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Ausgemustert...trotzdem nochmal bewerben?

Begonnen von Spiki, 10. Mai 2010, 22:40:34

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Spiki

Hey Leute,

folgendes: Ich wurde Anfang letzen Jahres bei der Bundeswehr ausgemustert, aufgrund meiner Straftaten die ich begangen habe.


Soo...aber ich habe seit 3 Jahren keine Straftat mehr begannen, es steht auch nicht im Führungszeugnis.

Ich wollte euch mal fragen ob die Möglichkeit besteht sich nochmal mustern zu lassen.


Danke und freue mich auf zahlreiche Hilfe

hbmaennchen

Wegen Straftaten wird niemand ausgemustert, nur wegen körperlicher Defizite. Entsprechende Straftaten verhindern eine Einstellung, das ist aber keine Ausmusterung. Und solange die Straftat(en) im Führungszeugnis stehen, macht eine erneute Bewerbung keinen Sinn.

Spiki

Die stehen ja nicht im Führungszeugnis...und der Mann mit dem ich gesprochen hatte, der meinte aufgrund meiner Straftaten, soll ich runter zum Arzt gehen und der mustert mich dann aus.

hbmaennchen


Spiki

Kannst es mir glauben, oder auch sein lassen.


Ich weiß ja wohl was er zu mir gesagt hat...und ich hatte bis gestern noch mein Führungszeugnis hier liegen ;)

hbmaennchen

Ich lass es sein, danke - es sei denn, es war eine Straftat aufgrund eines hochgradigen psychischen Defektes. Kannibale von Rotenburg oder so.


hbmaennchen

Dann solltest Du Dir durch den Kopf gehen lassen, dass die Bw ein anderes FZ zu sehen bekommt als Du bei Anforderung. Die Bw kriegt das vollständige, Du das normale. Fakt bleibt, dass wegen Straftaten nicht ausgemustert (es sei denn, sie liegen in psychischen Defekten begründet), wohl aber u.U. nicht eingestellt wird.

Spiki

Hmmm...dann stell ich einfach mal einen Antrag für Nachmusterung...vielleicht klappt es ja.

wolverine

Schreiben Sie einfach, dass die Vorstrafen vollständig ausgeheilt sind und legen Sie darüber ein ärztliches Attest vor. Dann sollte einer neuen Tauglichkeitsfeststellung nichts mehr im Weg stehen! ::)
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Helft mit, dass es so bleiben kann

Spiki


mailman

Nein weil man wegen Strafttaten wie schon gesagt nicht ausgemustert wrid.

Spiki

Dies wurde mir aber als Grund genannt, ich denke nicht das die BW das einfach als Grund nimmt.

hbmaennchen

Warum fragen Sie dann hier Leute, die sich teilweise seit Jahrzehnten damit auskennen, denen Sie dann doch nicht glauben, weil "es Ihnen als Grund genannt wurde"?
Dann lassen Sie sich doch nachmustern, wenn der Antrag auf Nachmusterung durchgeht (einen Anspruch haben Sie nicht). Und auch bei T1 werden Sie mutmasslich nicht eingestellt (zu genaueren Angaben notwendig: Straftat (Mord, Einbruch, rechtsradikaler Kram....etc.), Zeitpunkt der Verurteilung). Die meisten Leute hier haben Besseres zu tun, als mit Ihnen rumzurechten, ob eine Ausmusterung in Straftaten begründet liegt - sie liegt es nicht.

Spiki

Straftaten waren Brandstiftung, Einbruch, versuchter Einbruch, 2x Sachbeschädigung

Zeitpunkt der Verurteilung war Juli 2008

Meine Musterung war im April 2009


Da sind genauere Angaben

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