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SAZ Mannschaften - Rechte bzgl. Wohnbereich

Begonnen von Fieweger, 05. Januar 2010, 14:01:15

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Fieweger

Hey,

könnte mir bitte jemand von euch sagen, welche ZDV das ist, bzw. sogar einen Link dazu geben :)?
Wir sollen noch weiter zusammengepfercht werden und ich meine, da wir als SAZ ja auch für die Stube zahlen, dass wir da auch Anrecht auf gewisse m² haben...

Wer kann mir bitte Auskunft geben?

Mit kameradschaftlichem Gruß,
SG Fieweger

bayern bazi


wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

schlammtreiber

Gibt es nicht eine ZDV "Leben in der militärischen Gemeinschaft"?

(deren Nummer ich nicht kenne...)
Semper Communis
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miguhamburg1

Da werden Sie nichts Passendes finden.

Für die Infrastruktur gibt es eine spezielle Vorschrift, in der der jeweilige Raumbedarf für Unterkunfts- und Büroräume systematisch aufgeführt ist. Diese Vorschrift heißt GMIF und Sie werden diese Vorschrift in Ihrem Bataillonsstab finden, wo das Thema Infrastruktur bearbeitet wird. Oft ist die beim TO oder im S 4 Bereich der Fall.

Die 10/5 regelt das Leben in der militärischen Unterkunft und ist eher die "Bibel des Spießes"...

bayern bazi

Zitat von: schlammtreiber am 05. Januar 2010, 14:08:39
Gibt es nicht eine ZDV "Leben in der militärischen Gemeinschaft"?

(deren Nummer ich nicht kenne...)

des is die innendienstordnung 10/5 ;)

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Andi

Und nein, es gibt kein Anrecht auf eine bestimmte Quadratmeterzahl und es ist normal, wenn Mannschaften oder Unteroffiziere ohne Portepee auf 6 oder 8 Mann Belegung kommen - das kann selbst Generalen passieren.

Gruß Andi
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Fieweger

Danke schonmal für die Antworten...
Ich habe 10/5 auch ergoogelt, da war aber nichts drin, sogar vom selben Link :)...


Irgendwo habe ich aber auch mal gehört, wenn man enger "dauerhaft" untergebracht ist, kann man das, was man monatlich abgezogen bekommt, für die Stube, aber "runterhandeln"?!...


Also ganz sicher keine Chance für uns, die Mannschaftsstube zu retten?!...

Das würde die Harmonie in der Einheit doch arg belasten -.-.


Mit kameradschaftlichem Gruß,
SG Fieweger

Andi

Wenn ihr unter 25 seid ändert sich am Anrechenbetrag von 93,18 € der monatlich vom Gehalt abgeht nichts - auch wenn ihr zu hundert in einem Raum schlaft -, denn dieser betrag ist im § 39 Abs. 2 Bundesbesoldungsgesetz vorgeschrieben. Wer über 25 ist zahlt für die Unterbringung in einem Mannschaftsmehrbettzimmer (mehr als zwei Personen) gemäß der ,,Bestimmungen über die Erlaubnis zum Wohnen in Gemeinschaftsunterkunft'' monatlich 11,00€.

Gruß Andi
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wolverine

Nein - die ganzen "Infrastrukturregelungen" sind "Kann und Soll"-Bestimmungen. Wenn es räomlich nicht anders geht, muss man die Leute halt anders unterbringen.
Und: Die Erlaubnis zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft kann über 25 auch unter Einhaltung einer angemessenen Frist entzogen werden!

Im Ausgangsfall hilft nur das Gespräch mit der VP und dem Chef.
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Rollo83

Steht irgendwo in der ZDv ob für bestimmte Dienstgrade bestimme Stuben zur Verfügung gestellt werden?
Sprich z.B. ab Feldwebel höchstens 3 Mann Stube oder sowas und ab Offz 1 Mann Stube wenn dies von den Kapazitäten möglich ist?
Was mich aber eigentlich mehr interessiert darf man als Uffz oder höher mit Mannschafter auf eine Stube?

Andi

Zitat von: Rollo83 am 05. Januar 2010, 17:11:40
Steht irgendwo in der ZDv ob für bestimmte Dienstgrade bestimme Stuben zur Verfügung gestellt werden?

Wie bereits geschrieben: Alle Vorschriften zum Thema sind Kann/Soll-Bestimmungen - und das nicht ohne Grund. Die Infrastruktur und die dienstliche Erfordernis sind hier die einzigen relevanten Faktoren.

Zitat von: Rollo83 am 05. Januar 2010, 17:11:40
Was mich aber eigentlich mehr interessiert darf man als Uffz oder höher mit Mannschafter auf eine Stube?

Sogar der General mit dem Schützen...wie bereits deutlich gemacht.
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bayern bazi

bei lehrgängen und ausbildungen kommen gemischte stuben öfters mal vor  ;)

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Andi

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bayern bazi

wenns möglich is ;)

bei der dackelgarage bracuhst halt immer 2 leute ;)

und ein mädl allein wird sich auch kein schneeloch im winterbiwak graben

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