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Schießübung

Begonnen von ELcalibra, 16. Januar 2010, 20:46:51

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ulli76

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

snake99

Zitat von: ELcalibra am 17. Januar 2010, 15:18:31
Ich meine eigentlich in der Kaserne, vorallem als Rekrut hat man keine Top treffer Leistung. Ist es möglich nach Dienstschluss die P8 bzw. das G36 in empfang zu nehmen und auf dem Schießstand zu üben

Das vergessen sie mal ganz schnell!
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

ELcalibra

Das wollte ich wissen, es geht eher weniger um die Lust sondern einfach um die Leistung. Man sagte mir das die Leistung für das Schießen in der AGA notiert wird, ich wollte einfach nur sehr gute Leistungen erbringen.

snake99

Machen sie sich mal keine zu großen Sorgen ... sie werden in der Regel so lange Schießen, bis sie alle notwendigen Übungen bestanden haben.
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

ELcalibra

Hoffe ich...

bekommt man eine positive beurteilung wenn man sich oft als Wache "opfert"?

Pioneer

Normal nicht, bei den Kameraden gilt man schnell als "Schleimer" wenn man mehr Dienste machen will wie die, zu denen man eingeteilt wird. Tauschen mit Kameraden ist aber möglich.

zum Thema Schießen: Die (neue) Mitgliedschaft in einem Schützenverein ist auch nicht so der Bringer um die Schußleistungen in der AGA zu verbessern, da man da i. d. R. erst ganz klein mit Luftpistole anfängt... An (legale) Großkalibrige Waffen kommt man im zivilen nicht so schnell wie von vielen Parteien z. Z. gerne propagiert wird.

Grüße aus Middlfranggn


Hans

Zwei Dinge sind unendlich - Das Universum und die Menschliche Dummheit. Wobei ich mir beim Universum noch nicht sicher bin. (Albert Einstein)

I/93 2./PiBtl 10
II - IV/93 5./PiBtl 10 bzw. 3./PiBrLehrBtl 230

Beordert zu 3./SpezPiBtl 464

Pios grüßen 24x24

wolverine

1. Das Waffegesetz stammt von 2003 und wurde 2008 und 2009 novelliert.
2. Bundesbehörden und verschiedene Landesbehörden unterliegen gem. § 55 WaffG nicht diesem Gesetz.
3. Darum ist im Diennstausweis der Passus niedergelegt, dass der Inhaber Schusswaffen führen darf sofern er dienstlich tätig ist.
4. "Waffenkarten" dienen wie Mat-Ausgabe-Listen nur der Nachweisung und haben rechtlich keinerlei Bedeutung.

Der Rest wurde dargestellt.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

erdpichel

nein!
alleine schon deswegen nicht, weil viele standorte keine eigenen schießbahnen haben und kein ausbilder lust hat, nur wegen einer person den ganzen aufwand zu betreiben: zu einem schiessen gehört nämlich nur nur das eigentliche ballern, sondern auch die materialanforderung, der transport, das reservieren der schießbahn, der ganze spass dann auch wieder rückwärts.
dazu müssen an der schießbahn selber regeln eingehalten werden, da muss dann teilweise noch ein torposten abgestellt werden, der schiessbahnwärter muss vor ort sein....

also nochmal: NEIN ;)
Anfangen im Kleinen, Ausharren in Schwierigkeiten, Streben zum Großen.
-Friedrich Alfred Krupp-

Waffen mit heißen Kirscheln =)

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