Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Zahlt Unterhaltssicherung den Unterhalt nur wenn man Wohnung 1/2 Jahr vorh. hat?

Begonnen von Ramin, 22. März 2010, 18:18:58

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Ramin

Ok ich habe am 15.12.09 den Mietvertrag für meine Wohnung unterschrieben. Am 1.4 werde ich wahrscheinlich meinen GWD beginnen (zu 99% meint Einplaner). Gerade habe ich gehört dass man die Wohnung mindestens ein halbes jahr vor dem Wehrdienst angemietet haben muss dass man Unterhaltssicherung beantragen kann, stimmt das?
http://www.youtube.com/watch?v=2VGUabHlXDA

mailman

Die USG zahlt immer, egal wie lange die Wohnung vor dem Wehrdienst bestand. Wenn man sie weniger als ein halbes Jahr vorher hatte, erhält man nur nicht den vollen Satz.

Hatten wir hier aber auch schon ein paar Mal..

Ramin

Ok danke für die schnelle Antwort und tschuldigung wegen dem doppelpost war nur sehr dringend.
http://www.youtube.com/watch?v=2VGUabHlXDA