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was darf man an Abzeichen tragen als Reservist?

Begonnen von Daniboy003, 15. Dezember 2009, 20:23:39

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Großer Leviathan

AufklBtl 8 - Leutnant d.R.

Horrido!

miguhamburg1

Unser "Kampflars" hier outet sich ziemlich Trollinger-verdächtig, zumal wenn die Zuschrift mit seinen angeblichen vier Bandschnallenreihen und dem "Eindruck machen" mit diversen "gut kommenden" ausländischen Orden mit seiner Zuschrift zum Thema "Jagdkampfausbildung kombiniert werden.

Das Einzige, was er damit hinterlässt, ist das, das er wohl gerne höherer Dienstgrad in der Bundeswehr WÄRE, es aber allein aufgrund seines Intellektes nie WERDEN KANN!  ;D

Holgi33

Zitat von: Kampflars am 11. Januar 2010, 17:52:08
Zitat von: Holgi33 am 11. Januar 2010, 17:42:55
@Kampflars
Da würde ich gerne mal mehr erfahren:

???

Die Position interessiert mich weniger, mehr die ausländischen Bandschnallen mit Trageerlaubnis. Das BMVg Protokoll ist da sehr genau.

Kampflars

diplomatischer Dienst führt zu Orden führt zu Bekanntsein im BMVg führt zu Trageerlaubnissen.

miguhamburg1

Genau, Kampföars, noch ein Eigentor, Sie Troll:

Bekanntheit im BMVg bringt Vieles, aber keine Trageerlaubnisse!

Timid

Naja - wenn jemand im "diplomatischen Dienst" (gemeint ist wohl eine Verwendung als Verteidigungsattaché oder im Stab eines Militärattachés?) Orden und Ehrenzeichen ausländischer Nationen bekommt, dann werden diese dem entsprechenden Stab, damit der Botschaft, damit dem Auswärtigen Amt und damit auch der Protokoll-Abteilung des Bundespräsidialamtes bekannt sein und auf der entsprechenden Liste stehen. Die Erteilung einer Tragegenehmigung ist damit in der Regel nur noch Formsache ...
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miguhamburg1

Eben, Timid, aber eben vollkommen unabhängig von "persönlicher Bekanntheit" im Ministerium, wie unser Möchtegern-Dienstgrad Kampflars schrieb...

Holgi33

Sollte es so sein darf es sich nur um Orden handeln die entweder in der ZDv 37/10 oder im Bundesanzeiger aufgeführt sind. Ausgenommen sind davon Einzelannahmegenehmigungen.

Wenn der Kamerad Kampflars in Ouagadougou einen Jagdkampforden erhält, wird sicherlich das Protokoll BMVg seine Zustimmung zur Trageerlaubnis nicht geben.

Anmerkung: Ouagadougou ist die Hauptstadt des afrikanischen Staates Burkina Faso

Timid

Zitat von: Holgi33 am 11. Januar 2010, 21:57:23Sollte es so sein darf es sich nur um Orden handeln die entweder in der ZDv 37/10 oder im Bundesanzeiger aufgeführt sind.

Maßgeblich, da wohl aktueller als die 37/10, ist im Zweifelsfall die Liste, die das Auswärtige Amt (im Auftrag des Bundespräsidialamtes) pflegt und veröffentlich und die u.a. auch alles enthalten sollte, was die 37/10 an Orden und Ehrenzeichen auflistet.
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Holgi33

Zitat von: Timid am 11. Januar 2010, 22:55:47
Zitat von: Holgi33 am 11. Januar 2010, 21:57:23Sollte es so sein darf es sich nur um Orden handeln die entweder in der ZDv 37/10 oder im Bundesanzeiger aufgeführt sind.

Maßgeblich, da wohl aktueller als die 37/10, ist im Zweifelsfall die Liste, die das Auswärtige Amt (im Auftrag des Bundespräsidialamtes) pflegt und veröffentlich und die u.a. auch alles enthalten sollte, was die 37/10 an Orden und Ehrenzeichen auflistet.

Habe ich was anderes geschrieben?

Im Bundesanzeiger wird die Liste des Auswärtige Amt veröffentlicht.

[gelöscht durch Administrator]

F_K

@ Alle:

Die Rechtslage bezüglich der Annahmegenehmigung (für Zivilisten) bei NATO Staaten (und anderen) haben sich geändert (diese entfällt nämlich); damit ist die Liste für diese Staaten ebenfalls "außer Kraft".

Die J2 Änderungsmeldung (für Soldaten) ist nach wie vor notwendig.

Richi

darf man eigentlich auch Abzeichen der Polizei oder der Feuerwehr bei der BW tragen? Und was passiert eigentlich, wenn ich mir etwas anstecke, was ich mir halt so gekauft habe? Diszi?

mailman

Feuerwehrabzeichen darf man auf keinen Fall Tragen.

Man dar allerdings bestimmte Abzeichen der DLRG und/oder Wasserwacht tragen.

Wenn man erwischt wird, dann wird man den Befehl bekommen den ordentlichen Anzug herzustellen. Je nach DV und Situation könnte das bei einem Reservisten auch zu einer Ausplanung führen.

Timid

Zitat von: Richi am 17. Januar 2010, 10:55:03darf man eigentlich auch Abzeichen der Polizei oder der Feuerwehr bei der BW tragen?

Wenn es Orden oder Ehrenzeichen sind bzw. sie in der ZDv 37/11 aufgeführt werden, darf man sie tragen - andernfalls nicht.

ZitatUnd was passiert eigentlich, wenn ich mir etwas anstecke, was ich mir halt so gekauft habe? Diszi?

Das ist immer eine Einzelfallentscheidung ... Pauschal kann man wohl nur sagen, dass man das Ding anschließend, nachdem das unberechtigte Tragen bekannt wurde, nicht mehr an der Uniform haben wird ...
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