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Gutschein einlösen für kurzfristigen GWDantritt

Begonnen von CrazyCurrel, 05. April 2010, 17:41:48

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CrazyCurrel

Hallo Zusammen. Ich trete morgen am Dienstag , den 06.04.2010 meinen Grundwehrdienst an. Ich hatte die Unterlagen per post am 03.04. bekommen. Da ist ja auch der Gutschein für das Hin- & Rückfahrt Bahnticket drin. Nun steht aber in den Unterlagen man sollte das 2 Monate vorher beantragen. Wie ist das denn bei jemanden der kurzfristig noch Bescheid bekommen hat (bei mir ist es ja so). Ich müsste ja morgen früh den Gutschein noch eintauschen. Ich frage mich nur ob ich denn einfach so das Ticket auch erhalte, in der kurzen Zeit. Mfg CrazyCurrel (Benni).

shango

als ich muss auch morgen los,ich versuchen morgen im DB service center ihn einzulösen.
denke das würd doch rasch gehen.wenn nicht fahr ich ainfach los :D

CrazyCurrel

Ja, das ist schön und gut.^^ Aber das beantwortet ja nicht meine Frage. Sollte das nämlich zu kurzfristig sein , wo ich ja nun dann nichts für kann eben weil ich ja kurzfristig eingesetzt worden bin , werde ich die Fahrt ja selber bezahlen müssen. Das wäre echt teuer. Ich komme aus Nordrhein-Westfalen...

Roni

Den Gutschein müsst ihr doch einfach einlösgen, wenn ihr eure Fahrkarte kauft. Das wollte ich am Donnerstag machen, doch den Gutschein kann ich nicht einlösgen, da gesagt wurde, dass die Verbindung die ich brauche mit dem nicht ginnge. Ich werde also es selbst zahlen müssen und ja dann wohl ausgezahlt bekommen.

Gruß
Roni

shango

nein so hab ich das nicht gemeint,meine wenn sie es nicht einlösen können,wollen is mir das so gesagt latte dann fahr ich trotzdem damit und wenn der schafner kommt dan zeig ich ihm diese und sage so soll ich ihnen das vorzeigen.
würd schon schief gehen :D

StOPfr

Der Gutschein kann auch kurzfristig noch eingelöst werden. Geh halt früh genug zum Bahnhof...

@ Roni
Du dürftest in einem Verkehrsverbund unterwegs sein. Dort gilt der Gutschein nicht. Du musst die Fahrtkosten auslegen; sie werden erstattet.

@shango
Wenn Du das so machst fährst Du schwarz mit den entsprechenden Folgen.
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Dennis1990

Zitatnein so hab ich das nicht gemeint,meine wenn sie es nicht einlösen können,wollen is mir das so gesagt latte dann fahr ich trotzdem damit und wenn der schafner kommt dan zeig ich ihm diese und sage so soll ich ihnen das vorzeigen.

Wird "schwarzfahren" auch von der BW bezahlt? Weil das wäre es doch dan, oder nicht?
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CrazyCurrel

Da hast du aber eine ziemlich naive Einstellung finde ich.^^ Also ich mag das ja lieber wenns geregelt ist. Ich mein ich bin ja nicht der einzige der seinen Dienst kurzfristig noch antritt. Über die Feiertage haben die Geschäfte ja nicht offen. Eigentlich möchte ich ja nur wissen, ob man die auch einfach ausgehändigt bekommt , die "Gutscheinfahrkarte". In den zugesendeten Unterlagen hat mich das halt verwirrt , das man die am Besten 2 Monate vorher beantragen sollte.
P.S. Danke StOPfr , das ist eine vernünftige Antwort. Dann werd ich das morgen am Hauptbahnhof eintauschen.
Gruß CrazyCurrel (Benni)

shango

nein natürlich mach ich das nicht, erste fahrt und dann gleich sowas den gutschein kann man einlösen das habe ich schon erfahren :D

StOPfr

Zitat von: Dennis1990 am 05. April 2010, 17:55:31
Wird "schwarzfahren" auch von der BW bezahlt? Weil das wäre es doch dan, oder nicht?
Im Gegenteil. Die Bundeswehr erhebt einen Betrag in gleicher Höhe als zusätzliche Strafe  ::)!
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mailman

Wie schon gesagt kann man den Gutschein auch relativ kurzfristiig einlösen. Und das er nicht eingelöst werden kann weil das nicht geht glaub ich nicht. Auf dem Einberufungsbescheid wird immer ein Zielbahnhof angegeben. Und bis zu diesem wird die DB AG auch die Fahrkarte nach Einlösung des Gutscheins ausstellen.

Für den Dienstantritt ist es egal ob man im selben Verkehrsverbund fährt oder nicht.

Schwarzfahren wird doppelt teuer zudem muss man dann in aller Regel aussteigen weil das Nachlösen seit mehr als 2 Jahren nicht mehr möglich ist.

Roni

Genau so ist es, das hat auch die Person bei der DB gesagt das es ein Verkehrsverbund ist und ich ihn nicht einlösen kann.


CrazyCurrel

Ja gut, das steht ja auch in den Unterlagen genau beschrieben. Wenn die Fahrt innerhalb eines Verkehrsbundes stattfindet , kann man das Ticket wirklich nicht benutzen.Das hat irgendetwas mit der Tarifhoheit zu tun , wobei auch ein Vermerk drin ist , dass die Fahrkarte bei Áusnahmen trotzdem anerkannt wird. Wenn es denn von einem Verkehrsbund in den anderen geht , ist es nutzbar. So stand es zumindest in meinen Unterlagen , die ich per Post erhalten habe.

BulleMölders

Nur zur Info, die Service Center der Bahn haben auch an Wochenenden und Feiertagen geöffnet, zumindest in größeren Bahnhöfen. So das man dort die Gutscheine zu jeder Zeit einlösen kann.