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Blutabnahme in den ersten Tagen der AGA

Begonnen von Levent K., 27. März 2010, 03:54:42

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Levent K.


snake99

#16
Levent, dazu wird es sicherlich nicht kommen ...

Wolverine bzw. Ulli, bitte helft mir mal, aber ist die Anordnung einer Blutentnahme nicht auch gleichzeitig ein Befehl mit dienstlichen Zweck, dem somit uneingeschränkt Folge zu leisten ist?

Somit könnte ein Verstoß diziplinarrechtlich geahndet werden oder?
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

wolverine

Aber, aber - das sollte doch jeder durchsubsummieren können? Vorgesetzter, Form, dienstlicher Zweck. Abwägung gegen die Unversehrtheit, die eingeschränkt werden kann. Also Befehl? Und Möglichkeiten der Durchsetzung!
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snake99

Ich fragte deswegen, da es zivil schon etliche Anzeigen wegen Körperverletzung gab, als Ärzte meinten gegen den Willen des Patienten Maßnahmen durchzuführen.
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WreckedMind

frag einfach ein paar kameraden ob du dabei zusehen darfst wie ihnen blut abgenommen wird, das ist doch garnicht so wild wie du hier tust...also als kind kann man meinetwegen angst davor haben aber als halbwegs erwachsener mann der die entscheidung getroffen hat zur bundeswehr zu gehen sollte man sich da schon überwinden können.

Levent K.


snake99

#21
Zitat von: Levent K. am 27. März 2010, 18:31:58
und was ist wenn ich nicht will und einfach nein sage??

Lassen sie sich doch einfach mal überraschen ;)

@Wolverine

Wäre in dem genannten Fall notfalls Mittel des UZwGBw zulässig oder eher rechtswidrig wegen der Verhältnismäßigkeit?

Im Polizeidienst ist mir bekannt, das UZ zulässig wäre, beispielsweise dann, wenn sich eine Schnappsleiche nach einer verübten KV gegenüber einem PVB der Blutentnahme verweigert. 
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mailman


snake99

Sofern sich unser "Special Soldier" wirklich so anstellen würde wie geäußert, denke ich, dass das Wiederholen ergebnislos wäre. Auch wenn das 2-fache Wiederholen eine vorläufige Festnahme möglich machen würde.  
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mailman

Soweit ich kann der Unmittelbare Zwang bei der Bundeswehr wohl nur durch Wachsoldaten durchgesetzt werden.

snake99

Richtig, ein Anruf bei der Wache, und das zuständige Wachpersonal würde im Behandlungsraum stehen ....

Bin jedoch gerade ein wenig unsicher im Bezug auf die Verhältnismässigkeit einer solchen Maßnahme, daher bin ich auf die Beurteilung von Wolverine gespannt.

Persönlich würde ich bei so einem Fall erst über den DV des Soldaten gehen ....
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wolverine

#26
Natürlich ist letztendlich auch körperliche Gewalt einzusetzen wenn der Befehl sonst nicht anders durchzusetzen ist. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist eh schon eingeschränkt für Soldaten (sonst könnte man bei gefährlichen Einsätzen ja auch einfach "Nein" sagen). Und die Bestimmung der Blutgruppe, der Imunstatus und der Nachweis der Tauglichkeit an Hand einer Blutuntersuchung sind absolut legitime Gründe. Also hat unser "Held" nicht viel Chancen.
Und auch Polizisten wenden regelmäßig unmittelbaren Zwang bei Blutentnahmen an. Etliche Prozesse alkoholisierter Autofahrer belegen das und die haben nicht alle freiwillig den Arm frei gemacht.

Unmittelbarer Zwang ist nur ein Unterabschnitt der Verwaltungsvollstreckung; das kann jeder anwenden, der auch den Befehl geben durfte. Wäre doch albern wenn man abseits der Kaserne ohne Wachsoldaten nichts durchsetzen könnte. Die Verhältnismäßigkeit ist natürlich immer zu beachten und im Einzelfall zu entscheiden. Gewalt soll halt das letzte Mittel bleiben.
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snake99

#27
Darf ich diese Entscheidung als Vorgesetzter direkt treffen oder müsste ich in diesem Fall erst den DV informieren? Ich würde ja dazu tendieren, dass ich den DV nicht im Vorfeld über meine Maßnahme in Kenntnis setzen muss.
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

ulli76

Sortieren wir das doch mal ein wenig auseinander:
Also man muss durchaus unterscheiden, wozu die Blutentnahme gemacht werden soll.
Geht es um Diagnostik bei einer Erkrankung, kann der Soldat die ablehnen- genauso wie jegliche Behandlungen.
Oder geht es um Begutachtung- da sind Blutentnahmen duldungspflichtig. Theoretisch könnte man diesen Befehl auch durchsetzen- dies wird das SanPersonal allerdings nicht tun. Es würde im Zweifel allerdings einen Vermerk auf dem BA 90/5 geben, dass die Verwendungsfähigkeit nicht abschließend beurteilt werden kann, da der Patient notwendige Untersuchungen verweigert. Wenn´s ganz dumm läuft kann das zur Entlassung führen, bzw. auch andere disziplinare Folgen nach sich ziehen.

Ist das gleiche bei Impfungen: Sie sind zwar duldungspflichtig, werden aber durch das Sanitätspersonal nicht mit körperlicher Gewalt durchgeführt. Was der Chef draus macht, ist seine Sache.

Übrigens (hab ich schon mal in nem anderen Fred beschrieben): Hab mal nen Rekruten gehabt, der im Rahmen der Musterung die körperliche Untersuchung verweigert hat. Wurde tauglich geschrieben und hat dann bei der Einstellungsuntersuchung in die Untersuchung eingewilligt.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

ulli76

Aber um mal unserem Nadelphobiker mal ein bischen die Angst zu nehmen:
Wenn man dem SanPersonal sagt, dass man Angst hat, werden die sich sehr Mühe geben, dass alles klar geht.
Das fängt damit an, dass man die Person hinlegt (dann kann er schon nicht kippen). Dann versucht man denjenigen abzulenken, ggf. kriegt man auch die Hand der Azubine zum Drücken und man lässt in dem Fall auch immer einen Erfahrenen stechen.

Mal wieder eine Beispiel aus meiner Tätigkeit: Ein Soldat, der tierische Angst vor Nadeln hatte, brauchte eine Infusion. Hat tierisch Schiss gehabt und wollte ursprünglich nicht. Hat dann doch eingewilligt. Meine Arzthelferin hat ihn beschäftigt und die andere Hand gehalten (bzw. drücken lassen) und ich hab gestochen-extra mit einer Nummer dünner als sonst. Als alles fertig war, hat er gemerkt dass die Aufregung an sich umsonst war denn es hat es kaum gemerkt und tat wohl fast nicht weh. Wir haben dann extra noch ne Nadel ausgepackt und ihm das Ganze nochmal gezeigt- vor allem, dass nicht die Nadel, sondern nur ein dünner PLastikschlauch in der Vene bleibt.
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