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Drogen beim Bund

Begonnen von Encore, 30. Januar 2010, 16:20:51

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Encore

Zitat von: ulli76 am 30. Januar 2010, 18:13:35
Dass bei dem verlinkten Beitrag zum Teil Äpfel mit Birnen verglichen wurde, hast du ja selber schon gemerkt, oder?

Was aber für den Bund interessant ist (und auch der Hauptgrund für die 6-Monatsfrist), ist dasss es auch nach einmaligem Konsum von Cannabis bis zu 6 Monaten nach dem Konsum zu Flashbacks kommen kann- gaanz toll wenn derjenige ne Waffe in der Hand hat.
Beim Alkohol ist das einfacher: Alkohol verstoffwechselt- keine Wirkung mehr. (Bei Konsum in den gesellschaftlich üblich anerkannten Mengen).

Im übrigen wird mir die Diskussion langsam zu blöd. Mach einfach was du willst- über die Folgen wurdest du hier ausführlich aufgeklärt.

Ja der Link sollte ja auch nicht eure Meinung ändern,  wie ich schon sagte der Betrag ist eig. sehr Interessant.
Das mit der 6 Monate Frist ist mir auch Recht weil ich ja noch mein Abi beenden muss das heißt Eintritt wäre eh nicht im April ....

close pls  :D

wolverine

Ein Vollquote des direkt darüber stehenden Beitrags ist völlig unnötig! Unser Kurzzeitgedächtnis ist noch nicht durch Cannabiskonsum geschädigt! ;)

Was mir in dieser Diskussion noch etwas fehlt ist der Aspekt, das THC im Gegsatz zu Alkohol schlicht illegal ist. Der Besitz, Erwerb und Handel damit zeugt einfach von einer nicht rechtstreuen Gesinnung. Und Kriminalität und der Eid "Recht zu verteidigen" passt einfach nicht zusammen. Das gleiche würde ich auch einem Körperverletzer, Steuerhinterzieher oder Alkoholfahrer sagen.
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schlammtreiber

Zitat von: Encore am 30. Januar 2010, 16:20:51
und bitte keine Sprüche wie "Kiffer haben beim Bund nix verloren ..."

Kiffer haben beim Bund nix verloren.
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Encore

Zitat von: schlammtreiber am 01. Februar 2010, 10:26:05
Zitat von: Encore am 30. Januar 2010, 16:20:51
und bitte keine Sprüche wie "Kiffer haben beim Bund nix verloren ..."

Kiffer haben beim Bund nix verloren.

Das musste jetzt kommen oder ? Hauptsache mal was geschrieben. Es ist mir auch klar das Kiffer nix beim Bund zu suchen haben, das muss man ja nicht extra schreiben :D !!!

WausLG1

wenn es dir klar is das kiffer beim bund nichts zu suchen haben....

denn lass es sein... und versuche es erst gar nicht dich zu bewerben...

snake99

#20
@Encore

Kleine Anekdote zu THC und Bw:
Ein GWDL'er wurde beim Konsumieren von THC in der Kaserne erwischt. Auch die Durchsuchung seines Spindes mit dem DV, Polizei und einem Drogenspürhund war positiv ;)
Der Kamerad freute sich erst, denn die Bw entlies ihn recht schnell daraufhin ... was ihn weniger erfreute war der Brief der Staatsanwaltschaft, der ihn später erreichte. Ebenfalls fand er die ein paar Tage später zufällig durchgeführte Polizeikontrolle weniger lustig in der er hineinfuhr. Die Beamten machten ihn nämlich "nackig" und drehten das Auto auf links bei der Kontrolle. Warum das ganze? Durch das Verfahren hatte der "Ex Kamerad" den Eintrag BTMK (Betäubungsmittelkonsument) in der Datenbank der Polizei hinterlegt  ;D
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

Encore

Zitat von: WausLG1 am 01. Februar 2010, 12:19:44
wenn es dir klar is das kiffer beim bund nichts zu suchen haben....

denn lass es sein... und versuche es erst gar nicht dich zu bewerben...


Wie wärs wenn du lesen lernst !
Ich habe gekifft und will es nicht mehr !
Meine Frage war wielang ich warten muss bis ich mich bewerben kann. Mach dir keine mühe man hat mir die Frage schon beantwortet
Danke

ulli76

Für alle die es noch nicht wussten: Auch ein einmaliger Drogenkonsum bedingt beim Bund eine 6-monatige Sperre für folgende Tätigkeiten: Umgang mit scharfen Waffen, Führen von Dienst-Kfz, sicherheitsempfindliche Tätigkeiten, Wachdienst, Borddienst.
Die Begeisterung bei den entsprechenden Vorgesetzten kann man sich vorstellen, die Folgen bei SaZ auch (für letztere ist eine Ausbildung damit so gut wie unmöglich und führt regelmäßig zu einer Rückstufung zum GWDL). Bei GWDL: 9 Monate Dienst- davon 6 Monate für alle wichtigen Tätigkeiten gesperrt- hurra! Direkt zur Ausmusterung bei Einstellung führt Drogenkonsum nur in Ausnahmefällen.
Bei wiederholt positiven Tests werden auch GWDL entlassen.

