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Mit Privater-Insolvenz zur Bundeswehr?

Begonnen von casa01, 07. Dezember 2009, 14:13:52

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Andi

Die ZNwG (die OPZ sowieso) fahren derzeit die Praxis niemanden, der in einem Privatinsolvenzverfahren steckt einzustellen, da hierdurch ernsthafte Zweifel daran bestehen, dass der Bewerber später als Soldat in der Lage ist das Vermögen des Bundes zu wahren (völlig abgesehen von etwaigen Sicherheitsüberprüfungen).
Rechtlich überprüft ist diese Praxis aber noch nicht (also bei Ablehnung deswegen sollte man mal Widerspruch einlegen, um eine rechtliche Überprüfung - wenigstens bundeswehrintern - herbeizuführen).
Bewerben würde ich mich trotzdem - aus Prinzip.

Gruß Andi
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BulleMölders

Zitat von: casa01 am 07. Dezember 2009, 15:37:02
Richtig, allerdings steht er kurz davor. Könnte es so zu sagen noch verhindern, aber wenn es möglich wäre...........
Dieser Satz macht mich jetzt stutzig.
Wenn er kurz vor der Privatinsolvenz steht, heißt das ja er ist überschuldet.
Wenn er das aber die Privatinsolvenz abwenden könnte, würde das ja bedeuten, dass er die Schulden bezahlen könnte.

Flexscan

vllt will seine SAZ Laufbahn dazu benutzen, diese Schulden aufgrund des regelmässigen Einkommens abzubauen. oder oder oder...

Wenn er noch nicht den Offenbarungseid abgelegt hat bzw in einer privaten Insolvenz steht ist alles möglich.

Allerdings sollte dies bei der Bewerbung angegeben werden. Stichwort "verhältnismässig hohe Schulden".

MkG Flex
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Andi

Richtig und alles was an Zahlungsverpflichtungen über 40% des zu erwartenden Nettoeinkommens hinausgeht führt ebenfalls dazu, dass diese Bewerber "aussortiert" werden - auch ohne Privatinsolvenz.

Gruß Andi
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