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Blutabnahme in den ersten Tagen der AGA

Begonnen von Levent K., 27. März 2010, 03:54:42

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Jak

ZitatNatürlich wird ein Impfbefehl nicht mit körperlicher Gewalt durchgesetzt.

Es gibt dann in der Regel eine DM, bis ggf. Arrest und Abgabe an die StA, Entfernung aus dem Dienstverhältnis.

F_K:
Kannst du lesen was hier schon 2 mal steht:
Wenn sich ein Soldat bzw. Wehrdienstleistender aus persönlicher Nutzen-Risiken-Abwägung gegen Impfungen entschieden hat, wird die Impfung nicht gegen seinen Willen durchgeführt.

Thomas:
Zitatdes ZSanDstBw gefordert sind! BASTA!
Das ist immer noch keine Aussage. Ok Führerscheine, klar können sie ihm verweigern, werden sie wahrscheinlich auch. Und fährt er halt kein BW Fahrzeug.

Tommie

Zitat von: Jak am 23. März 2014, 11:27:35Quatsch, ich habe im Bekanntenkreis einen der ist sowas, ungeimpft von Geburt an (deren Eltern sind auch so religös gewesen) und dem zapft du auch bestimmt kein Blut ab, würde der nie zulassen.

Oh Mann, ich fahre seit 1981 im Rettungsdienst! Ich habe schon einige Zeugen Jehovas in meinem RTW gehabt und die haben sich nicht einmal gegen eine Infusion beschwert! das einzige, was die nicht haben wollen ist fremdes Blut!

Tommie

Sie wollen es nicht lernen ;) ! ich bin hier raus, warten Sie bis Dienstag und diskutieren Sie dann mit Ihrem Friseur weiter, der hat nämlich Montags immer zu ;D !

ulli76

#93
@ Jak: Deine Beiträge werden immer wirrer. Und offenbar verstehst du selber nicht mehr, was du schreibst.

Durch die Sanität wird keine Impfung gegen den erklärten Willen des Soldaten  durchgeführt. ABER: Der DV entscheidet, was mit dem Soldaten deswegen passiert.
Aber offenbar hast du ein gewaltiges Problem mit dem Leseverstehen.

Und weiterhin kam die Behauptung, dass Blutentnahmen unnötig sind, weil die entsprechenden Werte auch über den Urin bestimmt werden können, von dir. Also bist du in der Pflicht das weiter zu untermauern. Aber wie gesagt, man sollte schon selber erkennen, wenn man falsch gelegen hat und es dann gut sein lassen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

wolverine

Zitat von: Jak am 23. März 2014, 11:31:39
F_K:
Kannst du lesen was hier schon 2 mal steht:
Wenn sich ein Soldat bzw. Wehrdienstleistender aus persönlicher Nutzen-Risiken-Abwägung gegen Impfungen entschieden hat, wird die Impfung nicht gegen seinen Willen durchgeführt.
Zwischen "nicht gegen seinen Willen durchgeführt" und dieses Verhalten folgenlos akzeptieren ist aber ein Unterschied.

Nur so als Gedankenanregung.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Firli

Zitat von: Jak am 23. März 2014, 11:31:39
ZitatNatürlich wird ein Impfbefehl nicht mit körperlicher Gewalt durchgesetzt.

Es gibt dann in der Regel eine DM, bis ggf. Arrest und Abgabe an die StA, Entfernung aus dem Dienstverhältnis.

F_K:
Kannst du lesen was hier schon 2 mal steht:
Wenn sich ein Soldat bzw. Wehrdienstleistender aus persönlicher Nutzen-Risiken-Abwägung gegen Impfungen entschieden hat, wird die Impfung nicht gegen seinen Willen durchgeführt.

Thomas:
Zitatdes ZSanDstBw gefordert sind! BASTA!
Das ist immer noch keine Aussage. Ok Führerscheine, klar können sie ihm verweigern, werden sie wahrscheinlich auch. Und fährt er halt kein BW Fahrzeug.

Die Antwort auf beide Fragen wurde bereits mehrmalig gegeben.


Zitat
Natürlich wird ein Impfbefehl nicht mit körperlicher Gewalt durchgesetzt.

Es gibt dann in der Regel eine DM, bis ggf. Arrest und Abgabe an die StA, Entfernung aus dem Dienstverhältnis.



Sehen Sie es jetzt?!


SanFw/RettAss

Firli

Sogar selbst zitiert und trotzdem nicht verstanden.

Dann will ich es sicherheitshalber mal einfach formulieren:

Soldat stimmt Impfung und Blutabnahme zu = Ok
Soldat stimmt Impfung und Blutabnahme nicht zu = mögliche Entlassung aus dem Dienstverhältnis,Edeka,Tschüssikowski,kein Soldat mehr,...


SanFw/RettAss

Jak

Sag mal lest ihr auch oder gebt ihr nur Antworten frei Schnauze:

ZitatNatürlich wird ein Impfbefehl nicht mit körperlicher Gewalt durchgesetzt.

