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Arbeitsamt

Begonnen von Elite-Kampf-Funker a.D., 19. November 2004, 13:00:20

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Elite-Kampf-Funker a.D.

Moin Leute!

Ich hab ne Frage zum DZE und der Bundesagentur für Arbeit  :P...

Zu meiner Situation:
Ich bin GWDL, seit 1.10. Gefreiter, mein DZE ist demnach der 31.3.2005. Nun habe ich hier einen Wisch unterschrieben, der besagt, daß ich mich bis 3 Monate vor DZE beim Arbeitsamt als arbeitssuchend melden muß, sofern ein Versicherungspflichtverhältnis vorliegt. Beim S1 konnte mir natürlich keiner helfen (verfassen Zettel, die sie nicht erklären können ;D) und beim Arbeitsamt hab ich zwei widersprüchliche Aussagen gekriegt. Dabei gehts mir gar nicht mal so sehr um das Arbeitslosengeld (das ich hoffentlich eh nicht brauchen werde), sondern darum, daß meine Bw-Zeit der Rente angerechnet wird (hab schon die abenteuerlichsten Dinge gehört), denn darum muß man sich ja heutzutage schon als 19-jähriger so seine Sorgen machen :-\. Nun wurde mir vor kurzem relativ glaubhaft vom Arbeitsamt versichert, daß es reicht, nach DZE vorstellig zu werden, da ich vor meiner Bw-Zeit nur Schüler war und eh kein Arbeitslosengeld bekommen würde...
Können die Altgedienten das bestätigen? Welche Erfahrungen habt Ihr gemacht?

Danke im Voraus!

P.S.: Wer von Euch hat nach der Bw studiert, wie habt Ihr die Zeit bis Semesterbeginn rumgekriegt (kommt mir jetzt net mit FWDL ;D???

Piet

Ich hab mich nach dem FWDL auch arbeitslos gemeldet, und zwar weil ich es musste - andernfalls wollte man kein Kindergeld mehr gewähren. War dann also für 3 Monate bis Studienbeginn arbeitslos und musste sogar Aufforderungen zur Teilnahme an Bewerbungs-Seminaren über mich ergehen lassen. Habe erst im nachhinein erfahren, dass so etwas komplett überflüssig ist, sofern man nicht auf die 3 Monate Renteneinzahlung etc. angewiesen ist. Meinem Bruder z.B. genügte ein Hinweis an das Arbeitsamt, dass er in der sog. "Zwischenphase" sei und zum WS das Studium aufnehmen würde, prompt wurde das Kindergeld gezahlt. Es reicht definitiv, nach DZE vorstellig zu werden und den weiteren geplanten Verlauf zu erläutern.

ehemals 4./FmRgt 920 KASTELLAUN
AK03/ III. Insp. HUS I MÜNSTER

"Ich möchte nachher keinen sehen, der noch Munition hat. Sie hauen den Gurt in einem Feuerstoß raus und gut... FLIEGERALARM! Flieger Rot aus 12!" (Hptm. K, HFlaS)

Timid

Zitat von: Elite-Kampf-Funker a.D. am 19. November 2004, 13:00:20P.S.: Wer von Euch hat nach der Bw studiert, wie habt Ihr die Zeit bis Semesterbeginn rumgekriegt (kommt mir jetzt net mit FWDL ;D???

Doch, genau damit  ;)  DZE wäre gewesen im Mai, ich habe drei Monate drangehangen. Die letzte Woche hatte ich meinen Resturlaub genommen und hab dann einen mehrwöchigen Mathe-Vorkurs an der Uni besucht.

Wahlweise kann man auch noch Urlaub machen in der Zeit, nichts tun oder auch einfach einer "Ferienarbeit" nachkommen ...
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Lidius

Gibt übrigens in den allermeisten Fällen nen Tag Sonderurlaub wenn man zum Arbeitsamt muss, solltest dir also überlegen, dich nicht vielleicht doch 3 Monate vor DZE beim Arbeitsamt zu melden  ;)

franklin

1. Was muss ich zum Arbeitsamt mitbringen?
2. Wie groß ist die Chance das ich arbeitslosenhilfew bekomme, wenn ich vor meiner Bund Zeit Schüler war.


Danke!
Franklin, OG

schlammtreiber

Arbeitslosengeld kriegt man nur, wenn man zuvor in die entsprechende Sozialversicherung einbezahlt hat. Schüer tun dies für gewöhnlich nicht.
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franklin

hat das dann überhaupt vorteile, mich dort zu melden.

Ich meimne wie ich das hier so lese, würde ich Kindergeld bekommen.

schlammtreiber

Vorteile - naja, theoretisch hilft die Arbeitsagentur beim Suchen indem sie freie Stellen vermittelt. In der Praxis hatte ich z.B. immer schon eine neue Arbeitsstelle durch Eigeninitiative lange bevor sich der nette Sachbearbeiter mal irgendwie gerührt hätte...
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franklin

okay danke, habt mir sehr geholfen. Dann werde ich da mich nicht sinnlos hinsetzten und meine Zeit vergeuden... ;)

mailman

Der Besuch ist eigentlich für den Ar...

ALG gibts keins weil du nicht 12 Monate einbezahlt hast.

Du mußt gar nichts außer den Ausweis mitbringen.

Du gehst hin meldest dich arbeitssuchend dann nehmen die deine Daten auf und du kommst zum Arbeitsvermittler, wenn du keine Ausbildung hast sagt der ich kann ihnen nicht helfen aber kommmen sie trotzdem jeden monat

franklin

Naja ne ausbildung hab ich auch nicht nur das Abitur. Ich will ja gar ne arbeiten. liegt vlt am dt Schmarrotzertum, dass ich schon gern für die 3 Monate zwischendrin (Bund --> Studium) gerne ein bissel Kohle hätte, aber nix machen will. Aber da es mir nicht zusteht, brauch ich mir ja keine gedanken machen.  ;D
Heutzutage läuft es sowieso nur noch über Vitamin B in sachen jobs. Wenn du keine Ausbildung hast und nur so mal ne Ferienjob brauchst oder so können die dir im Regelfall nicht helfen. Da ist es besser du klapperst die Kaufhallen und Großgeschäfte, Baumärkte ab und fragst selbst nach, obs arbeit gibt... So hats bei mir letzten sommer auch geklappt.

schlammtreiber

Zitat von: mailman am 29. März 2005, 11:45:50
Du mußt gar nichts außer den Ausweis mitbringen.

Müssen nicht, aber wenn man den Weg auf sich nimmt ist es sinnvoll, einen kompletten Satz Kopien aller Bewerbungsunterlagen (Zeugnisse etc) mitzunehmen. Diese kann der Sachbearbeiter dann (wenn´s ist) an potentielle Arbeitgeber weitergeben.
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mailman

die Arbeitsvermittler können einen nihct helfen wenn man keine Ausbildung hat. Da muß mangesondert zur Berufsberatung für Jugendliche auch wenn man shcon 20 ist