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Meine Karriere bei der Bundeswehr

Begonnen von Krakow, 08. Januar 2010, 21:48:03

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Krakow

Das kann man ja so und so sehen :D

Im Grunde hat der Arzt sich nur die Unterlagen angesehen, gelesen das es sich um Ostechrondrosis handelt, in seinem "Katalog" nachgeguckt, das da gefunden und mich ausgemustert.

Er hat sich das ja an sich nicht angeguckt, also das Sprunggelenk selber nicht beurteilt. Er hat ja garnicht erst getestet ob es belastbar ist, also zweifel ich da nicht direkt den Befund vom Arzt an.
Was ich möchte ich nur Nachweisen, bzw versuchen nachzuweisen das mein Sprunggelenk wieder völlig gesund ist. Das ist ja kein direktes Anzweifeln, sondern eher das Nachreichen eines Befundes ;)

Aber darum gehts ja auch garnicht ob ich da jetzt was anzweifle oder nicht, ich hoffe einfach nur das es villeicht irgendwie noch klappt. Villeicht mach ich mir da falsche Hoffnungen aber ich habs dann zumindest versucht ;)
Wer immer tut, was er schon kann,
bleibt immer das, was er schon ist.

Henry Ford

wolverine

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Berlin86

Hallo!

ich wollte mal fragen ob sich jemand mit dem computertest auskennt?

da ich bald eine eignungsfeststellung für die laufbahn der Fw habe.

und breuchte da mal hilfe

:)

snake99

@Krakow

Es geht der Bw auch um folgendes:

Heute mögen sie gesund sein und nach ihrer Ansicht nach vollbelastbar, doch gerade wenn es um die Gesundheit geht, haben Behörden klare Regeln. Ich spekuliere mal, dass sie sofort ihrer Unterlagen zurück bekommen hätten, wenn sie sich beispielsweise für den Polizeidienst beworben hätten ;) Die Untersuchung auf Polizeidiensttauglichkeit ist nämlich wesentlich härter und genauer, als es die Musterung bei der Bw ist.

Fakt ist, dass der Dienstherr auch berücksichtigt, ob sich ihr Gesundheitszustand aufgrund des Dienstes wieder verschlimmern könnte, und wenn das Risiko womöglich gegeben ist, dann wird über eine Einstellung nicht mehr nachgedacht, wegen dem Risiko einer möglichen Wehrdienstbeschädigung, wofür der Dienstherr dann aufkommen müsste ;) 

Im zivilen kann man einen chronisch kranken Mitarbeiter recht schnell entlassen, ohne dass dem Arbeitgeber ein Schaden dadurch entsteht. Bei einer Behörde wie der Bw sähe das schon anders aus. 1. Kann ein chronisch kranker SaZ nicht mal eben entlassen werden und 2. könnte der betroffene Kamerad immer noch auf Wehrdienstbeschädigung plädieren. Das sind alles Risiken, die sie ebenfalls aufs Möglichste minimieren würden, wenn sie Arbeitgeber wären. Es geht ausschließlich um die Sache und nicht ihrer Person ;)
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

mailman

Innerhalb der ersten 4 Jahre kann ein SaZ doch relativ problemlos entlassen werden.

Ebenso kann man doch m. W. entlassen werden wenn die Gesundheit in weniger als einem Jahr nicht wiederhergestellt werden kann, weiß aber nicht ob das nicht nur bie GWDL gilt.

Krakow

Ich finde es einfach nur extrem ärgerlich weil mit meinem Sprunggelenk eigentlich überhaupt nichts mehr sein dürfte. Ich hab damit auch überhaupt nicht gerechnet weil das über 1 Jahr her ist, vollständig abgeheilt ist und ich Sport machen kann wie ich will und alles. Ich bin überhaupt nicht eingeschränkt.

Klar kann ich das aus Sicht der Bundeswehr verstehen und aus Sicht einer Behörde zweifle ich auch dann auch die Ausmusterung an. Aber es ist einfach so schade wegen so einer Kleinigkeit, die mich eigentlich überhaupt nicht einschränkt.