Es gibt dann in der Regel eine DM, bis ggf. Arrest und Abgabe an die StA, Entfernung aus dem Dienstverhältnis.

Sehen Sie es jetzt?!

Hier eindeutig kein Wort von Arrest oder Entfernung aus dem Dienstverhältnis zu lesen:
http://www.impfkritik.de/bundeswehr/

Also erst lesen, nachdenken und dann erst schreiben was da steht, man echt..

Tommie

Sagt einmal, ist heute wieder der "Heilige Horst" ;) ? Oder ist heute schon der "Heilige Voll-HORST" ;D ?

Wir wissen ja alle, dass der Herr regelmäßig Hirn vom Himmel wirft, aber das hier ist doch das klassische Beispiel dafür, dass er leider nicht immer trifft!

Tommie

Zitat von: Jak am 23. März 2014, 11:43:48Hier eindeutig kein Wort von Arrest oder Entfernung aus dem Dienstverhältnis zu lesen:
http://www.impfkritik.de/bundeswehr/

Wer eine solche Seite als Referenz nimmt und den Müll, der dort gepostet wird, auch noch glaubt, der glaubt auch dass Zitronenfalter Zitronen falten ;D ! Mit Ihnen weiter zu diskutieren ist mir echt zu blöd!

Jak

Thams lesen ist nicht deine Stärke? Schau dir mal den Briefwechsel auf der Seite an von welcher Stelle das kommt. Oh Thomas..

Firli

ZitatDiese Information wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, für ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Ich habe jedoch im Okt. 2010 erneut eine positive Rückmeldung eines Soldaten, erhalten, die bestätigt, dass der hier geschilderte Sachverhalt weitgehend korrekt ist.


Soviel zu Ihrer Quelle  ::)


Und da steht unter anderem drin
ZitatIn einem konkreten Fall (Nov. 2007) wurde einem Wehrpflichtigen, der die Impfungen verweigerte, mächtig Druck gemacht. Man drohte ihm sogar mit Disziplinarmaßnahmen.

Und das kann auch weiter gehen bis Arrest und Edeka. 

Gewisse Grundrechte sind als Soldat nun mal eingeschränkt. Wer damit nicht klar kommt soll halt nicht Soldat werden.


SanFw/RettAss

Tommie

Wenn man nur für 50 Cent Hirn im Kopf hätte, würde man auch feststellen können, dass zu der Zeit, als dieser Brief geschrieben wurde, die Wehrpflicht noch nicht ausgesetzt war! Heute haben wir eine Freiwilligen-Armee! Wer da nicht mitspielen will, soll doch dahin gegen, wo der Pfeffer wächst! Und wenn man den Brief wirklich aufmerksam gelesen hätte, dann wäre einem vielleicht aufgefallen, dass dort das Wort "Wehrpflichtiger" des Öfteren vorkommt. Aber solche intellektuellen Höchstleistungen erwarte ich von einem "No Brainer" wie Ihnen nicht ;D !

Jak

ZitatSoviel zu Ihrer Quelle
Immer noch nicht richtig gelesen, da steht als Quelle:

Dr. Andreas Hölscher
Oberfeldarzt
BMVg Presse-/Infostab AB 1
Sprecher Sanitätsdienst & Militärseelsorge
Koordinator Interviewanfragen Minister
Stauffenbergstrasse 18
10785 Berlin

Dr. Kerstin Kladny
Oberfeldarzt
Leiterin der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Presse- und Informationszentrum des Sanitätsdienstes
Dachauer Straße 128
80637 München

Jürgen Quensell M.A.
-Referatsleiter-
Presse- und Informationszentrum
Bundesamt für Wehrverwaltung
Ermekeilstr. 27
53113 Bonn
Telefon: + 49 (0) 0228- 947- 2277
Fax:         + 49 (0) 0228- 947- 2341
E-Mail: JürgenQuensell@bundeswehr.org


Firli

Der Soldat hat alles in seinen Kräften Stehende zu tun, um seine Gesundheit zu erhalten  oder  wiederherzustellen. Er darf  seine Gesundheit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig beeinträchtigen. Der Soldat muss ärztliche Eingriffe  in seine körperliche Unversehrtheit gegen seinen Willen nur dann dulden, wenn es sich um Maßnahmen handelt, die der Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten oder der Feststellung seiner Dienst- oder Verwendungsfähigkeit dienen; das Grundrecht auch Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes wird insoweit eingeschränkt. Die Vorschrift des § 32 Abs. 2 Satz 2 des Bundes-Seuchengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Dezember 1979 (BGBl. I S. 2262) bleibt unberührt. Lehnt der Soldat eine zumutbare ärztliche Behandlung ab und wird dadurch seine Dienst- oder Erwerbsfähigkeit ungünstig beeinflusst, so kann ihm eine sonst zustehende Versorgung insoweit versagt werden. Nicht zumutbar ist eine ärztliche Behandlung, die mit einer erheblichen Gefahr für Leben oder Gesundheit des Soldaten verbunden ist, eine Operation auch dann, wenn sie einen erheblichen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit bedeutet."


Lesen und verstehen.


SanFw/RettAss

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