zum Beitrag von Gast12345
Diese Lücke, ab wann die besonderen Regeln der Einsatzversorgung greifen, wurde erkannt und durch das
Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz vom 5. Dezember 2011 behoben.
Siehe hierzu folgenden Hinweis und das
angehängte Handbuch zum Einsatzweiterverwendungsgesetz"Das Einsatz-Weiterverwendungsgesetz enthält keinen ausdrücklichen Stichtag für eine Rückwirkung.
Vielmehr wird die Rückwirkung auf den 1. Dezember 2002 durch die Bezugnahme in § 1 auf den mit
dem Einsatz-Versorgungsgesetz vom 21. Dezember 2004 rückwirkend zum 1. Dezember 2002 eingeführten
Rechtsbegriff „Einsatzunfall“ im Sinne von § 63c des Soldatenversorgungsgesetzes und § 31a des
Beamtenversorgungsgesetzes bewirkt.
Mit dem
Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz vom 5. Dezember 2011 wurde diese Rückwirkung
des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes nunmehr
bis zum 1. Juli 1992 (Inkrafttreten des Auslandsverwendungsgesetzes vom 28. Juli 1993)
erweitert,
indem es für in der Zeit vom 1. Juli 1992 bis 30. November 2002 verursachte gesundheitliche Schädigungen,
die einem erst ab dem 1. Dezember 2002 geregelten Einsatzunfall (§ 63c des Soldatenversorgungsgesetzes)
vergleichbar sind, für entsprechend anwendbar erklärt wird.
Davon werden alle Auslandseinsätze der Bundeswehr von Beginn an erfasst."
Zum "leidigen" Thema PTBS bleibt zu sagen, es ist ein schwieriges Thema und der Dienstherr
hat hier - aus meiner Sicht - gerade beim Punkt Begutachtung noch erheblichen Handlungsbedarf.
Zumal es einem - schwer - psychisch erkrankten Menschen schwer fällt, bzw. unmöglich ist,
sich selbst in Vorschriften, Gesetze, etc. einzulesen und für seine Rechte zu kämpfen...
Deshalb kann ich JEDEM, der
gerade von PTBS betroffen ist - egal ob noch aktiv oder bereits entlassen - nur die Kontaktaufnahme mit den Kameraden/Mitarbeitern des
Bund Deutscher EinsatzVeteranen empfehlen.
Bund Deutscher Einsatzveteranen e.V.
Unter den Linden 21
D-10117 Berlin
Telefon: 030-209 242 08/ Fax: 030-209 242 09
E-Mail: office@veteranenverband.de
Die Kameraden/Mitarbeiter sind eine große Hilfe und unterstützen jeden Soldaten bei der Umsetzung seiner Ansprüche.
http://veteranenverband.de