Meine alternative zur Bundeswehr wäre die Polizei gewesen, was ich allerdings sicherlich vergessen kann, da ja die Musterung noch sehr viel "freundlicher" ist als die Einstellungstests der Polizei.


Ich muss jetzt also genau das machen wovor ich immer Angst hatte und was ich nie machen wollte: Mir einen stinknormalen, langweiligen und routinemäßigen Job suchen, den ich vermutlich mein Leben lang ausführen werde :(
Klar, die Bundeswehr ist auch nicht "Action, Spannung und Abenteuerurlaub", ich hoffe auch das man aus meinen Threads nicht den Eindruck bekommt das ich so denke ;) Allerdings wäre die Bundeswehr eine Erfahrung fürs Leben gewesen und bei SaZ12 hat man ja die Möglichkeit nach 12 Jahren etwas anderes zu machn, zum Beispiel weiter zur Schule, Abendschule, eine Ausbildung alles Mögliche, es gibt ja die 3 Berufsfördernde Jahre und es ist leichter in eine andere innerdeutsche Behörde eingestellt zu werden.

Ich kann das einfach innerlich nicht akzeptiern das der "Traum Bundeswehr" wegen so einer wirklich blöden Kleinigkeit zuende sein soll   :'(
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Henry Ford

snake99

#66
Krakow, ich kann ihre Enttäuschung verstehen, doch leider gibt es nun mal im Leben Entscheidungen die von Dritten über unser Leben gefällt werden, wo wir nur sehr wenige Möglichkeiten haben etwas gegen zu unternehmen.

Sie könnten nach wie vor gegen das Musterungsergebnis Widerspruch einlegen. Ggf. bekommen sie dann einen Nachmusterungstermin, doch wenn auch der Termin negativ für sie ausfällt, wird's das für sie definitiv gewesen sein ....

Sie können sich natürlich nach wie vor bei der Polizei bewerben und ihr Glück versuchen, doch ich würde mir dort noch weniger Hoffnungen machen, da die Einstellungstests bei der Polizei wirklich kein "Zuckerschlecken" sind und recht viel abverlangen. Die theoretischen Tests bei der Bw und die Musterung sind dagegen ein "Fliegenschiss". Für viele Bewerber, die den theoretischen Test sowie Sporttest geschafft haben, ist dann beim Polizeiarzt Schluss und zwar meine Kenntnisstandes nach unwiderruflich ;) Immerhin winkt mit 27 Jahren die Verbeamtung auf Lebenszeit und da kann sich eine Behörde keine, bereits im Vorfeld, gesundheitlich angeschlagenen Bewerber erlauben.
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Krakow

Mich ärgert vor allem auch das ich ja noch nichtmal irgendeinen Test machen musste. Den PFT würde ich sogar bestehen (Ich hab ja den Bogen mitbekommen vom Wehrdienstberater und hab dafür lange lange geübt), ich verfüge über gute Allgemeinbildung und habe einen IQ von ca 110 bis 120. Ich bin Teamfähig und habe auch Führungspersöhnlichkeiten etc...

Es ärgert einfach das es dann an soetwas scheitert.
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snake99

Zitat von: Krakow am 09. März 2010, 20:29:06
Es ärgert einfach das es dann an soetwas scheitert.

Ärgern können sie sich ja auch ruhig, doch es wird nichts am Ergebnis ändern!
Angenommen sie hätten sich bei einer zivilen Firma beworben ... dort hätten sie noch nicht mal die Möglichkeit auf Widerruf ;)
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

Krakow

Aber bei zivilen Firmen ist es meistens so das man sich bei einer anderen Firma im selben oder ähnlichen Bereich bewerben kann. Bundeswehr kann man mit kaum einem anderen Beruf vergleichen und da fällt dann bei mir direkt das komplette Spektrum weg. Insofern ist das schon ein Unterschied.
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Rollo83

So, jetzt meld dich mich hier auch mal zu Wort.Ich geb hie erst mal allen Postern recht und snake hat es auch recht gut auf den Punkt gebracht als er den zukünftigen Verlauf der Krankheit angesprochen hat.Denn das ist das hauptsächliche was die Bw interessiert und wieso einige Dinge zur Ausmusterung führen die in den Auge der Betroffenen Lapalien sind.

