine falsche Antwort, die hier zwei Monate lang unkommentiert stehenblieb, nun widerlegt ist.  ;)

wolverine

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miguhamburg1

Sehen Sie - wegen der möglichen Ausnahmen - und überhaupt ist es immer gut, als Reservist einen Draht zu seinem PersFhr zu haben ... :)


Großer Leviathan

Wie ist das dann eigentlich mit der Beförderung, wenn ich an diesem 1. Oktober (und auch die Zeit danach) beruflich verhindert bin?
AufklBtl 8 - Leutnant d.R.

Horrido!

Chef_6/451

ZitatUnd was Stil und Form bei Beförderungen (bei Reservisten) angeht.

Von der Beförderung am Telefon (ein Kamerad zum OLt) über die Beförderung im Wohnzimmer des Kdrs, die Beförderung in der OHG beim gemeinsamen Mittagessen der Offiziere oder beim Befehlshaber im kleinen Kreis habe ich alles schon erlebt.
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"Wir schlagen die Brücke"
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miguhamburg1

Wobei die Beförderung im "Zwiegespräch" gemäß der Vorschriftenlage zumindest grenzwertig ist, da sie in "würdiger Form" vorgenommen werden soll. Und da eine Beförderung (Ernennung zu einem höheren Dienstgrad) streng genommen ein Verwaltungsakt ist, ist sie eindeutig der Dienstsphäre zuzurechnen, weshalb das Wohnzimmer und dergl. eindeutig der falsche Ort ist.

Beförderungen am Telefon sind grundsätzlich unwirksam und unzulässig. Im Übrigen erreichen Sie erst Rechtskraft/Verbidlichkeit, wenn der/die Beförderte die Ernennungsurkunde (Doppel) unterschrieben hat (beiAktiven zusätzlich die Einweisung auf die entsprechende Planstelle).

Chef_6/451

Trotzdem wird es gemacht. Ist traurig, aber ist so. Ich habe Kameraden die haben die Ernennungsurkunde zum Leutnant mit der Post bekommen - das ist noch schlimmer als das die Geschichte irgendwo zwischen TÜr und Angel am Telefon gemacht wird.

Klar hat das in feierlichem Rahmen zu erfolgen - nur der ist aus der Sicht der Veranstaltenden tatsächlich Definitionssache...und wer würde sich denn hinterher beschweren wenn er gerade befördert wurde? Nicht viele wahrscheinlich.

Ich hoffe einfach das diese stillose Beförderei irgendwann ausstirbt. Ich hoffe es zumindest.
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Großer Leviathan

Weiß jemand, warum der DG Oberfähnrich in der ROA Laufbahn nicht vorgesehen ist?
AufklBtl 8 - Leutnant d.R.

Horrido!

Andi

the rest is silence...

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Großer Leviathan

AufklBtl 8 - Leutnant d.R.

Horrido!

F_K

Weil es in der entsprechenden Vorschrift als NICHT VORGESEHEN beschrieben ist.

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