Ich wollte es nur noch mal erwähnt haben, da die Kameraden, die heute die entsprechenden Konsequenzen ereilt haben, aus allen Wolken gefallen sind.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Troubleshooter

Zitat von: ulli76 am 02. Februar 2010, 17:19:11
Auch ein einmaliger Drogenkonsum bedingt beim Bund eine 6-monatige Sperre für folgende Tätigkeiten: Umgang mit scharfen Waffen, Führen von Dienst-Kfz, sicherheitsempfindliche Tätigkeiten, Wachdienst, Borddienst.

Sind das alle gesperrten Tätigkeiten? Mir ist klar, daß z.B. ein Zahnarzt gerne sechs Monate auf seine Beifahrerin am Stuhl verzichtet, wenn Gefahr besteht, daß diese zu sehr über den Dingen schwebt. Aber gibt es neben den Möglichkeiten des jeweiligen Vorgesetzten auch einen Sperrkatalog für medizinische/sanitätsdienstliche Tätigkeiten?
Don't take counsel from your fears.
- George S. Patton -

Arrow

Vor wenigen Wochen war ich auch beim ZnwG Düsseldorf. Wir hatten eine Bewerberin in unserer Gruppe die bei uns schon angegeben hat das der Drogentest evtl. positiv ausfallen könnte weil sie wohl vorher ein paar Mohnbrötchen gegessen hat zum Frühstück. Was ist geschehen?'' Sie holt sich den Pinkelbecher,macht das was sie machen sollte und,gibt ihn ab an der Klappe die hier ja einige kennen sollten. 15 Minuten später kommt ein Junger Uffz und sagt ihr '' Frau .............. für sie ist die Eignungsfeststellung hier vorbei. Sie werden auf ihr Zimmer begleitet wo sie ihre Sachen zusammen Packen können. Tja das wars dann. In einer anderen Gruppe gab es gleich 3 Fälle. Jetzt mal ehrlich.......wenn ich doch ein Ziel verfolge dann kann ich mir doch verkneifen son DRECKS Joint zu Rauchen. Naja muss jeder selbst wissen. Aber verheimlichen kannst du es nicht. Trotzdem viel Erfolg

schlammtreiber

Zitat von: Arrow am 05. Februar 2010, 12:37:49
der Drogentest evtl. positiv ausfallen könnte weil sie wohl vorher ein paar Mohnbrötchen gegessen hat zum Frühstück.

Schwache Ausrede  ;D
Semper Communis
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snake99

Die Story mit den Mohnbrötchen gehört zu den bekannten Urban Legends ... bisher kannte ich sie jedoch nur von den Einstellungstests bei der Polizei ;)
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

ulli76

@trouble: Nein das umfasst natürlich nicht alle gesperrten Tätigkeiten. Und ja, man kann auch von medizinischen Tätigkeiten gesperrt werden. Bei bestimmten Berufsgruppen kann das sogar noch viel schwerwiegendere Folgen haben: Z.b. Verlust der Approbation bzw. Berufserlaubnis.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

eazy e

eigentlich müsste es bei deinem seltenen konsum nach zwei wochen nicht mehr im urin nachweisbar sein

Gräfin

#29
OHA, gefährliches Halbwissen.
Das was beim Kiffen dann später im Urin nachweisbar ist, ist ein wasserlöslicher Metabolit von THC (Tetrahydrocannabinol)...die sogenannte 11-nor-δ-9-Tetrahydrocannabinol-9-Carboxylsäure. Das ist je nach Drogengebrauch und körperlicher Merkmale von zwei Wochen über 1 Monat bis angeblich zu DREI MONATE nachweisbar.
Moderne Bluttests, die nach Abbauprodukten "suchen" können mit ähnlich langen Nachweiszeiten um die Ecke kommen.

Ach und nochwas ... THC wird im Fettgewebe gespeichert und KANN beim häufigen Sport treiben und Abbau von Fettreserven wieder nachgewiesen werden, da dann die Metabolite freigesetzt werden.

Wie gesagt...KANN und KÖNNTE, bei jedem ist das anders. Ich empfehle jedoch: Drogen sein lassen!
...und letztlich holte er gar eine schwarze Nachthexe ins Team, die ebenso mächtig war wie der Feind aber von schönem Angesicht und gutem Herzen.

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