AAAAber es gibt auch genug Leute die ausgemustert werden und es doch noch durch eine Nachmuserung schaffen.Die Situation um die es hir geh kann ich zwar nicht beuteilen aber ich will dami sage das der TE es aujedenfall vesuchen sollen.Ab zum Arzt, ein Atest besrgen und eine Nachmusterung beantragen.Dann hat man wenigstens alles probiert und kann sich später keine Vorwürfe machen.

wolverine

Rollo, Du verkennst hier einen wichtigen Teil: "Nachmusterung" bedeutet, dass jemand als nicht wehrdienstfähig gemustert wurde, dann einige Zeit vergangen ist und der festgestellte gesundheitliche Mangel nunmehr behoben ist und nicht mehr existiert. Hier wurde der Fragesteller aber aktuell untersucht und der Musterungsarzt hat seine Beurteilung abgeschlossen. Dagegen hilft nur der Widerspruch, in dem dargelegt wird, dass das ergebnis rechtswidrig ist.
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Rollo83

#72
Aber nicht Wehdienstfähig ist doch T5 also ausgemustert.Also is der TE doch "nicht Wehdienstfähig" oder?
Also ist der Unterschied erst mal die Zeit.Wenn der TE keinen Wiederspruch einlegt in Ruhe zum Arzt geht sich ein Atest besorgt und damit eine Nachmusterung beantragt sollte dies doch möglich sein oder?

Was ich aber eigentlich sagen wollte ist das man alles Versuchen soll damit man sich später keine Vofwürfe machen kann wie "hätte ich mal".
Ich kann da immer nur an mich denken.Ich war schon s weit weg von der Bw wie es überhaupt nur geht.Die Chancen waren aufjedenfall tiefer als im unteren Drittel.Trozdem hat es dann nach viel Rennerei noch geklappt.Sicherlich ist das ganze bei mir anders als beim TE aber wär ich nicht hartneckig geblieben hätte ich nach der Nachuntersuchung das ganze schon vergessen können.
Da hieß es nämlich "Herr OG d.R Rollo83 ich befürchte das wird nichts mehr".Durch rumheulerei und rummeckerei meinerseit hab ich ja dann erst mal den Besuch beim Bw Facharzt bekommen der eigenlich erst mal wieder die Laufbahn möglich gemacht hat.Der "zivile" Musterungsarzt hat mich eigentlich direkt nach Hause geschickt.Er kam mir doch etwas inkompeten rüber da er nicht mal geafft hat das ich NICHT für den GWD da bin mi 26 Jahre sondern für eine SAZ Bewerbung.

wolverine

Ja, der Unterschied ist die Zeit. Aber nicht die Zeit um das attest zu bekommen, sondern der Zeitpunkt der Begutachtung. Wenn heute der Musterungsarzt sagt; "Nicht wehrdienstfähig" und in fünf Jahren kann man belegen, dass man wieder gesund ist, ist das etwas anderes, als wenn man direkt die Begutachtung des Arztes anzweifelt. Also er sagt "Njet" und ich sage: "Doch!" Oder um es blöd und simpel auszudrücken: Wenn die Behörde etwas bescheidet, kann man nicht einfach sagen "Sorry, war Blödsinn!" Das muss man im formellen Verwaltungsverfahren als rechtswidrig feststellen. Daran sind ja auch evtl. Schadensersatz etc. geknüpft.
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Rollo83

Ja da haben sie natürlich recht.Aber wie gesagt ob jetzt Wiederspruch einlegen oder in X Monaten eine Nachmuserung beantragen bleibt dem TE überlassen.Ich wollte nur sagen das er am Ball bleiben soll wenn es ihm wichtig ist.
Allerdings wenn man Wiederspruch ein legt und das durch zieht geht das ganze dann nicht quasi vor Gericht?Wäre nicht ganz so zum emphelen oder?
Rechtsstreit mit der Bw über ein Musterungsergebnis ich weiss nicht so ganz.Könnte auch recht teuer werden.

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