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Führerscheine privat machen

Begonnen von Misa*, 06. April 2010, 11:43:32

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Misa*

Hallo.

Habe durch die SuFu leider nichts gefunden, dass mir hilft.
Deshalb meine Frage:

Da es möglichkeiten gibt, in der BW Führerscheine zu machen, wollte ich fragen, ob man die, wenn man sie im Dienst nicht braucht, aber dennoch machen möchte (z. B. Klasse A), zu empfehlen ist, diese privat zu machen, oder wegen der Dienstzeit eher weniger? (Mit Dienstzeit meine ich die Arbeitszeit. Natürlich setzt es eine Verpflichtung vorraus ;) )

Hoffe es ist verständlich.

Grüße und ein Dankeschön :)

Fitsch

neee, es ist nicht verständlich.

Als Soldat wird man auf nen Führerscheinlehrgang kommandiert wenn dies dienstlich notwendig ist. Als Grundwehrdienstleistender ist dies in der Regel nie der Fall weil einfach die Restdienstzeit zu kurz ist um den Soldaten danach noch sinnvoll einsetzen zu können.

Was ein mündiger Bürger privat macht blibt jedem selbst überlassen. Jedoch finde ich daß es heutzutage ohne, zumindest Autoführerschein, nicht mehr geht.

Privat heißt dann aber auch daß man ihn in einer privaten Fahrschule machen muß. Und dann selbstverständlich die Kosten privat zahlen muß.

Die Unterrichtsstunden lassen sich i.d.R. mit dem Regeldienstplan vereinbaren da die Fahrlehrer ja auch flexibel sind. Und für die Prüfungen kann man dann ja Urlaub nehmen.

Horrido
Fitsch
I will mei 1. Gebirgsdivision wiada hong !!!
https://www.kamkreis-gebirgstruppe.de/

Misa*

Natürlich meine ich mit privat, auch selbst zahlen. Anders ist es nicht zu erwarten.
Und danke für die schnelle Antwort. Jetzt weiß ich bescheid!

DaRealAd

Privat heißt aber auch: Du machst den Führerschein nicht an einer Bw-Fahrschule, sondern ganz normal an einer zivilen. Und du darfst mit deinem zivilen Führerschein keine Bw-Fahrzeuge fahren.

Also letztendlich heißt deine Frage: "Habe ich als Soldat ausreichend Zeit, um neben dem Dienst einen Führerschein zu erwerben?"

Die Antwort: Ja, in der Regel schon. Während der AGA oder anderer Lehrgänge wohl nicht, aber beim "normalen" Dienst sind die Arbeitszeiten auch nicht soviel anders als in anderen Berufen und notfalls kannst du ja auch mal Urlaub nehmen dafür.

Misa*

Na gut, so wäre die Formulierung um einiges einfacher gewesen...
Falls es nötig sein sollte, BW-Fahrzeuge zu fahren, werden doch einige Fahrstunden mit entsprechendem Fahrzeug gemacht und eine Prüfung, danach ist es doch möglich, dieses zu Steuern.
Stimmt so doch?

Fitsch

kommt drauf an. Für nen Bulli mag das gelten, für nen Leo2A6 sieht die Sache wieder etwas anderst aus
I will mei 1. Gebirgsdivision wiada hong !!!
https://www.kamkreis-gebirgstruppe.de/

Misa*

Nun, dass es für einen Leo2A6 ganz anders aussieht ist mir völlig klar.
Aber im große und ganzen meinte ich ja auch eher die "normalen" Transportmittel.

Soweit wäre dann das beantwortet, was ich wissen wollte.
Danke

erdpichel

das gilt nur im rahmen von fahrzeugen, die mit der klasse B gefahren werden können, also umgangssprachlich autos :P

wenn du nen zivilen CE hast, dann darfste deswegen weder nen 5to noch nen SLT fahren ;)
Anfangen im Kleinen, Ausharren in Schwierigkeiten, Streben zum Großen.
-Friedrich Alfred Krupp-

Waffen mit heißen Kirscheln =)

HG Lw

Guten Abend zusammen, ich hätt mal eine Frage auch zum Thema Führerschein. Wenn ich bei der Bundeswehr einen LKW Führerschein mache ( Was sicher die nächsten Wochen passiert), kann ich diesen dann auch zivil "umschreiben" lassen.

mkg
Gefr. Förster
AGA: 2. Kompanie LAR Mengen
Stamm: AusbUstgGrp TSLw 1 Kaufbeuren

BulleMölders


HG Lw

Also zuhause zur zuständigen Führerscheistelle gehen und umschreiben lassen?

Danke für dir schnelle Antwort.

mkg
Gefr. Förster
AGA: 2. Kompanie LAR Mengen
Stamm: AusbUstgGrp TSLw 1 Kaufbeuren

erdpichel

Anfangen im Kleinen, Ausharren in Schwierigkeiten, Streben zum Großen.
-Friedrich Alfred Krupp-

Waffen mit heißen Kirscheln =)

HG Lw

Ok, danke eine weitere Frage geklärt.

Schönen Abend noch.
AGA: 2. Kompanie LAR Mengen
Stamm: AusbUstgGrp TSLw 1 Kaufbeuren

WausLG1

Zitat von: erdpichel am 06. April 2010, 19:24:06


wenn du nen zivilen CE hast, dann darfste deswegen weder nen 5to noch nen SLT fahren ;)

hier hab ich mal eine "nice to know" frage....

wenn jemand zivil CE gemacht hat, darf der dann grundsätzlich keine BW CE fahrzeuge fahren... oder gibts da auch eine Überprüfungsfahrt mit einen Kf Fw?

schlammtreiber

Zitat von: WausLG1 am 06. April 2010, 23:31:51
hier hab ich mal eine "nice to know" frage....

wenn jemand zivil CE gemacht hat, darf der dann grundsätzlich keine BW CE fahrzeuge fahren... oder gibts da auch eine Überprüfungsfahrt mit einen Kf Fw?

Erstmal "nein", mit zivilen Führerscheinen darf man keine Bw-Fahrzeuge lenken, egal wie passend der Führerschein ist. Und "ja", es gibt eine verkürzte Einweisung für Führerscheininhaber, die danach auch militärische Fahrzeuge steuern dürfen - wir nannten das immer umgangssprachlich einen "Umsetzer"...
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